Befreiungsministerium: Unterschied zwischen den Versionen

Aus München Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Einordnung)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 37: Zeile 37:
* 15. Juni 1946: [http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Direktorium/Stadtarchiv/Chronik/1946.html Erster Spruchkammer-Prozess gegen den ehemaligen Hausdiener der Universität, Jakob Schmid], der die [[Geschwister-Scholl-Platz|Geschwister Scholl]] 1943 festnahm
* 15. Juni 1946: [http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Direktorium/Stadtarchiv/Chronik/1946.html Erster Spruchkammer-Prozess gegen den ehemaligen Hausdiener der Universität, Jakob Schmid], der die [[Geschwister-Scholl-Platz|Geschwister Scholl]] 1943 festnahm
{{Wikipedia-Artikel|Bayerisches_Staatsministerium_für_Sonderaufgaben}}
{{Wikipedia-Artikel|Bayerisches_Staatsministerium_für_Sonderaufgaben}}
* Die Rehabilitierung des Künstlers [[Atelier_Josef_Thorak|Josef Thorak]] nach 1947


[[Kategorie:Geschichte]]
[[Kategorie:Geschichte]]

Version vom 5. Mai 2016, 12:43 Uhr

Nach März 1945 bis Juli Juli 1949 gab es, zunächst unter dem Namen Ministerium für Sonderaufgaben bzw. Ministerium für politische Befreiung ein Ministerium für die Spruchkammern und ihre Form der Überprüfung von Tätigkeiten für die NSDAP, der so genannten “Entnazifizierung“. Ziel war zunächst die völlige Ausrottung der nationalsozialistischen Ideologie.

Die US-amerikanische Militärregierung hatte bereits 1945 Internierungslager eingerichtet, um dort die im Rahmen des Automatischen Arrests festgenommenen Personen (Verdacht der Täterschaft im NS_Regime) vorläufig unterzubringen. Es handelte sich dabei um ehemalige Kriegsgefangenen- und Zwangsarbeitslager aus der NS-Zeit. Im Herbst 1946 ging auch die Verantwortung für diese Lager in die Hände des Ministeriums für Sonderaufgaben über.

Die Spruchkammern mit dem Status unabhängiger Gerichte bestanden jeweils aus einem Vorsitzenden und mindestens zwei Beisitzern. Bei jeder Kammer wurde ein Kläger (vergleichbar einem Staatsanwalt) bestellt.


Grundlage wurde das alliierte Gesetz Nr. 104, das Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus vom 5. März 1946. Es setzte u.a. für die Einstufung der betroffenen Personen fünf Gruppen fest: I. Hauptschuldige, II. Belastete, III. Minderbelastete, IV. Mitläufer und V. Entlastete.

Ergebnisse: Bis zum 31. Dezember 1949 hatte man in Bayern die Fragebögen von 6.780.188 Personen bearbeitet. Davon waren 72 % nicht betroffen; betroffen und von den Spruchkammern behandelt waren demnach rund 28 %. 99,9 % der Fälle waren in erster Instanz erledigt worden; von diesen fielen 28 % unter die Jugend- und 52 % unter die Weihnachtsamnestie. 80.139 Personen (15 %) wurden in eine der fünf Kategorien eingereiht. 15 % von ihnen wurden als entlastet eingestuft, 0,3 % waren Hauptschuldige, 4 % Belastete, 19 % Minderbelastete und 77 % Mitläufer.


Vergleichbare Ministerien existierten auch in Hessen und Württemberg-Baden mit den dortigen amerikanische Militärregierungen. Am 28. Mai 1948 stellte die amerikanische Militärregierung in Deutschland die gesamte Überwachung des Entnazifizierungsprogramms ein.

Aus mancher deutscher Sicht sollte die als Last wahrgenommene Entnazifizierung baldmöglichst abgeschlossen werden. So kam die fast hemmungslose Ausstellung von Entlastungszeugnissen durch katholische Geistliche und sogar Bischöfe einer bewussten Sabotage der Entnazifizierung gleich. Auch die CSU und die FDP distanzierten sich bald von den Zielen der Alliierten. Nach einer Reihe von Kontroversen zwischen Deutschen und Amerikanern wurde am 7. Oktober 1947 das erste und am 25. März 1948 das zweite Änderungsgesetz zum Befreiungsgesetz erlassen. Bereits bis zum 31. Dezember 1948 waren 14.400 Beamte, die man wegen ihrer Parteimitgliedschaft entlassen hatte, wieder eingestellt worden. Angesichts desen sind natürlich Namen wie Befreiungsgesetz, politisches Befreiungs-Ministerium oder auch Entnazifizierung nur hohle Wunschbegrifflichkeiten ({{WL2|Euphemismus|Euphemismen), die mehr von der Wirklichkeit verstecken als zu offenbaren.

Am 27. Juli 1950 verabschiedete der erste bayerische Landtag schließlich das erste Abschlussgesetz. Am 10. April 1951 verabschiedete der Bundestag das so genannte "131er"-Gesetz zu Gunsten der entlassenen Berufssoldaten und ehemaligen Beamten des Reichs. Selbst Gestapobeamte und Waffen-SS´ler konnten nun wieder in den Staatsdienst eingestellt werden. Das Gesetz besiegelte das endgültige Scheitern der Ziele der alliierten Entnazifizierungspolitik. Im Juni 1954 amnestierte das zweite Straffreiheitsgesetz des Bundes viele der zwischen dem 1. Oktober 1944 und dem 31. Juli 1945 begangene Straftaten. Am 3. August 1954 verabschiedete der Landtag das zweite Gesetz zum Abschluss der politischen Befreiung. Es legte als Schlusstermin der Entnazifizierung den 30. Oktober 1954 fest.

Minister

Literatur, Internet

  • Angelika Baumann (Bearb.): Münchner Nachkriegsjahre 1945...1946....1947...1948...1949...1950...Lesebuch zur Geschichte des Münchner Alltags. Geschichtswettbewerb 1995/96, München, 1997.
  • Norbert Frei: Vergangenheitspolitik. Die Anfänge der Bundesrepublik und die NS-Vergangenheit, München 2. Auflage 1997.
  • Christa Horn: Die Internierungs- und Arbeitslager in Bayern 1945-1952. Reihe Erlanger Historische Studien 16, Frankfurt am Main u. a. 1990.
  • Akten: Eine Auswahlverfilmung der Akten der US-Militärregierung für Deutschland OMGUS ist in Mikrofiches im Institut für Zeitgeschichte vorhanden. Die auszugsweise mikroverfilmten Akten der amerikanischen Militärregierung in Bayern sind im Bayerischen Hauptstaatsarchiv einsehbar.
  • Dazu Paul Hoser im HLB
  • Paul Hoser: Staatsministerium für Sonderaufgaben im HLB
  • Wie viel Nazi steckt in Deutschland? SZ vom 21. Okt. 2015


Beispiel aus der Stadtchronik:

Wikipedia.png
Das Thema "Befreiungsministerium" ist aufgrund seiner überregionalen Bedeutung auch bei der deutschsprachigen Wikipedia vertreten.
Die Seite ist über diesen Link aufrufbar: Bayerisches_Staatsministerium_für_Sonderaufgaben.