Bayern

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Freistaat Bayern

Flagge des Freistaates Bayern

Basisdaten
Hauptstadt: München
Fläche: 70.551 km²
Einwohner: 12.549 000 (30. Juni 2013)
Bevölkerungsdichte: 178 Einwohner/km²
Landeshymne: Gott mit dir du Land der Bayern!
Schulden: 2342 € pro Einwohner (2012)
Schulden gesamt: 29,4 Mrd. € (2012)
ISO 3166-2: DE-BY
Offizielle Website: Www.png bayern.de, offizielle Website
Politik
Ministerpräsident: Markus Söder (CSU)
Regierende Parteien: CSU und Freie Wähler
letzte Wahl: 15. September 2018
nächste Wahl: 2023
Parlamentarische Vertretung
Stimmen im Bundesrat: 6

Der Freistaat Bayern liegt im Süden und Südosten der Bundesrepublik Deutschland und ist das flächenmäßig größte Bundesland. Angrenzend sind (im Uhrzeigersinn) die Länder Baden-Württemberg, Hessen, Freistaat Thüringen und Freistaat Sachsen. Im Osten grenzt Bayern an Tschechien und im Süden an Österreich und den Bodensee (zu drei Staaten). Im Freistaat leben traditionell drei bayerische Bevölkerungsgruppen: Franken, Schwaben und Bajuwaren und immer auch viele Zugereiste aus Nachbarländern oder weltweit. Ursprüngliche Schreibweise des Landesnamens war Baiern. Beigetreten zur Bundesrepublik 1949. Bayern besteht aus sieben Regierungsbezirken: Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und Schwaben. München liegt in Oberbayern.

Geschichte, Eckdaten

  • 555 n. Chr. - Erster schriftlicher Beleg eines bairischen Herzogtums mit Sitz in Freising
  • 955 bis 976 - Größte Ausdehnung bis an die Adria
  • 1070 bis 1180 - ca. 100jährige Herrschaft der Welfen
  • 1156: das Herzogtum Österreich wird auf dem Reichstag von Regensburg als die Mark Österreich vom Herzogtum Bayern getrennt.
  • 1180 - Ende des jüngeren Stammesherzogtums
  • 1180 bis 1918 - Herrschaft der Fürsten des Hauses Wittelsbach
  • 1255 - Erste Landesteilung
  • 1506 - Wiedervereinigung des Herzogtums
  • 1623 - Erhebung zum Kurfürstentum
  • 1777 - Personalunion / Vereinigung von Bayern und Kurpfalz
  • 1806 - Erhebung zum Königreich und Zugewinn fränkischer, schwäbischer und österreichischer Gebiete
  • 1866 - Niederlage gegen Preußen im Deutschen Krieg
  • 1871 - Bayern gründet mit anderen Staaten das Deutsche Reich
  • 1918 - Ende der Monarchie, Flucht des Königs, Bayern wird zum Freistaat
  • 1919 - Niederschlagung der sozialistischen Räterepublik durch Bundestruppen und Freikorps
  • 1933 - Gleichschaltung Bayerns durch die Nationalsozialisten
  • 1946 – das Gebiet Rheinpfalz wird durch die Zonenbildung der Alliierten abgetrennt
  • 1949 - das besetzte Bayern (Teil der amerikanischen Zone) wird ein Bundesland in der neu gegründeten Bundesrepublik Deutschland (Verfassungsdebatte)

Details siehe bei Wikipedia unter den Stichworten Vorgeschichte BayernsW, Geschichte BayernsW und Königreich BayernW

Die Schreibweise des Landesnamens mit "y" geht auf eine Anordnung von König Ludwig I. vom 20. Oktober 1825 zurück, mit der die ursprüngliche Schreibweise "Baiern" abgelöst wurde.

Siehe auch: Liste der Herzöge, Kurfürsten und Könige von BayernW, Liste der bayerischen MinisterpräsidentenW

Politik

Im Bayerischen Landtag sind derzeit 4 Parteien vertreten.

