Dachau-Prozesse: Unterschied zwischen den Versionen

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Zum Zeitpunkt der Befreiung des [[Konzentrationslager Dachau|KZ Dachau]] durch ein Bataillon der [[Seventh United States Army|7. US-Armee]] am 29.&nbsp;April 1945 befanden sich noch etwa 32.000 Häftlinge im Lager. Darunter waren auch viele Häftlinge, die von der [[Schutzstaffel|SS]] aus aufgelösten Lagern nach Dachau „evakuiert“ worden waren, als sich Truppen der [[Alliierte]]n den Lagern näherten. Die von den Amerikanern angetroffenen Häftlinge befanden sich größtenteils in einem sehr schlechten Gesundheitszustand. Außerdem fanden die Befreier eine hohe Anzahl Leichen von verstorbenen oder ermordeten Häftlingen vor.<ref>Vgl. Stanislav Zámečník: ''Das war Dachau.'', Frankfurt am Main 2007, S. 390f.f.</ref>
Zum Zeitpunkt der Befreiung des [[Konzentrationslager Dachau|KZ Dachau]] durch ein Bataillon der [[US-Militär|Seventh United States Army (7. US-Armee)]] am 29.&nbsp;April 1945 befanden sich noch etwa 32.000 Häftlinge im Lager. Darunter waren auch viele Häftlinge, die von der SS(so genannte NSDAP-Schutzstaffel) aus anderen aufgelösten Lagern in Frontnähe nach Dachau „evakuiert“ worden waren, als sich Truppen der Alliierten den Lagern näherten. Es geht dabei um die Verbrechen der [[Todesmärsche]]. Die von den Amerikanern angetroffenen Häftlinge befanden sich größtenteils in einem sehr schlechten Gesundheitszustand. Trotz der sofort begonnen medizinischen Pflege starben in den Folgewochen viele. Außerdem fanden die Befreier eine hohe Anzahl Leichen von verstorbenen oder ermordeten Häftlingen vor.<ref>Vgl. Stanislav Zámečník: ''Das war Dachau.'', Frankfurt am Main 2007, S. 390f.f.</ref>


Noch 1945 begannen die Prozesse. Verhandelt wurde gegen die aufgegriffenen Angehörigen des Lagerpersonals von Konzentrationslagern, gegen Militärs und Zivilisten, denen die gezielte Ermordung abgeschossener oder notgelandeter alliierter Flieger vorgeworfen wurde, und gegen die Beschuldigten des Malmedy-Massakers. Die amerikanische Ermittler begannen im Rahmen des ''[[War Crimes Program]]'', einem US-amerikanischen Programm zur Schaffung von Rechtsnormen und eines Justizapparates zur Verfolgung deutscher [[Kriegsverbrechen]], zügig mit den Untersuchungen.<ref>Vgl. Robert Sigel: ''Im Interesse der Gerechtigkeit. Die Dachauer Kriegsverbrecherprozesse 1945–1948.'' Frankfurt am Main 1992, S. 16 ff.</ref>
Noch im Jahr [[1945]] begannen die Prozesse. Verhandelt wurde gegen die aufgegriffenen Wächter und so genannten Ärzte der Konzentrationslager, gegen Militärs und Zivilisten, denen die gezielte Ermordung abgeschossener oder notgelandeter alliierter Flieger vorgeworfen wurde, und gegen die Beschuldigten des Malmedy-Massakers. Die amerikanische Ermittler begannen im Rahmen des ''[[War Crimes Program]]'', einem US-amerikanischen Programm zur Schaffung von Rechtsnormen und eines Justizapparates zur Verfolgung deutscher Kriegsverbrechen, zügig mit den Untersuchungen.<ref>Vgl. Robert SigelDachauer Kriegsverbrecherprozesse, 1992, S. 16 ff.</ref>


