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Freitag 7.30 – 12 Uhr | Freitag 7.30 – 12 Uhr | ||
== Spezielle Fundbüros== | == Spezielle Fundbüros== | ||
* Während des [[Oktoberfest]]es gibt auf der Wiesn ein spezielles Fundbüro: [http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kreisverwaltungsreferat/Veranstaltungs-und-Versammlungsbuero/Wiesn/Fundbuero.html Wiesn-Fundbüro] | * Während des [[Oktoberfest]]es gibt auf der Wiesn ein spezielles Fundbüro: [http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kreisverwaltungsreferat/Veranstaltungs-und-Versammlungsbuero/Wiesn/Fundbuero.html Wiesn-Fundbüro] | ||
* Für Gegenstände, die in [[U-Bahn]], [[Tram]], [[Bus|Stadtbus]] sowie an Haltestellen verloren oder gefunden wurden, ist das [http://www.mvv-muenchen.de/de/service/fundsachen/u-bahn-tram-oder-in-den-mvg-buslinien-50-199/index.html MVG-Fundbüro] in der [[Elsenheimerstraße]] 61, 1. Stock zuständig. | |||
* Für Gegenstände, die in [[U-Bahn]], [[Tram]], [[Bus|Stadtbus]] sowie an Haltestellen verloren oder gefunden wurden, ist das [http://www.mvv-muenchen.de/de/service/fundsachen/u-bahn-tram-oder-in-den-mvg-buslinien-50-199/index.html MVG-Fundbüro | |||
* Gegenstände, die am [[MUC|Flughafen München]] gefunden wurden: [http://www.munich-airport.de/de/consumer/aufenthalt_trans/fundbuero/index.jsp Flughafen-Fundbüro] München Airport Center - Ebene 03 | * Gegenstände, die am [[MUC|Flughafen München]] gefunden wurden: [http://www.munich-airport.de/de/consumer/aufenthalt_trans/fundbuero/index.jsp Flughafen-Fundbüro] München Airport Center - Ebene 03 | ||
* Bei Gegenständen, die in [[S-Bahn]]en, Zügen und dem [[Bahnhof|Bahnhofsbereich]] verloren wurden, ist das '''Fundbüro der Deutschen Bahn AG''' im [[Hauptbahnhof München]] die richtige Anlaufstelle: [http://www.s-bahn-muenchen.de/s_muenchen/view/service/fundsachen.shtml Fundbüro S-Bahn München] | * Bei Gegenständen, die in [[S-Bahn]]en, Zügen und dem [[Bahnhof|Bahnhofsbereich]] verloren wurden, ist das '''Fundbüro der Deutschen Bahn AG''' im [[Hauptbahnhof München]] die richtige Anlaufstelle: [http://www.s-bahn-muenchen.de/s_muenchen/view/service/fundsachen.shtml Fundbüro S-Bahn München] | ||
Die genannten Fundbüros sind <u>nicht</u> zuständig für: | |||
* Gegenstände, die außerhalb der Landeshauptstadt München gefunden wurden | * Gegenstände, die außerhalb der Landeshauptstadt München gefunden wurden | ||
* Gegenstände, die einer besonderen Lagerung bedürfen | * Gegenstände, die einer besonderen Lagerung bedürfen | ||
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== Fahrräder == | == Fahrräder == | ||
Wird ein [[Fahrrad]] vermisst, muss eine Diebstahlsanzeige bei der [[Polizei]] | Wird ein [[Fahrrad]] vermisst, muss eine Diebstahlsanzeige bei der [[Polizei]] erfolgen. Die Anzeige ist zwingende Voraussetzung dafür, dass das Fundbüro ein Fahrrad an den Verlierer aushändigen kann. Sollte sich das Fahrrad als nicht gestohlen erweisen, muss die Anzeige später wieder zurückgenommen werden. | ||
Auch für Fundräder ist das städtische Fundbüro zuständig, ferner für aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernte Fahrräder<ref>Landeshauptstadt München: [http://www.muenchen.de/dienstleistungsfinder/muenchen/10100977/ Fundbüro]</ref>. | |||
== Wie funktioniert die Suche? == | == Wie funktioniert die Suche? == | ||
Bei sogenannten Massenfundsachen wie Schlüsseln, Brillen, Schirmen, Handschuhen und dergleichen, ist persönliches Erscheinen im Fundbüro erforderlich. | Bei sogenannten Massenfundsachen wie Schlüsseln, Brillen, Schirmen, Handschuhen und dergleichen, ist persönliches Erscheinen im Fundbüro erforderlich. | ||
In der Regel dauert es bei wertvolleren Sachen einige Zeit, bis sie im Fundbüro abgegeben und registriert worden sind. | In der Regel dauert es bei wertvolleren Sachen einige Zeit, bis sie im Fundbüro abgegeben und registriert worden sind. | ||
