Fundbüro: Unterschied zwischen den Versionen

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Während des [[Oktoberfest]]es gibt auf der Wiesn ein spezielles Fundbüro: http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kreisverwaltungsreferat/Veranstaltungs-und-Versammlungsbuero/Wiesn/Fundbuero.html
Während des [[Oktoberfest]]es gibt auf der Wiesn ein spezielles Fundbüro: http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kreisverwaltungsreferat/Veranstaltungs-und-Versammlungsbuero/Wiesn/Fundbuero.html


== Sie haben etwas verloren ==
== Sie haben etwas verloren? ==
 
Mit etwas Glück bekommt man es im '''Fundbüro''' zurück, weil es einE FinderIn dort abgegeben hat.
 Mit etwas Glück erhältst du es im '''Fundbüro''' / '''Lost-And-Found Office''' zurück, weil es einE FinderIn dort abgegeben hat.
 


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|PLZ = 81373
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==Öffnungszeiten==
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Montag 7.30 – 12 Uhr<br>
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Sie erhalten auf eine Anzeige eine Rückmeldung, wenn der Gegenstand registriert wurde. Wenn Sie nichts hören, konnte der Gegenstand leider noch nicht ermittelt werden.
Sie erhalten auf eine Anzeige eine Rückmeldung, wenn der Gegenstand registriert wurde. Wenn Sie nichts hören, konnte der Gegenstand leider noch nicht ermittelt werden.
Wird eine Fundsache nach Ablauf von sechs Monaten von niemandem beansprucht, geht sie in das Eigentum des Finders über (§ 973 BGB<ref>Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): [https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__973.html § 973]</ref>. Darüber wird er vom Fundbüro verständigt und kann die Fundsache abholen. Taucht innerhalb von drei Kalenderjahren doch noch der Verlierer auf, kann dieser vom Finder die Herausgabe verlangen<ref>Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): [https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__977.html § 977]</ref>.
Wurde Bargeld aufgefunden, ist eine Überweisung an den Finder nicht möglich. Er erhält die gefundenen Scheine und Münzen. Damit ist u.a. ausgeschlossen, dass das Fundbüro auf zunächst unerkanntem Falschgeld sitzen bleibt.


==Weblinks==
==Weblinks==
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==Siehe auch==
==Siehe auch==
;Fahrrad:Wird das  [[Fahrrad]] vermisst, muss eine Diebstahlsanzeige bei der [[Polizei]] gemacht werden. Die Anzeige ist zwingende Voraussetzung dafür, dass das Fundbüro ein Fahrrad an den Verlierer aushändigen kann. Sollte sich das Fahrrad als nicht gestohlen erweisen, muss die Anzeige später wieder zurückgenommen werden.
===Fahrrad ===
Wird ein [[Fahrrad]] vermisst, muss eine Diebstahlsanzeige bei der [[Polizei]] gemacht werden. Die Anzeige ist zwingende Voraussetzung dafür, dass das Fundbüro ein Fahrrad an den Verlierer aushändigen kann. Sollte sich das Fahrrad als nicht gestohlen erweisen, muss die Anzeige später wieder zurückgenommen werden.


:[[MVG|Fundbüro des MVG]]: Wegen Gegenständen, die möglicherweise in [[U-Bahn]]en, [[Bus|Bussen]] oder [[Straßenbahn|Straßenbahnen]] oder an Haltestellen oder Bahnsteigen verloren wurden, ist das ''Fundbüro der Münchner Verkehrsgesellschaft'' (MVG) an der [[Elsenheimerstraße]] 61, 1. Stock zuständig.
=== Fundbüro des MVG ===
Wegen Gegenständen, die möglicherweise in [[U-Bahn]]en, [[Bus|Bussen]] oder [[Straßenbahn|Straßenbahnen]] oder an Haltestellen oder Bahnsteigen verloren wurden, ist das ''Fundbüro der Münchner Verkehrsgesellschaft'' [[MVG]] in der [[Elsenheimerstraße]] 61, 1. Stock zuständig.


Bei Gegenständen, die in [[S-Bahn]]en, Zügen und dem [[Bahnhof|Bahnhofsbereich]] verloren wurden, ist das '''Fundbüro der Deutschen Bundesbahn''' in der Schalterhalle des [[Hauptbahnhof München|Hauptbahnhofs]] die richtige Anlaufstelle.
=== Fundbüro der Deutschen Bahn ===
Bei Gegenständen, die in [[S-Bahn]]en, Zügen und dem [[Bahnhof|Bahnhofsbereich]] verloren wurden, ist das '''Fundbüro der Deutschen Bahn AG''' im [[Hauptbahnhof München]] die richtige Anlaufstelle.