Der '''Dachau-Hauptprozess''', (''United States of America v. Martin Gottfried Weiss et al.''), richtete sich gegen Teile der Wach-Mannschaft des KZ Dachaus und wurde vom 15.&nbsp;November bis zum 13.&nbsp;Dezember 1945 durchgeführt. Die Liste der dort Angeklagten reichte vom zeitweiligen KZ-Kommandanten Martin Weiß, der Lagerführer des [[Außenlager Allach|Außenlagers Allach]] Josef Jarolin, die Kommandanten diverser Kauferinger Nebenlager, wie Johann Eichelsdörfer, Arno Lippmann, Otto Förschner und Alfred Kramer, die Schutzhaftlagerführer Michael Redwitz und Friedrich Ruppert und drei Funktionshäftlingen. Unter dem angeklagten so genannter Mediziner befanden sich die KZ-Lagerärzte Hans Eisele, Wilhelm Witteler und Fritz Hintermayer. Der Tropen- und NSarzt Claus Schilling, der die ''Malariaversuchsstation'' in Dachau geleitet hatte, wurde wegen der Menschenversuche angeklagt. Ebenso stand Otto Schulz als Vertreter der parteieigenen Deutsche Ausrüstungswerke (DAW) unter Anklage. Otto Moll wurde wegen seiner Tätigkeit in diversen [[Europäische Holocaustgedenkstätte in Landsberg|Kauferinger Außenlagern]] im Jahr 1945 angeklagt. Als einziger Vertreter der „Politischen Abteilung“ (Gestapo-Abteilung des KZs) war Kriminalkommissar Johann Kick angeklagt.<ref>Vgl. Dachau-Hauptprozess: Case No. 000-50-2 (US vs. Martin Gottfried Weiss et al) Tried 13 Dec. 45, S. 2ff.</ref>


Der '''Dachau-Hauptprozess''', (''United States of America v. Martin Gottfried Weiss et al.''), richtete sich gegen Teile der Mannschaft des KZ Dachau und wurde vom 15.&nbsp;November bis zum 13.&nbsp;Dezember 1945 durchgeführt. Die Liste der dort Angeklagten reichte vom zeitweiligen KZ-Kommandanten Martin Weiß, der Lagerführer des [[Außenlager Allach|Außenlagers Allach]] Josef Jarolin, die Kommandanten diverser Kauferinger Nebenlager, wie Johann Eichelsdörfer, Arno Lippmann, Otto Förschner und Alfred Kramer]], die [[Schutzhaftlagerführer]] [[Michael Redwitz]] und [[Friedrich Wilhelm Ruppert|Friedrich Ruppert]] bis zu drei [[Funktionshäftling]]en. Unter dem angeklagten medizinischen Personal befanden sich die KZ-Lagerärzte Hans Eisele]], [[Wilhelm Witteler]] und [[Fritz Hintermayer]]. Hinzuzuzählen ist noch der Tropenmediziner [[Claus Schilling]], der die Malariaversuchsstation in Dachau geleitet hatte. Ebenso stand [[Otto Schulz (SS-Mitglied)|Otto Schulz]] als Vertreter der [[Deutsche Ausrüstungswerke]] (DAW) unter Anklage. Auch [[Otto Moll]] befand sich für seine Tätigkeit in diversen [[Europäische Holocaustgedenkstätte in Landsberg|Kauferinger Außenlagern]] im Jahr 1945 unter den Angeklagten. Als einziger Vertreter der „Politischen Abteilung“ (Gestapo-Abteilung des KZs) war Kriminalkommissar Johann Kick angeklagt.<ref>Vgl. Dachau-Hauptprozess: Case No. 000-50-2 (US vs. Martin Gottfried Weiss et al) Tried 13 Dec. 45, S. 2ff.</ref>
Der '''Urteilsverkündung''' schickte das Gericht bereits damals einige grundsätzliche Überlegungen voraus. Tötungen und Misshandlungen seien im Rahmen eines gemeinsamen Vorgehens (''Common Design'') geschehen. Sie erforderten, gegen jeden Anklage zu erheben, der mit der Verwaltung oder Arbeit im Lager zu tun gehabt habe. Das Gericht sei zwar von Siegerseite eingesetzt worden, es wende jedoch ausschließlich Normen internationalen Rechts und solche Rechtsgrundsätze an, die von allen zivilisierten Menschen anerkannt seien.<ref>Holger Lessing: ''Der erste Dachauer Prozess.'' Baden-Baden 1993, S. 249</ref> Dies wurde danach jahrzehntelang von deutschen Gerichten übergangen. Die 40 Angeklagten wurden sämtlich schuldig befunden und 36 von ihnen zum Tode verurteilt. Von den zum Tode Verurteilten wurden 28 am 28. und 29.&nbsp;Mai 1946 im Landsberger Kriegsverbrechergefängnis (heute JVA) gehängt.


