Fundbüro: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''Fundbüro''' der Landeshauptstadt '''München''' in [[Sendling]] ist eine Unterabteilung des [[Kreisverwaltungsreferat]]es. Dort können gefundene Gegenstände abgegeben und verlorene Gegenstände abgeholt werden.  
Das '''Fundbüro''' der Landeshauptstadt [[München]] in [[Sendling]] ist eine Unterabteilung des [[Kreisverwaltungsreferat]]es. Dort können gefundene Gegenstände abgegeben und verlorene Gegenstände abgeholt werden.  


Während des [[Oktoberfest]]es gibt auf der Wiesn ein sspezielles Fundbüro: http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kreisverwaltungsreferat/Veranstaltungs-und-Versammlungsbuero/Wiesn/Fundbuero.html
== Adresse ==
 
Das Fundbüro ist für folgende Gegenstände <u>nicht</u> zuständig:
*Gegenstände, die in [[U-Bahn]], [[Trambahn]] oder [[Bus|Stadtbus]] gefunden wurden -> http://www.mvv-muenchen.de/de/service/fundsachen/u-bahn-tram-oder-in-den-mvg-buslinien-50-199/index.html
*Gegenstände, die außerhalb der Landeshauptstadt München gefunden wurden
*Gegenstände, die am [[MUC|Flughafen München]] gefunden wurden -> http://www.munich-airport.de/de/consumer/aufenthalt_trans/fundbuero/index.jsp
*Gegenstände, die im Bereich der Bundesbahn (auch S-Bahn) gefunden wurden -> http://www.s-bahn-muenchen.de/s_muenchen/view/service/fundsachen.shtml
*Gegenstände, die einer besonderen Lagerung bedürfen
*Gegenstände, die offensichtlich Abfall sind
*Tiere, dafür ist das [[Tierheim]] zuständig
*Reptilien (einheimische und exotische), hierfür gibt es die [[Reptilienauffangstation]]
 
==Adresse für Abholung==
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==Öffnungszeiten==
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==Wie funktioniert die Suche dort ?==
== Spezielle Fundbüros==
Bei sogenannten Massenfundsachen wie Schlüsseln, Brillen, Schirmen, Handschuhen und dergleichen, gehen Sie bitte persönlich ins Fundbüro.
* Während des [[Oktoberfest]]es gibt auf der Wiesn ein spezielles Fundbüro: [http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kreisverwaltungsreferat/Veranstaltungs-und-Versammlungsbuero/Wiesn/Fundbuero.html Wiesn-Fundbüro]
 
* Für Gegenstände, die in [[U-Bahn]], [[Tram]], [[Bus|Stadtbus]] sowie an Haltestellen verloren oder gefunden wurden, ist das [http://www.mvv-muenchen.de/de/service/fundsachen/u-bahn-tram-oder-in-den-mvg-buslinien-50-199/index.html MVG-Fundbüro] in der [[Elsenheimerstraße]] 61, 1. Stock zuständig.
* Gegenstände, die am [[MUC|Flughafen München]] gefunden wurden: [http://www.munich-airport.de/de/consumer/aufenthalt_trans/fundbuero/index.jsp Flughafen-Fundbüro] München Airport Center - Ebene 03
* Bei Gegenständen, die in [[S-Bahn]]en, Zügen und dem [[Bahnhof|Bahnhofsbereich]] verloren wurden, ist das '''Fundbüro der Deutschen Bahn AG''' im [[Hauptbahnhof München]] die richtige Anlaufstelle: [http://www.s-bahn-muenchen.de/s_muenchen/view/service/fundsachen.shtml Fundbüro S-Bahn München]
 
Die genannten Fundbüros sind <u>nicht</u> zuständig für:
* Gegenstände, die außerhalb der Landeshauptstadt München gefunden wurden
* Gegenstände, die einer besonderen Lagerung bedürfen
* Gegenstände, die offensichtlich Abfall sind
* Tiere, dafür ist das [[Tierheim]] zuständig
* Reptilien (einheimische und exotische), hierfür gibt es die [[Reptilienauffangstation]]
 
== Fahrräder ==
Wird ein [[Fahrrad]] vermisst, muss eine Diebstahlsanzeige bei der [[Polizei]] erfolgen. Die Anzeige ist zwingende Voraussetzung dafür, dass das Fundbüro ein Fahrrad an den Verlierer aushändigen kann. Sollte sich das Fahrrad als nicht gestohlen erweisen, muss die Anzeige später wieder zurückgenommen werden.


