Kurfürstentum: Unterschied zwischen den Versionen
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Ein '''Kurfürst''' gehörte zu der begrenzten Zahl jener Reichsfürsten des Heiligen Römischen Reiches, die das Kurfürstenkollegium bildeten und denen seit dem 13. Jahrhundert das alleinige Recht zur Wahl des Römisch-deutschen Königs zustand. Die Bezeichnung geht auf das mittelhochdeutsche Wort kur oder kure für Wahl zurück (vgl. neuhochdeutsch küren). | Ein '''Kurfürst''' gehörte zu der begrenzten Zahl jener Reichsfürsten des Heiligen Römischen Reiches, die das Kurfürstenkollegium bildeten und denen seit dem 13. Jahrhundert das alleinige Recht zur Wahl des Römisch-deutschen Königs zustand. Die Bezeichnung geht auf das mittelhochdeutsche Wort kur oder kure für Wahl zurück (vgl. neuhochdeutsch küren). | ||
Im Mittelalter gehörten dem Kurfürstenkollegium sieben, später neun Reichsfürsten an. Zum ursprünglichen Kollegium gehörten drei geistliche Fürstbischöfe sowie vier weltliche Fürsten. Im 17. Jahrhundert erlangten zwei weitere Reichsfürsten die Kurwürde; einer davon war [[1623]] der [[Herzog]] von Bayern anstelle des Pfalzgrafen, der eine neue, achte Kurstimme erhielt. | Im [[Mittelalter]] gehörten dem Kurfürstenkollegium sieben, später neun Reichsfürsten an. Zum ursprünglichen Kollegium gehörten drei geistliche Fürstbischöfe sowie vier weltliche Fürsten. Im 17. Jahrhundert erlangten zwei weitere Reichsfürsten die Kurwürde; einer davon war [[1623]] der [[Herzog]] von Bayern anstelle des Pfalzgrafen, der eine neue, achte Kurstimme erhielt. | ||
Nachdem Bayern [[1777]] durch Erbschaft an den Pfalzgrafen bei Rhein gefallen war, erlosch die pfälzische Kurwürde, während die bayerische weiter bestehen blieb. | Nachdem Bayern [[1777]] durch Erbschaft an den Pfalzgrafen bei Rhein gefallen war, erlosch die pfälzische Kurwürde, während die bayerische weiter bestehen blieb. | ||
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*Ferdinand Maria: 1651 - 1679 | *[[Ferdinand Maria]]: 1651 - 1679 | ||
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*[[Karl Albrecht|Karl I. Albrecht]]: 1726 - 1745 | *[[Karl Albrecht|Karl I. Albrecht]]: 1726 - 1745 | ||
*[[Maximilian III. Joseph]]: 1745 - 1777 | *[[Maximilian III. Joseph]]: 1745 - 1777 | ||
*[[Karl Theodor|Karl II. Theodor]]: 1777 - 1799 | *[[Karl Theodor|Karl II. Theodor]]: 1777 - 1799 | ||
*Maximilian IV. Joseph: 1799 - 1805 (wurde 1806 unter dem Namen [[Maximilian I. Joseph]] zum ersten bayerischen König). | *[[Maximilian I. Joseph|Maximilian IV. Joseph]]: 1799 - 1805 (wurde 1806 unter dem Namen [[Maximilian I. Joseph]] zum ersten bayerischen König). | ||
==Siehe auch== | ==Siehe auch== | ||
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Aktuelle Version vom 9. Februar 2020, 00:47 Uhr
Ein Kurfürst gehörte zu der begrenzten Zahl jener Reichsfürsten des Heiligen Römischen Reiches, die das Kurfürstenkollegium bildeten und denen seit dem 13. Jahrhundert das alleinige Recht zur Wahl des Römisch-deutschen Königs zustand. Die Bezeichnung geht auf das mittelhochdeutsche Wort kur oder kure für Wahl zurück (vgl. neuhochdeutsch küren).
Im Mittelalter gehörten dem Kurfürstenkollegium sieben, später neun Reichsfürsten an. Zum ursprünglichen Kollegium gehörten drei geistliche Fürstbischöfe sowie vier weltliche Fürsten. Im 17. Jahrhundert erlangten zwei weitere Reichsfürsten die Kurwürde; einer davon war 1623 der Herzog von Bayern anstelle des Pfalzgrafen, der eine neue, achte Kurstimme erhielt.
Nachdem Bayern 1777 durch Erbschaft an den Pfalzgrafen bei Rhein gefallen war, erlosch die pfälzische Kurwürde, während die bayerische weiter bestehen blieb.
Das Kurfürstentum Bayern bestand bis 1806: Bayern wurde Königreich. Herzog und Kurfürst Maximilian IV. Joseph wurde als Maximilian I. Joseph zum ersten bayerischen König proklamiert. Der formelle Austritt Bayerns aus dem Reichsverband unter Verzicht auf die Kurwürde erfolgte erst im Juli 1806.
Bayerische Kurfürsten
- Maximilian I.: 1623 - 1651
- Ferdinand Maria: 1651 - 1679
- Maximilian II. Emanuel: 1679 - 1726
- Karl I. Albrecht: 1726 - 1745
- Maximilian III. Joseph: 1745 - 1777
- Karl II. Theodor: 1777 - 1799
- Maximilian IV. Joseph: 1799 - 1805 (wurde 1806 unter dem Namen Maximilian I. Joseph zum ersten bayerischen König).
Siehe auch
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