Bayerische Verfassung

Die Verfassung - mehr …

Kurz: Anfang 1946 fanden erstmals wieder Gemeindewahlen statt. Ministerpräsident Wilhelm Hoegner (SPD) wurde von der amerikanischen Militärregierung in Bayern beauftragt, einen vorbereitenden Verfassungsausschuss zu bilden. Dessen Vorentwurf wurde von der amerikan. Militärregierung akzeptiert, so dass die neu gewählte Landesversammlung den Vorentwurf ohne wesentliche Änderungen an nahm. Die von den Amerikanern dazu geforderte Volksabstimmung erbrachte eine Zustimmung von über 70 %. Sie trat am 8. Dezember 1946 in Kraft.

Bayerische Staatsregierung

In der bayerischen Landesregierung, genannt Staatsregierung, gibt es neben dem Ministerpräsidenten 11 Staatsministerinnen und -minister und 6 Staatssekretäre (siehe dort). Der Hauptsitz aller Ministerien ist in München.

Wahlrecht

Im Vergleich zu Wahlen auf Bundesebene weist das bayerische Wahlrecht mehrere Besonderheiten auf: Direktkandidaten, die in ihrem Wahlbezirk die Wahl gewonnen haben, können nur in den Landtag einziehen, wenn auch ihre Partei die Hürde von 5 Prozent erreicht hat.

Darüber hinaus ergibt sich die Sitzverteilung im Landtag aus der Summe der Erst- und Zweitstimmen. In anderen Bundesländern und bei Bundestagswahlen entscheidet die Erststimme über die Wahl des Direktkandidaten im Wahlbezirk und allein die Zweitstimme bestimmt die Zahl der Sitze im Parlament, was üblicherweise dazu führt, dass Erststimmen häufiger den großen Parteien mit aussichtsreichen Direktkandidaten gegeben werden. Wer nach Bayern umzieht und eine kleinere Partei wählt, sollte also bei Landtagswahlen darüber nachdenken, ihr auch die Erststimme zu geben, die im bayerischen System also nicht "verloren gehen" kann.

Eine weitere Besonderheit findet sich im Kommunalwahlrecht. Hier besteht nämlich die Möglichkeit des Kumulierens ("Häufeln", mehrere Stimmen können auf einen Kandidaten abgegeben werden) und des Panaschierens (Stimmen können auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden).

Am 21. September 2003 wurde per Volksentscheid die Altersgrenze für das passive Wahlrecht von 21 auf 18 abgesenkt.

Daneben gibt es in Bayern zahlreiche direktdemokratische Elemente. Neben dem Volksentscheid auf Landesebene wurde am 1. Oktober 1995 durch eine Volksabstimmung die direkte Demokratie auf Kommunalebene (Gemeinden, Kreise, Städte) eingeführt. Pro Jahr gibt es in Bayern rund 100 Volksabstimmungen (Stand 2018).

Einfluss auf Bundesgremien

Bayern hat in der Demokratie mehrere Wege Einfluss zu nehmen.

Die Bundestagsabgeordneten werden in Wahlkreisen in ganz Bayern direkt bzw. über Landeslisten gewählt. Die Parteien haben dabei einen ganz großen Einfluss. Es wäre also sinnvoll, sich über deren Handeln und Wollen zu informieren.

Die Bayr. Staatsregierung hat Sitz und Stimmen im Bundesrat, Berlin.

Petitionsausschuss des Bundestages

Verwaltungsgliederung

Regierungsbezirke

Landkreise

Die 7 Regierungsbezirke unterteilen sich in 71 Landkreise und 25 kreisfreie Städte:

Die 71 Landkreise des Freistaates Bayern (Kfz-Kennzeichen):

Kreisfreie Städte

Die 25 kreisfreien Städte in Bayern:

Städte und Gemeinden

Der Freistaat Bayern besteht aus 2.056 politisch selbständigen Städten und Gemeinden sowie 216 gemeindefreien Gebieten (letztere sind ausnahmslos unbewohnt und auf 44 der 71 Landkreise verteilt). Die Gemeinden verteilen sich wie folgt: 25 kreisfreie Städte und 2.031 kreisangehörige Gemeinden (davon 27 Große Kreisstädte, 262 sonstige Städte, 384 Märkte und 1.358 sonstige Gemeinden (Stand 1. Oktober 2004). Von den 2.031 kreisangehörigen Gemeinden sind 991 Mitgliedsgemeinden in 314 Verwaltungsgemeinschaften, und 1.040 Einheitsgemeinden (Stand 1. Oktober 2004).

