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COVID-19-Ausgangsbeschränkung — weiter reduziert


Maskenpflicht

Mund-Nasen-Schutz im öffentlichen Personennahverkehr, zum Beispiel in U- und S-Bahnen, Trams und Bussen. Die Pflicht gilt aber nicht nur in den Fahrzeugen, sondern auch an Bahn- und Bussteigen.

Eine Mund-und-Nasen-Bedeckung ist auch für Fahrten im Taxi oder in privat organisierte Fahrgemeinschaften, zum Beispiel zwischen Wohn- und Arbeitsstätte.

Ansonsten gilt die Maskenpflicht in allen Läden und Einkaufszentren und überall dort, wo Verkauf von Produkten im Sinne eines Ladengeschäftes stattfindet, also auch in Postfilialen.

Ausgenommen sind nur Wochenmärkte, da sie nicht in Verkaufsräumen stattfinden, sondern an der frischen Luft.

Es ist aber grundsätzlich sinnvoll, eine Maske zum Fremdschutz Dritter zu tragen, wo immer der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden könne..

Ab dem sechsten Geburtstag besteht auch für Kinder Maskenpflicht.

Die Maskenpflicht gilt z.B. nicht für Kassiererinnen, die hinter einer Plexiglasscheibe arbeiten.

Welche Mund-Nasen-Bedeckungen sind erlaubt und welche nicht?

Empfohlen wird das Tragen einer so genannten Alltagsmaske. Darunter versteht man meist selbstgemachte Masken aller Art, die Mund und Nase vollständig und sicher abdecken. Erlaubt sind auch Schals und Tücher, wenn sie ebenfalls Mund und Nase vollständig und sicher abdecken.
Nicht erlaubt sind: Strick- und Häkelmasken oder -schals sowie Motorradhelme.

Was passiert bei einem Verstoß gegen die Maskenpflicht? Die Maskenpflicht gilt ab 27. April. Nach einer einwöchigen Übergangsphase sollen ab 4. Mai Bußgelder bei Verstößen verhängt werden.[1]


In Bayern gilt seit 5. Mai vorerst bis 10. Mai 2020:

GRILLEN/PICKNICKEN - private VERSAMMLUNGEN/ANSAMMLUNGEN

  • Grillen & Picknick verboten

Versammlungen i.S.d. VersammlungsGesetzes: bis 50 Teilnehmer / bis 60 min. Dauer draußen erlaubt


geöffnet für alle Abschlussklassen HOCHSCHULEN

  • geschlossen privater SPORT


ab 11. Mai mit bis zu fünf Personen unter freiem Himmel oder in Freiluftsportanlagen sowie Reithallen kontaktfrei erlaubt, Gruppenbildung untersagt


geöffnet: SPIELPLÄTZE, GESCHÄFTE - 800qm-Regel entfällt ab 11. Mai 2020


  • Friseure geöffnet, Fußpflegedienste erlaubt


  • für BESUCHE IN KRANKENHÄUSERN / PFLEGE-EINRICHTUNGEN
- ab 9. Mai für eine feste, registrierte Kontaktperson/Familienmitglied mit fester Besuchszeit erlaubt


  • GOTTESDIENSTE

für eine Dauer bis 60 min. erlaubt; im Freien auf 50 Personen beschränkt


  • 13. Mai 2020: Proteste gegen Corona-Maßnahmen - Großdemo mit 10 000 Personen auf der Theresienwiese angekündigt. (Veranstalter: ……… ; Die Stadt werde den Infektionsschutz mit Auflagen gewährleisten. Gleichzeitig kündigte der Kreisverwaltungsreferent Böhle ein hartes Vorgehen bei Verstößen an. Die Polizei werde rigoros vorgehen und die Einhaltung der Infektionsschutz-Auflagen ebenso kontrollieren wie die Zahl der Teilnehmer. Notfalls werde man auf ein Ende der Versammlung hinwirken.)