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== Abholung von Fundsachen == | == Abholung von Fundsachen == | ||
Der Verlierer kann sein Eigentum beim Fundbüro abholen. Meist ist eine Lagergebühr zu entrichten. Außerdem hat der Finder einen Anspruch auf Finderlohn, [https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__971.html § 971 BGB]. | Der Verlierer kann sein Eigentum beim Fundbüro abholen. Meist ist eine Lagergebühr zu entrichten. Außerdem hat der Finder einen Anspruch auf Finderlohn, § 971 BGB<ref>Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): [https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__971.html § 971 BGB]</ref>. | ||
== Nicht beanspruchte Fundsachen == | == Nicht beanspruchte Fundsachen == | ||
=== Aushändigung an den Finder === | === Aushändigung an den Finder === | ||
Wird eine Fundsache nach Ablauf von sechs Monaten von niemandem beansprucht, geht sie in das Eigentum des Finders über (§ 973 BGB<ref>Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): [https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__973.html § 973]</ref>. Darüber wird er vom Fundbüro verständigt und kann die Fundsache abholen. Taucht innerhalb von drei Kalenderjahren doch noch der Verlierer auf, kann dieser vom Finder die Herausgabe verlangen<ref>Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): [https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__977.html § 977]</ref>. | Wird eine Fundsache nach Ablauf von sechs Monaten von niemandem beansprucht, geht sie in das Eigentum des Finders über (§ 973 BGB<ref>Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): [https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__973.html § 973]</ref>). Darüber wird er vom Fundbüro verständigt und kann die Fundsache abholen. Taucht innerhalb von drei Kalenderjahren doch noch der Verlierer auf, kann dieser vom Finder die Herausgabe verlangen (§ 977 BGB<ref>Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): [https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__977.html § 977]</ref>). | ||
Wurde Bargeld aufgefunden, erhält der Finder die gefundenen Scheine und Münzen. Überweisungen werden nicht vorgenommen. Damit ist u.a. ausgeschlossen, dass das Fundbüro auf zunächst unerkanntem Falschgeld sitzen bleibt. | Wurde Bargeld aufgefunden, erhält der Finder die gefundenen Scheine und Münzen. Überweisungen werden nicht vorgenommen. Damit ist u.a. ausgeschlossen, dass das Fundbüro auf zunächst unerkanntem Falschgeld sitzen bleibt. | ||
=== Fundsachenversteigerung === | === Fundsachenversteigerung === | ||
Beansprucht der Finder die Fundsachen nicht, werden sie öffentlich versteigert. Fundbüros und Finanzämter halten regelmäßig Versteigerungen ab. | Beansprucht der Finder die Fundsachen nicht, werden sie öffentlich versteigert. Fundbüros und Finanzämter halten regelmäßig Versteigerungen ab. Während der Corona-Pandemie fanden solche Versteigerungen meist online statt. | ||
=== Versteigerungstermine === | === Versteigerungstermine === | ||
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* Flughafen München: derzeit keine Terminbekanntgabe | * Flughafen München: derzeit keine Terminbekanntgabe | ||
* Stadt München: derzeit keine Terminbekanntgabe | * Stadt München: derzeit keine Terminbekanntgabe | ||
* MVG: derzeit keine Terminbekanntgabe | |||
== Weblinks == | == Weblinks == | ||
*[http://www.muenchen.de/dienstleistungsfinder/muenchen/info/fundbuero/ Fundbüro] | * Landeshauptstadt München: [http://www.muenchen.de/dienstleistungsfinder/muenchen/info/fundbuero/ Fundbüro] | ||
**Dort auch als weitere Informationen | **Dort auch als weitere Informationen | ||
*** Sperr-Notrufe für gestohlene EC-, Kredit- und Handykarten | *** Sperr-Notrufe für gestohlene EC-, Kredit- und Handykarten |
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