Der '''Urteilsverkündung''' schickte das Gericht bereits damals einige grundsätzliche Überlegungen voraus. Tötungen und Misshandlungen seien im Rahmen eines gemeinsamen Vorgehens (''[[Common Design]]'') geschehen. Sie erforderten, gegen jeden Anklage zu erheben, der mit der Verwaltung oder Arbeit im Lager zu tun gehabt habe. Das Gericht sei zwar von Siegerseite eingesetzt worden, es wende jedoch ausschließlich Normen internationalen Rechts und solche Rechtsgrundsätze an, die von allen zivilisierten Menschen anerkannt seien.<ref>Holger Lessing: ''Der erste Dachauer Prozess.'' Baden-Baden 1993, S. 249</ref> Dies wurde danach jahrzehntelang von deutschen Gerichten übergangen. Die 40 Angeklagten wurden sämtlich schuldig befunden und 36 von ihnen zum Tode verurteilt. Von den zum Tode Verurteilten wurden 28 am 28. und 29.&nbsp;Mai 1946 im Landsberger Kriegsverbrechergefängnis (heute JVA) gehängt.  
Diesem Dachau-Hauptverfahren schlossen sich '''121 Folgeprozesse''' mit etwa 500 Beschuldigten an.


Vom 29. März bis zum 13.&nbsp;Mai 1946 wurde mit dem '''zweiten Dachauer Prozess''', dem '''Mauthausen-Hauptprozess''' (''United States of America v. (Johann) Hans Altfuldisch et aliter''), das umfangreichste Konzentrationslagerverbrechen-Strafverfahren in Europa durchgeführt.
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Diesem Dachau-Hauptverfahren schlossen sich '''121 Folgeprozesse''' mit etwa 500 Beschuldigten an.
== Literatur ==
* Wolfgang Benz, Angelika Königseder (Hrsg.): ''Das Konzentrationslager Dachau. Geschichte und Wirkung nationalsozialistischer Repression''. Metropol Verlag, Berlin 2008, 460 S. ISBN 978-3-940938-10-7
* Barbara Distel, Wolfgang Benz: ''Das Konzentrationslager Dachau 1933–1945. Geschichte und Bedeutung'', Hrsg. [[Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit]], München, 1994. ([http://www.km.bayern.de/blz/web/300017/kzdachau.asp Text online]).
 
* Martin Gruner: ''Verurteilt in Dachau. Der Prozess gegen den KZ-Kommandanten Alex Piorkowski vor einem US-Militärgericht''. Wißner, Augsburg, 2008. ISBN 978-3-89639-650-1
* Robert Sigel: ''Im Interesse der Gerechtigkeit. Die Dachauer Kriegsverbrecherprozesse 1945–1948.'' Frankfurt am Main, 1992
* Eine ausführliche [[Literaturliste_zum_Konzentrationslager_Dachau_und_den_Nebenlagern|Literaturliste zum Konzentrationslager Dachau und dessen Nebenlagern]] in der Region dort.
 