  • Erfolge in München
Die Münchner Gesundheitsreferentin Stephanie Jacobs spricht inzwischen von "einem großen Erfolg" bei der Krankheitsbekämpfung in der Stadt: Die Zahlen machen Hoffnung. (SZ vom 8.4.20)
  • Die Bayerische Staatsregierung erließ am 20. März 2020 eine Ausgangsbeschränkung mit Wirkung vom 21. März 2020, 0 Uhr. Die Maßnahmen wurden bis 19. April 2020 verlängert. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist ab Samstag nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Dazu zählen unter anderem der Weg zur Arbeit, notwendige Einkäufe, Arzt- und Apothekenbesuche, Hilfe für andere, Besuche von Lebenspartnern, aber auch Sport und Bewegung an der frischen Luft - dies aber nur alleine oder mit den Personen, mit denen man zusammenlebt. Aufenthalte im Freien sind nur zum Spazierengehen oder Luftschnappen gestattet. „Längeres Sitzen im Freien“ ist beispielsweise allein auf einer Parkbank zum Lesen gestattet, jedoch sind private Treffen in Wohnungen nicht zulässig. Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder, siehe unten: Bayerischer Bußgeldkatalog. Das in der Ministerpräsidentenkonferenz am 22. März 2020 beschlossene Kontaktverbot für mehr als zwei Personen, wird in Bayern nicht übernommen. Es bleibt bei der bayerischen Lösung. Auch Restaurants müssen komplett schließen. Alle Geschäfte der Grundversorgung können ihre Öffnungszeiten von Montag bis Samstag bis 22 Uhr verlängern. Am Sonntag können Sie bis 18 Uhr geöffnet sein. [2] Ausgenommen sind die Osterfeiertage, an denen auch die Lebensmittelläden geschlossen bleiben. Lediglich Bäckereien und Konditoreien dürfen an diesen Tagen bis zu drei Stunden geöffnet sein.
  • Seit 10. April 2020, 00:00 Uhr ist die Verordnung über Schutzmaßnahmen in Bezug auf Einreisende zur Bekämpfung des Corona-Virus in Kraft. Nicht in Quarantäne müssen Personen, die sich weniger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten haben, also etwa Tagespendler während der Arbeitswoche. Des Weiteren Personal, das im grenzüberschreitenden Personen-, Waren- oder Güterverkehr auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug unterwegs ist. Weiterhin gelten Ausnahmen für Menschen, deren Tätigkeit etwa für die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens zwingend notwendig ist.
  • Die Bayerische Staatsregierung kann seit dem 25. März auf einer gesetzlichen Grundlage einen „Gesundheits-Notstand“ ausrufen. Das bayerische Infektionsschutzgesetz wurde so geändert. In diesem extremen Ausnahmefall bekommt die Staatsregierung dazu Kompetenzen: Beschlagnahmungen von medizinischem Material, ein erleichterter Zugriff auf ausgebildetes Medizin. und pflegerisches Personal und das Recht, jeden Bürger zu Hilfstätigkeiten zu verpflichten. (Letzteres ist der Hilfspflicht von allen Erwachsenen für die Feuerwehren nachgebildet.) Behörden können – etwa von Feuerwehren – die Herausgabe von Mitgliederadressen und von der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns die Adressen von aktiven Ärzten und Ärzten im Ruhestand verlangen. Diese können aus dem Ruhestand wieder aktiviert werden. In jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt kann ein "Versorgungsarzt" eingesetzt werden, der umfassende Befugnisse hat.[3][4][5]
  • Das Tragen von Mund-Nase-Schutz-Masken in der Öffentlichkeit wird eingeschränkt empfohlen, denn sie können die Übertragung der Viren nicht sicher verhindern. Die Gefahr der Weitergabe von Keimen an andere können sie etwas reduzieren. Man darf sich aber mit solchen Masken nicht in falscher Sicherheit wiegen und deshalb gar den Sicherheitsabstand reduzieren.[6][7][8]
  • Das Bundesverfassungsgericht hat am 8. April 2020 einen Eilantrag gegen die Verbote und Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Bayern abgewiesen. Die Gefahren für Leib und Leben wögen schwerer als die Einschränkungen der persönlichen Freiheit.
  • Bei Verstößen gegen die Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung wird ein Bußgeldkatalog in Bayern zur Coronoakrise zu Grunde gelegt.
  • 20.4. bis 4.5. Private Kontakte bleiben in Bayern stark eingeschränkt. Wer das Haus verlassen will, braucht weiterhin einen "triftigen Grund". Auch die Abstandsregeln gelten weiter. Neu ist, dass man im Freien Kontakt zu einer Person außerhalb des eigenen Hausstandes haben darf. Diese Beschränkungen gelten vorerst bis 4. Mai. Ab 27.4. sollen nach einem gestaffelten Zeitplan Schulen wieder öffnen. [9]