Regionen

München liegt in der Region Oberbayern, deren Verwaltungssitz es auch ist.

Geografie

Bayern liegt in Süddeutschland und umfasst die bayerischen Alpen im Süden, das Alpenvorland bis zur Donau mit den 3 großen Seen Oberbayerns, das ostbayerische Mittelgebirge und die Stufenlandschaft der Schwäbischen und Fränkischen Alb.

Die niedrigste Stelle von Bayern befindet sich mit 107 m in Kahl am Main (Unterfranken), die höchste auf dem Gipfel der Zugspitze (2.962 m ü. NN), dem höchsten Berg von Deutschland im Wettersteingebirge (Landkreis Garmisch-Partenkirchen).

Hauptfluss ist die Donau, die bei Passau nach Österreich übertritt. Ihre größeren Nebenflüsse sind (von Westen):

  • Iller, Lech, Isar und Inn (fließen rechts zur Donau hin)
  • Wörnitz, Altmühl, Naab und Regen (fließen links dagegen).

Die vier erstgenannten entspringen in den Alpen und sind wasserreicher. Der Inn führt (wegen des langen Oberlaufs) bei seiner Mündung in Passau meist etwas mehr Wasser als die Donau.

Das Klima geht vom Nordwesten (relativ ausgeglichen) nach Osten ins Kontinentalklima über. An etwa 100 Tagen sind die Temperaturen unter Null, die Westwinde bringen durchschnittlich 70 cm Regen, im Südstau der Alpen lokal bis 180 cm. Im Süden beträgt die mittlere Sonnenscheindauer 1500 Stunden, im Norden trotz geringerer Niederschläge um 10 Prozent weniger.

Eine klimatisch besondere Situation gibt es im Bodenseeraum.

Wirtschaft

Bayern gilt als sehr wirtschaftsstarkes und reiches Bundesland, es hat sich in den letzten Jahrzehnten vom Agrar- zum Technologieland entwickelt. Die Arbeitslosenquote betrug im März 2014 4,1 Prozent.

Das Bundesland Bayern weist allerdings auch die größten wirtschaftlichen Unterschiede aller Bundesländer auf. So verteilt sich die Wirtschaftskraft vor allem auf die Regionen um München (mit Oberbayern und AugsburgW), so wie auf die Region Nürnberg-Fürth-Erlangen, auf Unterfranken zwischen Würzburg und Aschaffenburg sowie die Region Regensburg. Regionen wie Oberfranken oder die nördliche Oberpfalz kann man als wirtschaftlich unterentwickelt betrachten. Diese Regionen weisen teilweise Arbeitslosenzahlen von über 10 % auf. In den letzten Jahren konnten hier allerdings sehr gute Fortschritte in der Entwicklung vorgewiesen werden.

Kultur

Die Bayern können auf eine über 1000 Jahre alte Kultur- und Geistesgeschichte zurückblicken. Laut Art. 3 der Verfassung des Freistaates Bayern ist Bayern ein Kulturstaat. Der Freistaat fördert in seinem Haushalt 2003 Kunst und Kultur mit jährlich über 500 Mio. €, zusätzlich kommen erhebliche Leistungen der bayerischen Kommunen und privater Träger hinzu.