== Siehe auch ==
* [[Todesmärsche_und_Todeszüge|Todesmärsche und Todeszüge der KZ-Häftlinge — Informationen über]] die Bahntransporte und Fußmärsche aus dem KZ Dachau und dessen Nebenlagern im April und Mai 1945, [[1945 - Sie kamen aus …]]
 
Überregional:
* Siehe auch den ''Hauptartikel zur deutschen Judenvernichtung bei Wikipedia:'' {{WL2|Vernichtungslager}} bzw. über {{WL2|deutsche Konzentrationslager}}, die {{WL2|Aktion Reinhardt}} und das Stichwort {{WL2|Endlösung}}. Zu den vielen anderen KZ-Standorten und jeweiligen Gefangenenzahlen siehe die „{{WL2|Liste der deutschen Konzentrationslager}} in Deutschland und Europa (1933-1945)".


Vom 29. März bis zum 13.&nbsp;Mai 1946 wurde mit dem '''zweiten Dachauer Prozess''', dem '''Mauthausen-Hauptprozess''' (''United States of America v. (Johann) Hans Altfuldisch et al.''), das umfangreichste Konzentrationslagerverfahren in Europa durchgeführt.
== Weblinks ==
{{Wikipedia|https://de.wikipedia.org/wiki/Dachauer_Prozesse}}
== Einzelnachweise ==
<references/>


==Weblinks ==
[[Kategorie:Geschichte]]
{{Wikipedia}}
[[Kategorie:Konzentrationslager|Dachau]]
[[Kategorie:Nationalsozialismus]]
[[Kategorie:Dachau]]

Aktuelle Version vom 2. März 2024, 15:52 Uhr

Zum Zeitpunkt der Befreiung des KZ Dachau durch ein Bataillon der Seventh United States Army (7. US-Armee) am 29. April 1945 befanden sich noch etwa 32.000 Häftlinge im Lager. Darunter waren auch viele Häftlinge, die von der SS(so genannte NSDAP-Schutzstaffel) aus anderen aufgelösten Lagern in Frontnähe nach Dachau „evakuiert“ worden waren, als sich Truppen der Alliierten den Lagern näherten. Es geht dabei um die Verbrechen der Todesmärsche. Die von den Amerikanern angetroffenen Häftlinge befanden sich größtenteils in einem sehr schlechten Gesundheitszustand. Trotz der sofort begonnen medizinischen Pflege starben in den Folgewochen viele. Außerdem fanden die Befreier eine hohe Anzahl Leichen von verstorbenen oder ermordeten Häftlingen vor.[1]

Noch im Jahr 1945 begannen die Prozesse. Verhandelt wurde gegen die aufgegriffenen Wächter und so genannten Ärzte der Konzentrationslager, gegen Militärs und Zivilisten, denen die gezielte Ermordung abgeschossener oder notgelandeter alliierter Flieger vorgeworfen wurde, und gegen die Beschuldigten des Malmedy-Massakers. Die amerikanische Ermittler begannen im Rahmen des War Crimes Program, einem US-amerikanischen Programm zur Schaffung von Rechtsnormen und eines Justizapparates zur Verfolgung deutscher Kriegsverbrechen, zügig mit den Untersuchungen.[2]

