Feinstaub: Unterschied zwischen den Versionen
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Am 27. März [[2005]] wurde in München erstmals die zulässige Feinstaub-Belastung, EU-Tagesgrenzwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft, zum 35. Mal überschritten. Im gesamten Jahr ist jedoch nur ein Überschreiten von 35 mal erlaubt. Die Stadt München hat geplant unter anderem: Umleitung des LKW-Transitverkehrs, jedoch fehlt bisher eine rechtliche Handhabe um das zu ermöglichen. | Am 27. März [[2005]] wurde in München erstmals die zulässige Feinstaub-Belastung, EU-Tagesgrenzwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft, zum 35. Mal überschritten. Im gesamten Jahr ist jedoch nur ein Überschreiten von 35 mal erlaubt. Die Stadt München hat geplant unter anderem: Umleitung des LKW-Transitverkehrs, jedoch fehlt bisher eine rechtliche Handhabe um das zu ermöglichen. | ||
Version vom 20. Juli 2006, 11:05 Uhr

Messtation in der Lothstraße
Am 27. März 2005 wurde in München erstmals die zulässige Feinstaub-Belastung, EU-Tagesgrenzwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft, zum 35. Mal überschritten. Im gesamten Jahr ist jedoch nur ein Überschreiten von 35 mal erlaubt. Die Stadt München hat geplant unter anderem: Umleitung des LKW-Transitverkehrs, jedoch fehlt bisher eine rechtliche Handhabe um das zu ermöglichen.
Grenzwerte
Grenzwert | gültig ab: | |
---|---|---|
24-Stunden-Grenzwert | 50 µg/m3 darf max. 35mal im Jahr überschritten werden |
1. Januar 2005 |
Jahresgrenzwert | 40 µg/m3 (PM10) | 1. Januar 2005 |
24-Stunden-Grenzwert | 50 µg/m3 darf max. 7mal im Jahr überschritten werden |
1. Januar 2010 |
Jahresgrenzwert | 20 µg/m3 (PM10) | 1. Januar 2010 |
Meßstellen in der Stadt München
- Johanneskirchen Umweltbundesamt Feinstaub (PM10)
- Luise-Kiesselbach-Platz Umweltbundesamt Feinstaub (PM10)
- Landshuter Allee Umweltbundesamt Feinstaub (PM10)
- Lothstraße Umweltbundesamt Feinstaub (PM10)
- Prinzregentenstraße Umweltbundesamt Feinstaub (PM10)
- Stachus Umweltbundesamt Feinstaub (PM10)