Fundbüro: Unterschied zwischen den Versionen
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Wird eine Fundsache nach Ablauf von sechs Monaten von niemandem beansprucht, geht sie in das Eigentum des Finders über (§ 973 BGB<ref>Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): [https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__973.html § 973]</ref>. Darüber wird er vom Fundbüro verständigt und kann die Fundsache abholen. Taucht innerhalb von drei Kalenderjahren doch noch der Verlierer auf, kann dieser vom Finder die Herausgabe verlangen<ref>Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): [https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__977.html § 977]</ref>. | Wird eine Fundsache nach Ablauf von sechs Monaten von niemandem beansprucht, geht sie in das Eigentum des Finders über (§ 973 BGB<ref>Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): [https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__973.html § 973]</ref>. Darüber wird er vom Fundbüro verständigt und kann die Fundsache abholen. Taucht innerhalb von drei Kalenderjahren doch noch der Verlierer auf, kann dieser vom Finder die Herausgabe verlangen<ref>Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): [https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__977.html § 977]</ref>. | ||
Wurde Bargeld aufgefunden, | Wurde Bargeld aufgefunden, erhält der Finder die gefundenen Scheine und Münzen. Überweisungen werden nicht vorgenommen. Damit ist u.a. ausgeschlossen, dass das Fundbüro auf zunächst unerkanntem Falschgeld sitzen bleibt. | ||
=== Fundsachenversteigerung === | |||
Beansprucht der Finder die Fundsachen nicht, werden sie öffentlich versteigert. Fundbüros und Finanzämter halten regelmäßig Versteigerungen ab. Aufgrund von Corona-Vorsichtsmaßnahmen finden solche Versteigerungen derzeit meist online statt. | |||
=== Derzeitige Versteigerungstermine === | |||
* Finanzamt München: [https://www.finanzamt.bayern.de/Muenchen/Versteigerungen/Terminkalender/default.php Versteigerungen: Terminkalender] | |||
* Flughafen München: derzeit keine Terminbekanntgabe | |||
* Stadt München: derzeit keine Terminbekanntgabe | |||
==Weblinks== | ==Weblinks== |
Version vom 10. April 2022, 12:08 Uhr
Das Fundbüro der Landeshauptstadt München in Sendling ist eine Unterabteilung des Kreisverwaltungsreferates. Dort können gefundene Gegenstände abgegeben und verlorene Gegenstände abgeholt werden.
Während des Oktoberfestes gibt auf der Wiesn ein spezielles Fundbüro: http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kreisverwaltungsreferat/Veranstaltungs-und-Versammlungsbuero/Wiesn/Fundbuero.html
Sie haben etwas verloren?
Mit etwas Glück bekommt man es im städtischen Fundbüro zurück, weil es dort abgegeben wurde.
sonst evtl. in diesen
Spezielle Fundbüros
Das städtische Fundbüro ist für folgende Gegenstände nicht zuständig:
- Gegenstände, die in U-Bahn, Trambahn oder Stadtbus gefunden wurden -> http://www.mvv-muenchen.de/de/service/fundsachen/u-bahn-tram-oder-in-den-mvg-buslinien-50-199/index.html
- Gegenstände, die außerhalb der Landeshauptstadt München gefunden wurden
- Gegenstände, die am Flughafen München gefunden wurden -> http://www.munich-airport.de/de/consumer/aufenthalt_trans/fundbuero/index.jsp
- Gegenstände, die im Bereich der Bundesbahn (auch S-Bahn) gefunden wurden -> http://www.s-bahn-muenchen.de/s_muenchen/view/service/fundsachen.shtml
- Gegenstände, die einer besonderen Lagerung bedürfen
- Gegenstände, die offensichtlich Abfall sind
- Tiere, dafür ist das Tierheim zuständig
- Reptilien (einheimische und exotische), hierfür gibt es die Reptilienauffangstation
Adresse für Abholung
Oetztaler Straße 19
81373 München
☎ : 089 233-96045
@ : fundbuero.kvr@muenchen.de
Öffnungszeiten
Montag 7.30 – 12 Uhr
Dienstag 8.30 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Mittwoch 7.30 – 12 Uhr
Donnerstag 8.30 – 15 Uhr
Freitag 7.30 – 12 Uhr
Wie funktioniert die Suche dort
Bei sogenannten Massenfundsachen wie Schlüsseln, Brillen, Schirmen, Handschuhen und dergleichen, ist persönliches Erscheinen im Fundbüro erforderlich.