Der Dachau-Hauptprozess, (United States of America v. Martin Gottfried Weiss et al.), richtete sich gegen Teile der Wach-Mannschaft des KZ Dachaus und wurde vom 15. November bis zum 13. Dezember 1945 durchgeführt. Die Liste der dort Angeklagten reichte vom zeitweiligen KZ-Kommandanten Martin Weiß, der Lagerführer des Außenlagers Allach Josef Jarolin, die Kommandanten diverser Kauferinger Nebenlager, wie Johann Eichelsdörfer, Arno Lippmann, Otto Förschner und Alfred Kramer, die Schutzhaftlagerführer Michael Redwitz und Friedrich Ruppert und drei Funktionshäftlingen. Unter dem angeklagten so genannter Mediziner befanden sich die KZ-Lagerärzte Hans Eisele, Wilhelm Witteler und Fritz Hintermayer. Der Tropen- und NSarzt Claus Schilling, der die Malariaversuchsstation in Dachau geleitet hatte, wurde wegen der Menschenversuche angeklagt. Ebenso stand Otto Schulz als Vertreter der parteieigenen Deutsche Ausrüstungswerke (DAW) unter Anklage. Otto Moll wurde wegen seiner Tätigkeit in diversen Kauferinger Außenlagern im Jahr 1945 angeklagt. Als einziger Vertreter der „Politischen Abteilung“ (Gestapo-Abteilung des KZs) war Kriminalkommissar Johann Kick angeklagt.[3]

Der Urteilsverkündung schickte das Gericht bereits damals einige grundsätzliche Überlegungen voraus. Tötungen und Misshandlungen seien im Rahmen eines gemeinsamen Vorgehens (Common Design) geschehen. Sie erforderten, gegen jeden Anklage zu erheben, der mit der Verwaltung oder Arbeit im Lager zu tun gehabt habe. Das Gericht sei zwar von Siegerseite eingesetzt worden, es wende jedoch ausschließlich Normen internationalen Rechts und solche Rechtsgrundsätze an, die von allen zivilisierten Menschen anerkannt seien.[4] Dies wurde danach jahrzehntelang von deutschen Gerichten übergangen. Die 40 Angeklagten wurden sämtlich schuldig befunden und 36 von ihnen zum Tode verurteilt. Von den zum Tode Verurteilten wurden 28 am 28. und 29. Mai 1946 im Landsberger Kriegsverbrechergefängnis (heute JVA) gehängt.

Diesem Dachau-Hauptverfahren schlossen sich 121 Folgeprozesse mit etwa 500 Beschuldigten an.

Vom 29. März bis zum 13. Mai 1946 wurde mit dem zweiten Dachauer Prozess, dem Mauthausen-Hauptprozess (United States of America v. (Johann) Hans Altfuldisch et aliter), das umfangreichste Konzentrationslagerverbrechen-Strafverfahren in Europa durchgeführt.

Literatur

  • Wolfgang Benz, Angelika Königseder (Hrsg.): Das Konzentrationslager Dachau. Geschichte und Wirkung nationalsozialistischer Repression. Metropol Verlag, Berlin 2008, 460 S. ISBN 978-3-940938-10-7
  • Barbara Distel, Wolfgang Benz: Das Konzentrationslager Dachau 1933–1945. Geschichte und Bedeutung, Hrsg. Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit, München, 1994. (Text online).
  • Martin Gruner: Verurteilt in Dachau. Der Prozess gegen den KZ-Kommandanten Alex Piorkowski vor einem US-Militärgericht. Wißner, Augsburg, 2008. ISBN 978-3-89639-650-1
  • Robert Sigel: Im Interesse der Gerechtigkeit. Die Dachauer Kriegsverbrecherprozesse 1945–1948. Frankfurt am Main, 1992
  • Eine ausführliche Literaturliste zum Konzentrationslager Dachau und dessen Nebenlagern in der Region dort.

Siehe auch

Überregional:

Weblinks


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Einzelnachweise

  1. Vgl. Stanislav Zámečník: Das war Dachau., Frankfurt am Main 2007, S. 390f.f.
  2. Vgl. Robert Sigel, Dachauer Kriegsverbrecherprozesse, 1992, S. 16 ff.
  3. Vgl. Dachau-Hauptprozess: Case No. 000-50-2 (US vs. Martin Gottfried Weiss et al) Tried 13 Dec. 45, S. 2ff.
  4. Holger Lessing: Der erste Dachauer Prozess. Baden-Baden 1993, S. 249