Corona-Virus aktuell


  • Wegen des Coronavirus sind alle Veranstaltungen abgesagt und alle Geschäfte, die nicht der Grundversorgung dienen, geschlossen. Das Frühlingsfest, das vom 24. April bis 10. Mai 2020 auf der Theresienwiese stattfinden sollte, fällt aus. Ebenso der "Riesenflohmarkt" (25. April) und das Oldtimertreffen (26. April). Die Auer Dult (Maidult) auf dem Mariahilfplatz (25.4. bis 3.5.) fällt aus. Ob das Oktoberfest stattfinden kann, sei noch ungeklärt. Bitte informieren Sie sich laufend, weitere Infos gibt es hier
  • Im Erzbistum München und Freising werden Firmung und Erstkommunion wegen der rasanten Ausbreitung des Coronavirus bis Pfingsten verschoben.
  • Der Beginn der Abiturprüfungen und sonstigen Abschlussprüfungen an Schulen in Bayern verschiebt sich vom 30. April 2020 auf den 20. Mai 2020 (Deutsch), 26. Mai 2020 (Mathematik), 29. Mai 2020 3. Abiturprüfungsfach (mit Französisch). Kolloquiumsprüfungen: Erste Prüfungswoche: Montag, 15. Juni mit Freitag, 19. Juni 2020. Zweite Prüfungswoche: Montag, 22. Juni mit Freitag, 26. Juni 2020. Die mündlichen Zusatzprüfungen sind bis spätestens Freitag, den 3. Juli 2020 abzuschließen. Auch die Nachholtermine für die schriftlichen Abiturprüfungen werden so angesetzt, dass eine termingerechte Bewerbung für bundesweit bzw. örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge möglich ist.
  • Das Sommersemester an den bayerischen Hochschulen beginnt trotz der Corona-Krise wie geplant am 20. April 2020. Das Vorlesungsende hingegen wird auf den 7. August verschoben. Es wird den etwa 400 000 Studenten in Bayern nicht als Semester auf die Regelstudienzeit und das Bafög angerechnet. Damit sich möglichst wenig Studierende und Lehrende in Hörsälen anstecken, startet das Sommersemester überwiegend digital.
  • Das zweite Staatsexamen für Medizinstudierende wird auf das Jahr 2021 verschoben, um eine Ansteckung zu vermeiden. Teil des Examens ist die Untersuchung von Patienten, womit ein Infektionsrisiko verbunden ist. Die Medizinstudenten können sich jedoch sofort in die Gesundheitsversorgung einbringen und gleichzeitig ihr Studium fortsetzen, indem sie direkt ins Praktische Jahr einsteigen.
  • Die mündlichen Prüfungen des zweiten juristischen Staatsexamens, die planmäßig am 17. April beginnen sollten, werden auf die Zeit ab dem 4. Mai verlegt.
  • Der Staat will bei Krediten bis zu 800.000 Euro 100 Prozent des Ausfallrisikos übernehmen. In der Regel sollen Mittelständler drei Monatsumsätze aus dem Jahr 2019 als Hilfskredit bekommen. Bei Firmen mit 11 bis 49 Mitarbeitern liegt die Obergrenze bei 500.000 Euro, bei über 50 Beschäftigten sind es 800.000 Euro. Die Laufzeit der Darlehen ist auf zehn Jahre angelegt, wovon zwei Jahre tilgungsfrei sein können. Die Unternehmen dürfen bis Ende 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein, um diese Hilfe mit kompletter Staatshaftung zu bekommen. Die Darlehen werden mit 3 %/anno verzinst.
  • Längere Zeit hieß es, dass im Juni die bayerische Staatsregierung entscheiden wird, ob das Oktoberfest stattfindet. Inzwischen ist auf Grund der Tatsachen, das Bayern deutschlandweit die meisten Covid-19-Fälle zu versorgen hat, die Absage erfolgt (siehe unten).
  • Berufsschulen werden nur für die Abschlussklassen ab 27. April 20 wieder geöffnet. Beschlossen wurde die teilweise Öffnung der Schulen für Abschlussklassen ab 27. April 2020 und die Fortsetzung des „Lernens zuhause“ in den übrigen Jahrgangsstufen.[10]
  • 27.4.: Am Montag verkündeten der Bayerische Verfassungsgerichtshof (BayVGH) ein Urteil, danach sieht er die 800-Quadratmeter-Regel zur Ladenöffnung als einen verfassungswidrigen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes an.

