Denkmalschutz
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung ist eine Behörde der Stadtverwaltung München mit Sitz im Alten Technischen Rathaus in der Altstadt.
Es ist die Untere Denkmalschutzbehörde.
Ziele des Denkmalschutzes, Denkmalschutzgesetz
- Artikel 1 des Denkmalschutzgesetzes (DschG)
- "Die Erhaltung des Denkmales … liegt im Interesse der Allgemeinheit.“
„Baudenkmäler sind nach Vorgabe des Art. 1 DschG Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt.“
Zur Kenntlichmachung in einem bewaffneten Konflikt besteht die Möglichkeit solche Gebäude mit der Denkmalplakette, einem Symbol nach der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut zu markieren. (Über einander auf Eck gestellte blaue Rechtecke auf weißem Grund.)
Evtl. eine Liste
Unter Denkmalschutz stehen in München z. B. folgende Gebäude:
- Baudenkmäler im Graggenauer Viertel
- Liste der Baudenkmäler im Hackenviertel
- Schloss Nymphenburg (Anlage und Park)
- ..................
- Zum Teil in den Artikeln über Viertel oder Stadtteile zu den dortigen Gebäuden, wie für das …