Biergärten: Unterschied zwischen den Versionen

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*[[Menterschwaige]]
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*[[Michaeligarten]]
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Version vom 4. Juni 2006, 14:24 Uhr

In den tradionellen Biergärten ist das Mitbringen und Verzehren von Speisen erlaubt, Gärten mit Bierausschank, die dies nicht gestatten werden auch als Wirtsgärten bezeichnet.

Biergärten in München und Umgebung

Geschichte und Tradition

Die Biergärten sind eine alte Tradition in München. Brauereien war es nur gestattet, Bier in den Wintermonaten zu brauen, in den Sommermonaten waren sie sehr bemüht es kühl zu halten und natürlich auch auszuschänken. So wurden Kelleranlagen zur Bierlagerung gebaut, die von großen Kastanienbäumen Schatten gespendet bekamen. Da die Menschen damals gerne das kühle Bier direkt bei der Brauerei genossen, liefen die Wirte Sturm. König Ludwig I. erließ eine Verordnung, die zum einen besagt, dass die Brauerein ihr Bier nur im Freien ausschänken dürfen und zum anderen kein Essen anbieten dürfen. Darum ist es in einem traditionellen Biergarten üblich, seine Brotzeit selbst mit zu nehmen.

Weblinks