  • Steigende Zahl der Neuinfektionen pro Tag. Hatte das Robert Koch-Institut am Dienstag, den 5. Mai, bundesweit noch 685 Neuinfektionen gemeldet, waren es am Mittwoch knapp 950 und am Donnerstag und Freitag jeweils mehr als 1.200. Michael Meyer-Hermann vom Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung (Mathematiker, zuständig für das prognostizierte Zahlenmodell) hofft, dass es sich dabei nur um eine Schwankung handelt. Der zeitliche Abstand korreliere allerdings mit der vorangegangenen, bisher größten Lockerung, den Ladenöffnungen vom 20. April. "Leider muss ich sagen, dass das zusammenhängen könnte, ohne es aber beweisen zu können", sagt Meyer-Hermann. Bezogen auf die Einwohnerzahl (und wegen der Bevölkerungszahl umgerechnet auf Fälle pro 100.000 Einwohner) wurden die höchsten Inzidenzen aus Bayern (338), Baden-Württemberg (299), dem Saarland (269) und Hamburg (259) berichtet (rki-Bericht vom 9.5.).
  • In München gibt es seit dem Beginn bisher bereits 70 Todesfälle unter Beteiligung der Covid-19-Krankheit (Stand vom 18.4. In ganz By 1271). Nach einem starken täglichen Anstieg der Zahl der bekanntermaßen mit Covid-19 Infizierten im März erreichte die Zahl im April bisher die Zahl 5106 in der Stadt (ganz Bayern 40 Tsd.).
  • >> Links zu weiterführenden Statistiken zu den Covid-19-Erkrankungen
Coronavirus: Gesundheitswesen

  • Oberbürgermeister Dieter Reiter hat am 2. April 2020 den Allgemeinmediziner Florian Vorderwülbecke aus Oberhaching zum sogenannten Versorgungsarzt ernannt. Er soll gemeinsam mit einem speziellen Arbeitsstab dafür sorgen, dass die ärztliche Versorgung der Bevölkerung in München sichergestellt ist. Außerdem soll er die Verteilung der Schutzausrüstung verfügen. Auch die Einrichtung sogenannter Schwerpunktpraxen zur Behandlung von Covid-19-Patienten, die nicht ins Krankenhaus müssen, liegt in Vorderwülbeckes Hand. Das soll in enger Zusammenarbeit mit Körperschaften der ärztlichen Selbstverwaltung erfolgen.
  • Die Baywa-Stiftung an der Arabellastraße 4 hat einen Drive-In eingerichtet, an dem sie kostenlose Mahlzeiten an Münchner Einsatzkräfte verteilt. Von Montag bis Sonntag, sieben bis 19 Uhr, können sich die Einsatzkräfte eine warme Mahlzeit, Getränke und Snacks holen.
  • Die Möglichkeit, bei leichten Atemwegsbeschwerden eine bis zu 14 Tage gültige Krankschreibung ohne persönliche Vorsprache in einer Arztpraxis telefonisch zu erhalten ist nun-doch-weiter-moeglich. Sie lief als Ausnahmeregelung wegen der Corona-Pandemie an diesem Sonntag 19.4. aus - wurde am 20.4. aber dann doch bis 4. Mai verlängert.[11]
  • Ein 57-jähriger Polizist der Flughafen-Wache stirbt an Covid-19 (SZ 25.4.)
  • In einer Unterkunft des Freistaats erkrankte ein Mann schwer an Covid-19, kommt aber erst nach Tagen ins Krankenhaus - und stirbt. (Fragen zur Betreuung in der Landeseinrichtung. 4.5.)