Außenansicht des Deutschen Museums

Museen

Bayern ist mit über 1.150 Museen das museumsreichste Bundesland in Deutschland, wozu auch Sammlungen, Schlösser, Gärten und private Sammlungen gehören. Zu den größten und bekanntesten gehören:

Theater, Schauspiel und Oper

Bayern verfügt über vier staatliche und 18 kommunale Theater mit eigenen Ensembles sowie eine Vielzahl privater Bühnen und freier Gruppen. Als letzte große Neugründung ging 2004 aus den Städtischen Bühnen Nürnberg das Staatstheater Nürnberg hervor. Insgesamt gibt es 35 feste Schauspiel-, Opern- und Operettenbühnen, 41 Freilicht- und Festspielunternehmen und 17 Puppentheater mit mehr als 14.000 Vorstellungen und über 4,8 Millionen Zuschauern jährlich. Unter diesen Bühnen befinden sich:

sowie eine große Fülle privater und freier Bühnen, Boulevardtheater, Kabaretts und Experimentierbühnen.

Musik

Bayern ist nicht nur das Land der traditionellen Volksmusik, der Jodler und Schuhplattler, sondern auch die Heimat so bekannter Komponisten wie

Zu den besten in Bayern beheimateten klassischen Orchestern zählen

Unter den Musikfestspielen sind die Richard-Wagner-Festspiele in Bayreuth und die Münchner Opernfestspiele weiter bekannt.

Küche

Durch das Nebeneinander der drei bajuwarischen Stämme Altbaiern, Franken und Schwaben ist die Müchner Gastronomie sehr vielfältig. Auch wenn die bayerische Küche deutlich mehr bietet als deftige und rustikale Spezialitäten, so sind es dennoch besonders diese Gerichte, die weit über die Landesgrenzen hinweg bekannt geworden sind:

  • Schweinebraten, Schweinshaxe, Kalbshaxenbraten, Spanferkelbraten, Semmelknödel, Kartoffelknödel, Leberknödel, Sauerkraut, Kohlrouladen (Krautwickerl), Krautspätzle, Krautkrapfen, Leberknödelsuppe, Leberspätzlesuppe, Speckknödelsuppe, Pfannkuchensuppe, Weißwurst, Wollwurst, Stockwurst, Regensburger (Wurst), Nürnberger Rostbratwurst, Apfelstrudel, Quarkstrudel, Kaiserschmarrn, Dampfnudeln, Rohrnudeln, Schmalznudeln, Bayerische Creme, Kartoffelsalat, Wurstsalat, Obazda oder fränkisch: Grupfter, Leberkäse und Leberkässemmel.

Weiteres siehe: Bayerische Rezepte

Religion, „Stämme“ und Sprache

  • röm.-katholisch 54,8 % (1950 71,9 %)
  • evangelisch 20,7 % (1950 26,8 %)
  • andere oder keine Konfessionen etwa 24,4 %

Das bayerische Volk setzt sich aus vier gesetzlich anerkannten Stämmen zusammen: Zu den drei alten Stämmen, Altbayern, Franken und Schwaben kamen nach 1945 über zwei Millionen Flüchtlinge und Heimatvertriebene, die so genannten Sudetendeutschen.

Gesprochen werden auch in München mehrere Dialekte die überwiegend aus drei großen Dialektfamilien stammen:

  • Bairisch im Großteil des Landes (Nord- und Mittelbairisch, am Rand zu Tirol auch Südbairisch)
  • Fränkisch von etwa 3 Millionen im nördlichen und westlichen Landesteil
  • Alemannisch von 2 Millionen Schwaben im Westen

Ferner gibt es in Bayern kleinere Gebiete, in denen Südostthüringisch sowie schwäbische, badische, hessische und sudetendeutsche Mundarten gesprochen werden.

Freistaat, die Wortwahl

Noch in der Revolutionsnacht hatte Kurt Eisner (1867-1919) im Bayerischen Landtag eine Proklamation des Freistaats Bayern verfasst, die als handschriftlicher Entwurf überliefert ist. Dieser wurde in den Morgenstunden in der von Revolutionären besetzten Redaktion der Münchner Neuesten Nachrichten in nochmals leicht veränderter Form gedruckt und erschien am 8. November in der Morgenausgabe der Zeitung auf einer zusätzlichen Titelseite.

