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Wenn Sie Ihr [[Fahrrad]] vermissen, müssen Sie eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei machen. Die Anzeige ist zwingende Voraussetzung dafür, dass das Fundbüro ein Fahrrad an den Verlierer aushändigen kann. Sollte sich das Fahrrad als nicht gestohlen erweisen, müssen Sie die Anzeige eben später wieder zurücknehmen. | Wenn Sie Ihr [[Fahrrad]] vermissen, müssen Sie eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei machen. Die Anzeige ist zwingende Voraussetzung dafür, dass das Fundbüro ein Fahrrad an den Verlierer aushändigen kann. Sollte sich das Fahrrad als nicht gestohlen erweisen, müssen Sie die Anzeige eben später wieder zurücknehmen. | ||
:Fundbüro des MVG: Wegen Gegenständen, die Sie in U-Bahnen, Bussen oder Straßenbahnen sowie an Haltestellen und Bahnsteigen verloren haben, | :[[MVG|Fundbüro des MVG]]: Wegen Gegenständen, die du/Sie möglicherweise '''in U-Bahnen, Bussen oder Straßenbahnen''' sowie an Haltestellen und Bahnsteigen verloren haben, wendet mensch sich bitte an das ''Fundbüro der Münchner Verkehrsgesellschaft'' (MVG) an der [[Elsenheimer Straße]] 61, 1. Stock. | ||
Bei Gegenständen, die Sie in S-Bahnen, Zügen und dem Bahnhofsbereich verloren haben, wenden Sie sich bitte an das '''Fundbüro der Deutschen Bundesbahn''' in der Schalterhalle des [[Hauptbahnhof München|Hauptbahnhofs]]. | Bei Gegenständen, die Sie in S-Bahnen, Zügen und dem Bahnhofsbereich verloren haben, wenden Sie sich bitte an das '''Fundbüro der Deutschen Bundesbahn''' in der Schalterhalle des [[Hauptbahnhof München|Hauptbahnhofs]]. | ||
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