Sozialbürgerhaus
Das städtische Sozialbürgerhaus (SBH) ist der wohnortnahe Ansprechpartner für Angebote und Leistungen des Sozialreferates und des Jobcenters der Stadtverwaltung München.
Sozialbürgerhäuser
Die 12 Sozialbürgerhäuser Münchens haben folgende Bezeichnungen und Zuständigkeitsbereiche:
Terminvereinbarungen
In allen Sozialbürgerhäusern richtet sich die Zuständigkeit der Dienststellen nach der jeweiligen Wohnadresse. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, arbeiten die Sozialbürgerhäuser grundsätzlich mit Terminvereinbarungen.
Spezielle Zuständigkeiten
- Hilfen für Akute Wohnungslosigkeit: Wohnungslose Münchnerinnen und Münchner wenden sich an die Abteilung „Zentrale Wohnungslosenhilfe“ im Amt für Wohnen und Migration. Sie ist für das ganze Stadtgebiet zuständig.
- Gehörlose: Bürgerinnen und Bürger aus dem ganzen Stadtgebiet wenden sich an den Sozialdienst für Gehörlose im SBH Laim - Schwanthalerhöhe.
- Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus der Erstaufnahmeeinrichtung (Baierbrunnerstraße 14) und deren Dependancen (Tischlerstraße 30 und Heidemannstraße 50) wenden sich an das Sozialbürgerhaus Plinganserstraße.
- Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus dem übrigen Stadtgebiet wenden sich an Abteilung „Zentrale Wohnungslosenhilfe“ im Amt für Wohnen und Migration.
Außerhalb der Sprechzeiten des Sozialbürgerhauses stehen Notdienste zur Verfügung