Darin werden das Vorgehen der Revolutionäre und die Machtübernahme durch einen provisorischen Arbeiter-, Bauern- und Soldatenrat gerechtfertigt. Die Dynastie Wittelsbach wird für abgesetzt erklärt. Gleichzeitig werden etwaige Befürchtungen über Parallelen zur russischen Oktoberrevolution zerstreut. So werden Besitz und Eigentum garantiert und die Beamten sollen im Dienst verbleiben. Ausschreitungen und Gewalttätigkeiten sollen durch die Autorität der neuen Regierung verhindert werden. Außerdem werden bereits hier baldige Wahlen zu einer bayerischen Nationalversammlung angekündigt. Vor allem aber wird der Freistaat Bayern proklamiert und damit die erste Republik auf bayerischem Boden eingeläutet.

In gekürzter Form erschien Eisners Proklamation zusätzlich auf roten Plakaten, die überall in der Stadt angeschlagen wurden. Anders als in Eisners Entwurf und in den Münchner Neuesten Nachrichten wird hier die "Bayerische Republik", nicht der "Freistaat Bayern", proklamiert.

Gezeichnet durch den Vorsitzenden des Arbeiter- Soldaten- und Bauernrats Kurt Eisner



Am 4. April 1919 wurden Erich Mühsam und Gustav Landauer vom revolutionären Zentralrat beauftragt, eine Proklamation der Räterepublik abzufassen. Diese folgt am 7. April..

Staatswappen, Flagge und Hymne

Das bayerische Staatswappen besteht aus sechs heraldischen Komponenten:

Der goldene Löwe, ursprünglich mit der wittelsbachischen Pfalz am Rhein verbunden, steht heute für die Oberpfalz, der „fränkische Rechen“ -die Dreiecke- für die drei fränkischen Bezirke, der blaue Panther für die Altbayern und die drei schwarzen Löwen für Schwaben. Das weiß-blaue Herzschild deutet den Gesamtstaat Bayern an, die so genannte Volkskrone über dem Schild bezeichnet nach dem Wegfall der Königskrone (Monarchie, 1919) die Volkssouveränität im Freistaat.

Der Freistaat Bayern besitzt zwei gleichgestellte Staatsflaggen: Einmal die weiß-blau gerautete Flagge (die bairischen Weggen), zum anderen die Flagge mit zwei horizontalen Streifen in den Farben Weiß (steht für Silber) und Blau. Die Bayrische Farben sind weiss - blau, egal ob Streifenflagge oder Rautenflagge, weil in der Heraldik von oben links, also vom Fahnenmast aus, gezählt wird.

Die Flagge blau weiss ist übrigens die Vereinsfarbe von 1860 München.

Siehe auch

Literatur

  • Johannes Merz: „Freistaat Bayern“. Metamorphosen eines Staatsnamens. Zeitschrift VfZ 45 (1997), 121-142.
  • Max Spindler (Hg.): Handbuch der bayerischen Geschichte, München, 1971-1975 (4 Bände)
  • Max Spindler (Hg.), Gertrud Diepolder: Bayerischer Geschichtsatlas, München, 1969
  • Wilhelm Volkert, Richard Bauer: Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte: 1799-1980, München, 1983 ISBN 3-406-09669-7

Bilder

  • GEO Special / Bayern 2005-06-01, 162 Seiten. Gruner + Jahr. ISBN 9783570195611
  • GEO Saison / Bayern 2019/7, Pack ma‘s - auf nach … (Do legst di nieda: … suchten das ursprüngliche Bayern – und fanden es in der Musik, den Bergen, am See und im Wirtshaus)

Weblinks

  • Bayerische Verfassung
  • WP-Artikel über die Verfassung des Freistaates Bayern von 1946 ("Die Verfassung schuf einen demokratischen Freistaat mit einem Zweikammersystem aus Landtag und Senat, einer starken Staatsregierung und einem unabhängigen Verfassungsgerichtshof. Sie garantierte die Grundrechte und legte demgegenüber auch Grundpflichten fest. Da … noch keine Bundesverfassung vorlag, umfasst die Verfassung des Freistaates Bayern alle staatlich relevanten Lebensbereiche …")


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