Denkmalschutz: Unterschied zwischen den Versionen

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Das [[Referat für Stadtplanung und Bauordnung]] ist eine Behörde der [[Stadtverwaltung München]] mit Sitz im [[Städtisches Hochhaus|Alten Technischen Rathaus]] in der Altstadt.
Erster Ansprechpartner für Fragen zu '''Denkmalschutz''' und Denkmalpflege in [[München]] ist als ''Untere Denkmalschutzbehörde'' das [[Referat für Stadtplanung und Bauordnung]], eine Behörde der [[Stadtverwaltung München]] im [[Städtisches Hochhaus|Alten Technischen Rathaus]] und das ''[[Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege|Bayerische Landesamt für Denkmalpflege]]''.


Es ist die '''Untere Denkmalschutzbehörde'''.
Sie sind die Anlaufstellen für Eigentümer, Bauherren, Planer, Architekten usw., die hier Auskunft über das Baugenehmigungs- und das Erlaubnisverfahren nach dem Denkmalschutzgesetz, über Fragen der denkmalgerechten Instandsetzung und Nutzung eines Baudenkmals, über Fördermöglichkeiten erhalten können.


===Ziele des Denkmalschutzes, Denkmalschutzgesetz===
==Organisation==
;Oberste Denkmalschutzbehörde: Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
;Beratendes Gremium: Landesdenkmalrat
;Höhere Denkmalschutzbehörden: Regierungen
;Untere Denkmalschutzbehörden: Landratsämter, kreisfreie Gemeinden, Große Kreisstädte und einige Gemeinden
;Denkmalfachbehörde: Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
 
==Ziele des Denkmalschutzes, Denkmalschutzgesetz==
;Artikel 1 des Denkmalschutzgesetzes (DschG):"Die Erhaltung des Denkmales … liegt im Interesse der Allgemeinheit.“   
;Artikel 1 des Denkmalschutzgesetzes (DschG):"Die Erhaltung des Denkmales … liegt im Interesse der Allgemeinheit.“   
:„Baudenkmäler sind nach Vorgabe des Art. 1 DschG Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhaltung ''wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung'' im Interesse der Allgemeinheit liegt.“


„Baudenkmäler sind nach Vorgabe des Art. 1 DschG Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhaltung ''wegen ihrer '''geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen''' Bedeutung'' im Interesse der Allgemeinheit liegt.
Zur Kenntlichmachung in einem bewaffneten Konflikt besteht die Möglichkeit solche Gebäude mit der Denkmalplakette, einem Symbol nach der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut zu markieren (über einander auf Eck gestellte blaue Rechtecke auf weißem Grund.)


Zur Kenntlichmachung in einem bewaffneten Konflikt besteht die Möglichkeit solche Gebäude mit der Denkmalplakette, einem Symbol nach der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut zu markieren. (Über einander auf Eck gestellte blaue Rechtecke auf weißem Grund.)
==Denkmalgeschütztes in München (Auswahl)==
 
===Evtl. eine Liste ===
Unter Denkmalschutz stehen in [[München]] z. B. folgende Gebäude:
* [[Graggenauer Viertel|Baudenkmäler im Graggenauer Viertel]]
* [[Graggenauer Viertel|Baudenkmäler im Graggenauer Viertel]]
* [[Hackenviertel|Liste der Baudenkmäler im Hackenviertel]]
* [[Hackenviertel|Liste der Baudenkmäler im Hackenviertel]]
* [[Schloss Nymphenburg]] (Anlage und Park)
* [[Schloss Nymphenburg]] (Anlage und Park)
* ..................
* Zum Teil in den Artikeln über Viertel oder [[Stadtteil]]e zu den dortigen Gebäuden, wie für das
 
* Zum Teil in den Artikeln über Viertel oder Stadtteile zu den dortigen Gebäuden, wie für das
** [[Angerviertel#Baudenkmäler im Angerviertel|Angerviertel]]  
** [[Angerviertel#Baudenkmäler im Angerviertel|Angerviertel]]  
** [[Garching]]  
** [[Garching]]  
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** [[Tal]]
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==Weblinks, Siehe auch ==
==Siehe auch==
* [[:Kategorie:Denkmal]]
* [[:Kategorie:Denkmalschutz]]
* [[Denkmäler]]
* [[Denkmäler]]
* [[Alter Südfriedhof]]
* [[Alter Südfriedhof]]


* [https://de.m.wikipedia.org/wiki/Denkmalschutz Wikipedia: Denkmalschutz]
{{Wikipedia-Artikel}}


[[Kategorie:Denkmal| ]]
[[Kategorie:Denkmal| ]]

Version vom 11. März 2016, 07:40 Uhr

Erster Ansprechpartner für Fragen zu Denkmalschutz und Denkmalpflege in München ist als Untere Denkmalschutzbehörde das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, eine Behörde der Stadtverwaltung München im Alten Technischen Rathaus und das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege.

Sie sind die Anlaufstellen für Eigentümer, Bauherren, Planer, Architekten usw., die hier Auskunft über das Baugenehmigungs- und das Erlaubnisverfahren nach dem Denkmalschutzgesetz, über Fragen der denkmalgerechten Instandsetzung und Nutzung eines Baudenkmals, über Fördermöglichkeiten erhalten können.

Organisation

Oberste Denkmalschutzbehörde
Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Beratendes Gremium
Landesdenkmalrat
Höhere Denkmalschutzbehörden
Regierungen
Untere Denkmalschutzbehörden
Landratsämter, kreisfreie Gemeinden, Große Kreisstädte und einige Gemeinden
Denkmalfachbehörde
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

Ziele des Denkmalschutzes, Denkmalschutzgesetz

Artikel 1 des Denkmalschutzgesetzes (DschG)
"Die Erhaltung des Denkmales … liegt im Interesse der Allgemeinheit.“
„Baudenkmäler sind nach Vorgabe des Art. 1 DschG Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt.“

Zur Kenntlichmachung in einem bewaffneten Konflikt besteht die Möglichkeit solche Gebäude mit der Denkmalplakette, einem Symbol nach der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut zu markieren (über einander auf Eck gestellte blaue Rechtecke auf weißem Grund.)

Denkmalgeschütztes in München (Auswahl)

Siehe auch

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Das Thema "Denkmalschutz" ist aufgrund seiner überregionalen Bedeutung auch bei der deutschsprachigen Wikipedia vertreten.
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