[[Kategorie:Beratung]]
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[[Kategorie:Oetztaler Straße]]
[[Kategorie:Oetztaler Straße]]
[[Kategorie:Elsenheimerstraße]]
[[Kategorie:Elsenheimerstraße]]
[[Kategorie:Hauptbahnhof]]

Version vom 10. April 2022, 11:51 Uhr

Das Fundbüro der Landeshauptstadt München in Sendling ist eine Unterabteilung des Kreisverwaltungsreferates. Dort können gefundene Gegenstände abgegeben und verlorene Gegenstände abgeholt werden.

Während des Oktoberfestes gibt auf der Wiesn ein spezielles Fundbüro: http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kreisverwaltungsreferat/Veranstaltungs-und-Versammlungsbuero/Wiesn/Fundbuero.html

Sie haben etwas verloren?

Mit etwas Glück bekommt man es im Fundbüro zurück, weil es einE FinderIn dort abgegeben hat.

sonst evtl. in diesen

Spezielle Fundbüros

Das städtische Fundbüro ist für folgende Gegenstände nicht zuständig:

Adresse für Abholung

Kreisverwaltungsreferat, Hauptabteilung I, Fundbüro

Oetztaler Straße 19
81373 München
☎ : 089 233-96045
@ : fundbuero.kvr@muenchen.de


Öffnungszeiten

Montag 7.30 – 12 Uhr
Dienstag 8.30 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Mittwoch 7.30 – 12 Uhr
Donnerstag 8.30 – 15 Uhr
Freitag 7.30 – 12 Uhr

Wie funktioniert die Suche dort

Bei sogenannten Massenfundsachen wie Schlüsseln, Brillen, Schirmen, Handschuhen und dergleichen, ist persönliches Erscheinen im Fundbüro erforderlich.

Auch für Fundräder ist das Kreisverwaltungsreferat der Stadt (Fundbüro) zuständig:

Wenn etwas verloren wurde, kann es sein, dass der Finder diesen Gegenstand bei einer der Annahmestellen in München abgeben hat. In der Regel dauert es bei wertvolleren Sachen drei bis fünf Werktage, mitunter auch mehrere Wochen oder Monate, bis sie im Fundbüro abgegeben werden. Bis der Gegenstand dann im Fundbüro registriert ist, dauert es ebenfalls einige Tage.

Per E-Mail oder über den Online-Service des Fundbüros kann der Verlust einer Sache unkompliziert mit einer Verlustanzeige gemeldet werden.

Dazu werden folgende Angaben benötigt:

Name und Adresse des Verlierers
Datum oder Zeitraum des Verlustes
Ort des Verlustes
genaue Beschreibung des verlorenen Gegenstandes

Sie erhalten auf eine Anzeige eine Rückmeldung, wenn der Gegenstand registriert wurde. Wenn Sie nichts hören, konnte der Gegenstand leider noch nicht ermittelt werden.

Wird eine Fundsache nach Ablauf von sechs Monaten von niemandem beansprucht, geht sie in das Eigentum des Finders über (§ 973 BGB[1]. Darüber wird er vom Fundbüro verständigt und kann die Fundsache abholen. Taucht innerhalb von drei Kalenderjahren doch noch der Verlierer auf, kann dieser vom Finder die Herausgabe verlangen[2].

Wurde Bargeld aufgefunden, ist eine Überweisung an den Finder nicht möglich. Er erhält die gefundenen Scheine und Münzen. Damit ist u.a. ausgeschlossen, dass das Fundbüro auf zunächst unerkanntem Falschgeld sitzen bleibt.

Weblinks

  • Fundbüro
    • Dort auch als weitere Informationen
      • Sperr-Notrufe für gestohlene EC-, Kredit- und Handykarten
      • DRK - Schlüsselschutz
      • Schlüsselfundbüro Deutschland
      • Schlüsselfinder Fundbüro 24
      • Return to me
      • Internet FundService – Find-ID.de

Siehe auch

Fahrrad

Wird ein Fahrrad vermisst, muss eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei gemacht werden. Die Anzeige ist zwingende Voraussetzung dafür, dass das Fundbüro ein Fahrrad an den Verlierer aushändigen kann. Sollte sich das Fahrrad als nicht gestohlen erweisen, muss die Anzeige später wieder zurückgenommen werden.

Fundbüro des MVG

Wegen Gegenständen, die möglicherweise in U-Bahnen, Bussen oder Straßenbahnen oder an Haltestellen oder Bahnsteigen verloren wurden, ist das Fundbüro der Münchner Verkehrsgesellschaft MVG in der Elsenheimerstraße 61, 1. Stock zuständig.

Fundbüro der Deutschen Bahn

Bei Gegenständen, die in S-Bahnen, Zügen und dem Bahnhofsbereich verloren wurden, ist das Fundbüro der Deutschen Bahn AG im Hauptbahnhof München die richtige Anlaufstelle.

  1. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): § 973
  2. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): § 977