Ja auch für Fundräder ist das [[Kreisverwaltungsreferat]] der Stadt (Fundbüro) zuständig:
Auch für Fundräder ist das städtische Fundbüro zuständig, ferner für aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernte Fahrräder<ref>Landeshauptstadt München: [http://www.muenchen.de/dienstleistungsfinder/muenchen/10100977/ Fundbüro]</ref>.


*Für aus [http://www.muenchen.de/dienstleistungsfinder/muenchen/10100977/ dem öffentlichen Verkehrsraum entfernte Fahrräder] (bei muenchen.de)
== Wie funktioniert die Suche? ==
Bei sogenannten Massenfundsachen wie Schlüsseln, Brillen, Schirmen, Handschuhen und dergleichen, ist persönliches Erscheinen im Fundbüro erforderlich.


Wenn Sie etwas verloren haben, kann es sein, dass der Finder diesen Gegenstand bei einer der Annahmestellen in München abgeben hat. Und bis der Gegenstand dann im Fundbüro registriert ist, kann es wieder einige Tage dauern. In der Regel dauert es bei wertvolleren Sachen drei bis fünf Werktage, mitunter auch mehrere Wochen oder Monate, bis sie/es im Fundbüro abgegeben wird. Per E-Mail oder über den Online-Service des Fundbüros können sich Frau oder Mann schnell und unkompliziert mit einer Verlustanzeige melden.  
In der Regel dauert es bei wertvolleren Sachen einige Zeit, bis sie im Fundbüro abgegeben und registriert worden sind.
 
Per E-Mail oder über den Online-Service des Fundbüros kann der Verlust einer Sache unkompliziert mit einer Verlustanzeige gemeldet werden.


Dazu werden folgende Angaben benötigt:
Dazu werden folgende Angaben benötigt:
:Name und Adresse des Verlierers
:Name und Adresse des Verlierers
:Datum des Verlustes (evtl. Zeitraum)
:Datum oder Zeitraum des Verlustes
:Ort des Verlustes
:Ort des Verlustes
:genaue Beschreibung des verlorenen Gegenstandes
:genaue Beschreibung des verlorenen Gegenstandes


Sie erhalten auf eine Anzeige eine Rückmeldung, wenn der Gegenstand tatsächlich registriert wurde. Wenn Sie nichts hören, konnte der Gegenstand leider noch nicht ermittelt werden.
Sie erhalten auf eine Anzeige eine Rückmeldung, wenn der Gegenstand registriert wurde. Wenn Sie nichts hören, konnte der Gegenstand leider noch nicht ermittelt werden.
 
==Wo, Fon etc.==
 
:[[Oetztaler Straße]] 19
:[[81373]] München
 
Telefon: 089 233 - '''9 60 45'''
 
 
Fax: 089 23 34 59 05
 
E-Mail: fundbuero.kvr(at)muenchen.de
 
==Wann nicht ?==
Öffnungszeiten
 
Montag 7.30 – 12 Uhr
 
Dienstag 8.30 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr


Mittwoch 7.30 – 12 Uhr
== Abholung von Fundsachen ==
Der Verlierer kann sein Eigentum beim Fundbüro abholen. Meist ist eine Lagergebühr zu entrichten. Außerdem hat der Finder einen Anspruch auf Finderlohn, § 971 BGB<ref>Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): [https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__971.html § 971 BGB]</ref>.


Donnerstag 8.30 – 15 Uhr
== Nicht beanspruchte Fundsachen ==
=== Aushändigung an den Finder ===
Wird eine Fundsache nach Ablauf von sechs Monaten von niemandem beansprucht, geht sie in das Eigentum des Finders über (§ 973 BGB<ref>Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): [https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__973.html § 973]</ref>). Darüber wird er vom Fundbüro verständigt und kann die Fundsache abholen. Taucht innerhalb von drei Kalenderjahren doch noch der Verlierer auf, kann dieser vom Finder die Herausgabe verlangen (§ 977 BGB<ref>Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): [https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__977.html § 977]</ref>).