Coronavirus Drive-In-Testung


  • Eine Drive-In-Testung wird täglich von Montag bis Sonntag in der Heidemannstraße 50 (Gelände der Bayernkaserne) von 13 bis 18 Uhr durchgeführt. Das Gesundheitsamt kontaktiert vorab explizit die Personen, welche für die Testung zugelassen sind. Nur mit Termin durch das Referat für Gesundheit und Umwelt ist der Abstrich im Drive-In möglich.
  • Für alle Personen, die nicht vom Gesundheitsamt zur Testung aufgefordert werden, gilt generell weiterhin: Wenn Sie den Verdacht haben, dass Sie sich mit dem Coronavirus infiziert haben, gehen Sie, um die Gefahr einer Ansteckung zu minimieren, bitte NICHT in die Arztpraxis, sondern nehmen Sie bitte umgehend telefonisch Kontakt mit Ihrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin oder dem Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116117 auf und besprechen Sie das weitere Vorgehen.
  • Eine weitere Drive-in-Teststation wurde am 17. März 2020 auf der Theresienwiese eingerichtet. Sie ist von Montag bis Sonntag von 8 bis 18 Uhr betriebsbereit. Diese Drive-In-Station kann ausschließlich von Personen aufgesucht werden, die von der Kassenärztlichen Vereinigung (KVB) über ihren Hausarzt einen Termin erhalten haben.
  • An der Georgenstraße ist eine Drive-In-Teststation bzw. Go-through-Teststation am Tropeninstitut des LMU-Klinikums für Menschen in den so genannten "systemrelevanten" Berufen eingerichtet. Dazu gehören Mitarbeiter des LMU-Klinikums und des Klinikums Schwabing, ebenso Polizisten, Angehörige der Feuerwehr und der Rettungsdienste. Zu diesem Zweck ist seit Montag, den 23. März 2020 die Georgenstraße nahe dem Siegestor zwischen Leopold- und Friedrichstraße für Autos gesperrt.
  • Verdachtsabklärung und Maßnahmen: eine Orientierungshilfe für Ärztinnen und Ärzte sind beim RKI abrufbar.
  • Das Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) wies am 27. März 2020 erneut darauf hin, dass Personen, die positiv auf Corona getestet wurden, vom RGU schnellstmöglich telefonisch kontaktiert werden.

Siehe auch: Prävention Covid-19

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Quellen, Anmerkungen

  1. [https://www.muenchen.de/aktuell/2020-04/muenchner-verkehrsgesellschaft-maskenpflicht-im-oeffentlichen-nahverkehr.html Bei www.muenchen.de
  2. Vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie - Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 20.03.2020 Gezeichnet war die Bekanntmachung von dem Ministerialdirektor Winfried Brechmann
  3. Landtag beschließt Bayerisches Infektionsschutzgesetz, Bayerischer Landtag, 25.3.2020.
  4. Text des Bayerisches Infektionsschutzgesetzes (Verkündung, In Kraft: 27.3.)
  5. [https://de.wikipedia.org/wiki/Bayerisches_Infektionsschutzgesetz Artikel dazu bei WP
  6. Wir erklären, warum viele Masken keinen richtigen Schutz vor dem Coronavirus bieten, Merkur.
  7. Covid-19: Hygiene- und andere Schutzmaßnahmen - Schutz vor Ansteckung, Lungenärzte im Netz.
  8. FAQ Mund-Nasen-Schutz des RKI (evtl. zum Fremdschutz - nicht zum Selbstschutz).
  9. Die neuen Regeln in Bayern. SZ vom 16.4.
  10. Damit findet zumindest für Schüler der Abschlussklassen der weiterführenden und beruflichen Schulen ab dem 27. April der Unterricht wieder statt. Die entsprechende VO unter Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
  11. "Grundsätzlich ist es nicht möglich, eine Krankschreibung zu bekommen, ohne bei einem Arzt vorzusprechen. Mit der Sonderregelung, die am 20. März in Kraft trat, sollte die weitere Verbreitung des Coronavirus in Arztpraxen eingedämmt werden. Dass der Kassen-Ausschuss die Regelung jetzt wieder kippen wollte, sorgte bei der Ärzteschaft für Empörung: "Das ist unverantwortlich. Diese Patienten könnten eine harmlose Erkältung haben, aber auch an Covid-19 erkrankt sein und damit Ärzte, Praxispersonal sowie andere Patienten mit teilweise schweren Erkrankungen anstecken." Danach müßten Arztpraxen geschlossen werden.