Auch für Fundräder ist das Kreisverwaltungsreferat der Stadt (Fundbüro) zuständig:
- Für aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernte Fahrräder (bei muenchen.de)
Wenn etwas verloren wurde, kann es sein, dass der Finder diesen Gegenstand bei einer der Annahmestellen in München abgeben hat. In der Regel dauert es bei wertvolleren Sachen drei bis fünf Werktage, mitunter auch mehrere Wochen oder Monate, bis sie im Fundbüro abgegeben werden. Bis der Gegenstand dann im Fundbüro registriert ist, dauert es ebenfalls einige Tage.
Per E-Mail oder über den Online-Service des Fundbüros kann der Verlust einer Sache unkompliziert mit einer Verlustanzeige gemeldet werden.
Dazu werden folgende Angaben benötigt:
- Name und Adresse des Verlierers
- Datum oder Zeitraum des Verlustes
- Ort des Verlustes
- genaue Beschreibung des verlorenen Gegenstandes
Sie erhalten auf eine Anzeige eine Rückmeldung, wenn der Gegenstand registriert wurde. Wenn Sie nichts hören, konnte der Gegenstand leider noch nicht ermittelt werden.
Nicht beanspruchte Fundsachen
Aushändigung an den Finder
Wird eine Fundsache nach Ablauf von sechs Monaten von niemandem beansprucht, geht sie in das Eigentum des Finders über (§ 973 BGB[1]. Darüber wird er vom Fundbüro verständigt und kann die Fundsache abholen. Taucht innerhalb von drei Kalenderjahren doch noch der Verlierer auf, kann dieser vom Finder die Herausgabe verlangen[2].
Wurde Bargeld aufgefunden, erhält der Finder die gefundenen Scheine und Münzen. Überweisungen werden nicht vorgenommen. Damit ist u.a. ausgeschlossen, dass das Fundbüro auf zunächst unerkanntem Falschgeld sitzen bleibt.
Fundsachenversteigerung
Beansprucht der Finder die Fundsachen nicht, werden sie öffentlich versteigert. Fundbüros und Finanzämter halten regelmäßig Versteigerungen ab. Aufgrund von Corona-Vorsichtsmaßnahmen finden solche Versteigerungen derzeit meist online statt.
Derzeitige Versteigerungstermine
- Finanzamt München: Versteigerungen: Terminkalender
- Flughafen München: derzeit keine Terminbekanntgabe
- Stadt München: derzeit keine Terminbekanntgabe
Weblinks
- Fundbüro
- Dort auch als weitere Informationen
- Sperr-Notrufe für gestohlene EC-, Kredit- und Handykarten
- DRK - Schlüsselschutz
- Schlüsselfundbüro Deutschland
- Schlüsselfinder Fundbüro 24
- Return to me
- Internet FundService – Find-ID.de
- Dort auch als weitere Informationen
Siehe auch
Fahrrad
Wird ein Fahrrad vermisst, muss eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei gemacht werden. Die Anzeige ist zwingende Voraussetzung dafür, dass das Fundbüro ein Fahrrad an den Verlierer aushändigen kann. Sollte sich das Fahrrad als nicht gestohlen erweisen, muss die Anzeige später wieder zurückgenommen werden.
Fundbüro des MVG
Wegen Gegenständen, die möglicherweise in U-Bahnen, Bussen oder Straßenbahnen oder an Haltestellen oder Bahnsteigen verloren wurden, ist das Fundbüro der Münchner Verkehrsgesellschaft MVG in der Elsenheimerstraße 61, 1. Stock zuständig.
Fundbüro der Deutschen Bahn
Bei Gegenständen, die in S-Bahnen, Zügen und dem Bahnhofsbereich verloren wurden, ist das Fundbüro der Deutschen Bahn AG im Hauptbahnhof München die richtige Anlaufstelle.