Freitag 7.30 – 12 Uhr
Wurde Bargeld aufgefunden, erhält der Finder die gefundenen Scheine und Münzen. Überweisungen werden nicht vorgenommen. Damit ist u.a. ausgeschlossen, dass das Fundbüro auf zunächst unerkanntem Falschgeld sitzen bleibt.


=== Fundsachenversteigerung ===
Beansprucht der Finder die Fundsachen nicht, werden sie öffentlich versteigert. Fundbüros und Finanzämter halten regelmäßig Versteigerungen ab. Während der Corona-Pandemie fanden solche Versteigerungen meist online statt.


=== Versteigerungstermine ===
* Finanzamt München: [https://www.finanzamt.bayern.de/Muenchen/Versteigerungen/Terminkalender/default.php Versteigerungen: Terminkalender]
* Flughafen München: derzeit keine Terminbekanntgabe
* Stadt München: derzeit keine Terminbekanntgabe
* MVG: derzeit keine Terminbekanntgabe


(Also am besten vor der Arbeit oder Schule. Weil sonst ist es fast immer zu.)
== Weblinks ==
 
* Landeshauptstadt München: [http://www.muenchen.de/dienstleistungsfinder/muenchen/info/fundbuero/ Fundbüro]
==Weblinks==
*[http://www.muenchen.de/dienstleistungsfinder/muenchen/info/fundbuero/ Fundbüro]
**Dort auch als weitere Informationen
**Dort auch als weitere Informationen
*** Sperr-Notrufe für gestohlene EC-, Kredit- und Handykarten
*** Sperr-Notrufe für gestohlene EC-, Kredit- und Handykarten
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*** Internet FundService – Find-ID.de
*** Internet FundService – Find-ID.de


==Siehe auch,  U- und S-Bahn, Bus, Tram etc.==
== Einzelnachweise ==
Wenn Sie Ihr [[Fahrrad]] vermissen, müssen Sie eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei  machen. Die  Anzeige ist zwingende Voraussetzung dafür, dass das Fundbüro ein Fahrrad an den Verlierer aushändigen kann. Sollte sich das Fahrrad als nicht gestohlen erweisen, müssen Sie die Anzeige eben später wieder zurücknehmen.
<references/>
 
:Fundbüro des MVG: Wegen Gegenständen, die Sie in U-Bahnen, Bussen oder Straßenbahnen sowie an Haltestellen und Bahnsteigen verloren haben, wenden Sie sich bitte an das ''Fundbüro der Münchner Verkehrsgesellschaft'' (MVG) an der [[Elsenheimer Straße]] 61, 1. Stock.
 
Bei Gegenständen, die Sie in S-Bahnen, Zügen und dem Bahnhofsbereich verloren haben, wenden Sie sich bitte an das '''Fundbüro der Deutschen Bundesbahn''' in der Schalterhalle des [[Hauptbahnhof München|Hauptbahnhofs]].


[[Kategorie:Beratung]]
[[Kategorie:Behörde]]
[[Kategorie:Behörde]]
[[Kategorie:Oetztaler Straße]]
[[Kategorie:Oetztaler Straße]]
[[Kategorie:Elsenheimerstraße]]
[[Kategorie:Flughafen]]
[[Kategorie:Hauptbahnhof]]

Aktuelle Version vom 16. Mai 2024, 16:19 Uhr

Das Fundbüro der Landeshauptstadt München in Sendling ist eine Unterabteilung des Kreisverwaltungsreferates. Dort können gefundene Gegenstände abgegeben und verlorene Gegenstände abgeholt werden.

