Sozialbürgerhaus: Unterschied zwischen den Versionen

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* Das [[Sozialbürgerhaus Feldmoching - Hasenbergl]] ist zuständig für den Stadtbezirk [[Feldmoching]] - [[Hasenbergl]].
* Das [[Sozialbürgerhaus Feldmoching - Hasenbergl]] ist zuständig für den Stadtbezirk [[Feldmoching]] - [[Hasenbergl]].


==Was bzw. wofür zuständig ?==
* Hilfen für Akute Wohnungslosigkeit: Wohnungslose Münchnerinnen und Münchner wenden sich an die Abteilung „Zentrale Wohnungslosenhilfe“ im [[Amt für Wohnen und Migration]]. Sie ist für das ganze Stadtgebiet zuständig. 
* Gehörlose: Bürgerinnen und Bürger aus dem ganzen Stadtgebiet wenden sich an den Sozialdienst für Gehörlose im SBH Laim - Schwanthalerhöhe. 
*Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus der Erstaufnahmeeinrichtung ([[Baierbrunnerstraße]] 14) und deren Dependancen ([[Tischlerstraße]] 30 und [[Heidemannstraße]] 50) wenden sich an das [[Sozialbürgerhaus Plinganserstraße]]. 
* Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus dem übrigen Stadtgebiet wenden sich an Abteilung „Zentrale Wohnungslosenhilfe“ im Amt für Wohnen und Migration.
==Siehe auch==
==Siehe auch==
* [[Agentur für Arbeit]]
* [[Agentur für Arbeit]]

Version vom 2. Dezember 2011, 11:27 Uhr

Das städtische Sozialbürgerhaus (SBH) ist der wohnortnahe Ansprechpartner für Angebote und Leistungen des Sozialreferates und des Jobcenters.

Terminvereinbarungen

In allen Sozialbürgerhäusern richtet sich die Zuständigkeit der Dienststellen nach der jeweiligen Wohnadresse. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, arbeiten die Sozialbürgerhäuser grundsätzlich mit Terminvereinbarungen.

Außerhalb der Sprechzeiten des Sozialbürgerhauses stehen Notdienste zur Verfügung

Welches wo ?

Die 13 Sozialbürgerhäuser Münchens haben folgende Bezeichnungen und Zuständigkeitsbereiche:

Was bzw. wofür zuständig ?

  • Hilfen für Akute Wohnungslosigkeit: Wohnungslose Münchnerinnen und Münchner wenden sich an die Abteilung „Zentrale Wohnungslosenhilfe“ im Amt für Wohnen und Migration. Sie ist für das ganze Stadtgebiet zuständig.
  • Gehörlose: Bürgerinnen und Bürger aus dem ganzen Stadtgebiet wenden sich an den Sozialdienst für Gehörlose im SBH Laim - Schwanthalerhöhe.
  • Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus der Erstaufnahmeeinrichtung (Baierbrunnerstraße 14) und deren Dependancen (Tischlerstraße 30 und Heidemannstraße 50) wenden sich an das Sozialbürgerhaus Plinganserstraße.
  • Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus dem übrigen Stadtgebiet wenden sich an Abteilung „Zentrale Wohnungslosenhilfe“ im Amt für Wohnen und Migration.

Siehe auch

Weblinks