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Version vom 4. Juni 2006, 14:24 Uhr
In den tradionellen Biergärten ist das Mitbringen und Verzehren von Speisen erlaubt, Gärten mit Bierausschank, die dies nicht gestatten werden auch als Wirtsgärten bezeichnet.
Biergärten in München und Umgebung
- Augustiner-Keller
- Aumeister
- Backstage Nachtbiergarten
- Brauhaus zur dicken Sophie
- Chinesischer Turm
- Fischmeister
- Zum Flaucher
- Flieger Bräu
- Forsthaus Kasten
- Hofbräuhaus
- Hofbräukeller
- Hinterbrühl am See
- Hirschau
- Hirschgarten
- Inselmühle
- Isar-Bräu
- Königlicher Hirschgarten
- Kugler Alm
- Laimer's
- Leiberheim
- Löwenbräukeller
- Mangostin
- Max Emanuel Brauerei
- Menterschwaige
- Michaeligarten
- Park-Cafe
- Paulaner am Nockherberg
- Seehaus
- St. Emmeransmühle
- Tassilogarten
- Taxisgarten
- Viktualienmarkt
- Villa Flora
- Waldwirtschaft Großhesselohe
- Wirtshaus Leiberheim
- Wirtshaus Obermühltal
Geschichte und Tradition
Die Biergärten sind eine alte Tradition in München. Brauereien war es nur gestattet, Bier in den Wintermonaten zu brauen, in den Sommermonaten waren sie sehr bemüht es kühl zu halten und natürlich auch auszuschänken. So wurden Kelleranlagen zur Bierlagerung gebaut, die von großen Kastanienbäumen Schatten gespendet bekamen. Da die Menschen damals gerne das kühle Bier direkt bei der Brauerei genossen, liefen die Wirte Sturm. König Ludwig I. erließ eine Verordnung, die zum einen besagt, dass die Brauerein ihr Bier nur im Freien ausschänken dürfen und zum anderen kein Essen anbieten dürfen. Darum ist es in einem traditionellen Biergarten üblich, seine Brotzeit selbst mit zu nehmen.
Weblinks
- biergarten.com Datenbank der traditionellen Biergärten in und um München
- Bayerische Biergartenverordnung (.pdf-Download)