Das städtische Sozialbürgerhaus (SBH) ist der wohnortnahe Ansprechpartner für Angebote und Leistungen des Sozialreferates und des Jobcenters der Stadtverwaltung München.

Sozialbürgerhäuser

Die 13 Sozialbürgerhäuser Münchens haben folgende Bezeichnungen und Zuständigkeitsbereiche:

Bezeichnung Zuständigkeitsbereich Anschrift Kontakt
Sozialbürgerhaus Mitte Altstadt - Lehel, Ludwigvorstadt - Isarvorstadt, Maxvorstadt
Sozialbürgerhaus Schwabing - Freimann Schwabing-West, Schwabing - Freimann
Sozialbürgerhaus Orleansplatz Au - Haidhausen, Bogenhausen
Sozialbürgerhaus Sendling Sendling, Sendling-Westpark
Sozialbürgerhaus Laim - Schwanthalerhöhe Schwanthalerhöhe, Laim
Sozialbürgerhaus Neuhausen - Moosach Neuhausen - Nymphenburg, Moosach
Sozialbürgerhaus Milbertshofen - Am Hart Milbertshofen, Am Hart
Sozialbürgerhaus Berg am Laim - Trudering-Riem Berg am Laim, Trudering - Riem
Sozialbürgerhaus Ramersdorf - Perlach Ramersdorf - Perlach
Sozialbürgerhaus Giesing - Harlaching Obergiesing, Untergiesing-Harlaching
Sozialbürgerhaus Plinganserstraße Hadern, Thalkirchen - Obersendling - Fürstenried - Forstenried - Solln
Sozialbürgerhaus Pasing Pasing - Obermenzing, Aubing - Lochhausen - Langwied, Allach - Untermenzing
Sozialbürgerhaus Feldmoching - Hasenbergl Feldmoching-Hasenbergl

Terminvereinbarungen

In allen Sozialbürgerhäusern richtet sich die Zuständigkeit der Dienststellen nach der jeweiligen Wohnadresse. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, arbeiten die Sozialbürgerhäuser grundsätzlich mit Terminvereinbarungen.

Spezielle Zuständigkeiten

  • Hilfen für Akute Wohnungslosigkeit: Wohnungslose Münchnerinnen und Münchner wenden sich an die Abteilung „Zentrale Wohnungslosenhilfe“ im Amt für Wohnen und Migration. Sie ist für das ganze Stadtgebiet zuständig.
  • Gehörlose: Bürgerinnen und Bürger aus dem ganzen Stadtgebiet wenden sich an den Sozialdienst für Gehörlose im SBH Laim - Schwanthalerhöhe.
  • Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus der Erstaufnahmeeinrichtung (Baierbrunnerstraße 14) und deren Dependancen (Tischlerstraße 30 und Heidemannstraße 50) wenden sich an das Sozialbürgerhaus Plinganserstraße.
  • Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus dem übrigen Stadtgebiet wenden sich an Abteilung „Zentrale Wohnungslosenhilfe“ im Amt für Wohnen und Migration.

Außerhalb der Sprechzeiten des Sozialbürgerhauses stehen Notdienste zur Verfügung

Siehe auch

Weblinks