Staatsanwaltschaften: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 23. Juli 2021, 16:43 Uhr

Folgende Staatsanwaltschaften haben ihren Sitz in München:

Zuständigkeiten

Die Staatsanwaltschaft München 1 ist zuständig für die Verfolgung von Straftaten in der Stadt München und dem Landkreis München.

Die Staatsanwaltschaft München 2 ist zuständig bei Straftaten in den Amtsgerichtsbezirken

Die oberbayerischen Landkreise Freising und Erding liegen bereits im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Landshut.

Siehe auch

Weblinks