Kleingartenanlagen
In München gibt es ca. 85 Kleingartenanlagen. Auch oft unter dem Namen Schrebergärten und Eisenbahner-Gartenvereine geläufig.
Eine Definition enthält der Paragraf 1 des Kleingarten-Gesetzes: Kleingärten im Sinne dieses Bundesgesetzes sind Grundstücke (Grundstücksteile) im Ausmaße von mehr als 120 m² und höchstens 650 m², die der nicht erwerbsmäßigen Nutzung oder der Erholung dienen. Kleingärten können in oder außerhalb einer Kleingartenanlage liegen.
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Einzelnachweise
Das Thema "Kleingartenanlagen" ist aufgrund seiner überregionalen Bedeutung auch bei der deutschsprachigen Wikipedia vertreten.
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