Adresse

Kreisverwaltungsreferat, Hauptabteilung I, Fundbüro

Oetztaler Straße 19
81373 München
☎ : 089 233-96045
@ : fundbuero.kvr@muenchen.de


Öffnungszeiten

Montag 7.30 – 12 Uhr
Dienstag 8.30 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Mittwoch 7.30 – 12 Uhr
Donnerstag 8.30 – 15 Uhr
Freitag 7.30 – 12 Uhr

Spezielle Fundbüros

Die genannten Fundbüros sind nicht zuständig für:

  • Gegenstände, die außerhalb der Landeshauptstadt München gefunden wurden
  • Gegenstände, die einer besonderen Lagerung bedürfen
  • Gegenstände, die offensichtlich Abfall sind
  • Tiere, dafür ist das Tierheim zuständig
  • Reptilien (einheimische und exotische), hierfür gibt es die Reptilienauffangstation

Fahrräder

Wird ein Fahrrad vermisst, muss eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei erfolgen. Die Anzeige ist zwingende Voraussetzung dafür, dass das Fundbüro ein Fahrrad an den Verlierer aushändigen kann. Sollte sich das Fahrrad als nicht gestohlen erweisen, muss die Anzeige später wieder zurückgenommen werden.

Auch für Fundräder ist das städtische Fundbüro zuständig, ferner für aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernte Fahrräder[1].

Wie funktioniert die Suche?

Bei sogenannten Massenfundsachen wie Schlüsseln, Brillen, Schirmen, Handschuhen und dergleichen, ist persönliches Erscheinen im Fundbüro erforderlich.

In der Regel dauert es bei wertvolleren Sachen einige Zeit, bis sie im Fundbüro abgegeben und registriert worden sind.

Per E-Mail oder über den Online-Service des Fundbüros kann der Verlust einer Sache unkompliziert mit einer Verlustanzeige gemeldet werden.

Dazu werden folgende Angaben benötigt:

Name und Adresse des Verlierers
Datum oder Zeitraum des Verlustes
Ort des Verlustes
genaue Beschreibung des verlorenen Gegenstandes

Sie erhalten auf eine Anzeige eine Rückmeldung, wenn der Gegenstand registriert wurde. Wenn Sie nichts hören, konnte der Gegenstand leider noch nicht ermittelt werden.

Abholung von Fundsachen

Der Verlierer kann sein Eigentum beim Fundbüro abholen. Meist ist eine Lagergebühr zu entrichten. Außerdem hat der Finder einen Anspruch auf Finderlohn, § 971 BGB[2].

Nicht beanspruchte Fundsachen

Aushändigung an den Finder

Wird eine Fundsache nach Ablauf von sechs Monaten von niemandem beansprucht, geht sie in das Eigentum des Finders über (§ 973 BGB[3]). Darüber wird er vom Fundbüro verständigt und kann die Fundsache abholen. Taucht innerhalb von drei Kalenderjahren doch noch der Verlierer auf, kann dieser vom Finder die Herausgabe verlangen (§ 977 BGB[4]).

Wurde Bargeld aufgefunden, erhält der Finder die gefundenen Scheine und Münzen. Überweisungen werden nicht vorgenommen. Damit ist u.a. ausgeschlossen, dass das Fundbüro auf zunächst unerkanntem Falschgeld sitzen bleibt.

Fundsachenversteigerung

Beansprucht der Finder die Fundsachen nicht, werden sie öffentlich versteigert. Fundbüros und Finanzämter halten regelmäßig Versteigerungen ab. Während der Corona-Pandemie fanden solche Versteigerungen meist online statt.

Versteigerungstermine

  • Finanzamt München: Versteigerungen: Terminkalender
  • Flughafen München: derzeit keine Terminbekanntgabe
  • Stadt München: derzeit keine Terminbekanntgabe
  • MVG: derzeit keine Terminbekanntgabe

Weblinks

  • Landeshauptstadt München: Fundbüro
    • Dort auch als weitere Informationen
      • Sperr-Notrufe für gestohlene EC-, Kredit- und Handykarten
      • DRK - Schlüsselschutz
      • Schlüsselfundbüro Deutschland
      • Schlüsselfinder Fundbüro 24
      • Return to me
      • Internet FundService – Find-ID.de

Einzelnachweise

  1. Landeshauptstadt München: Fundbüro
  2. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): § 971 BGB
  3. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): § 973
  4. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): § 977