Bayern

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Freistaat Bayern

Flagge des Freistaates Bayern

(Details) (Details)
Basisdaten
Hauptstadt: München
Fläche: 70.549,19 km²
Einwohner: 12 443 893 (30.September 2004)
Bevölkerungsdichte: 176 Einwohner/km²
Landeshymne: Gott mit dir du Land der Bayern!
Schulden: 2.732 € pro Einwohner (2002)
Schulden gesamt: 33,8 Mrd. € (2002)
ISO 3166-2: DE-BY
Offizielle Website: www.bayern.de
Politik
Ministerpräsident: Edmund Stoiber (CSU)
(seit 17. Juni 1993)
Regierende Partei: CSU
Sitzverteilung im Bayerischen Landtag nach der Wahl von 2003
letzte Wahl: 21. September 2003
nächste Wahl: 2008
Parlamentarische Vertretung
Stimmen im Bundesrat: 6
Karte
Bundesland Bayern in Deutschland

Der Freistaat Bayern liegt im Süden und Südosten der Bundesrepublik Deutschland und ist das flächenmäßig größte Bundesland. Angrenzend sind (im Uhrzeigersinn) die Länder Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen und Sachsen. Im Osten grenzt Bayern an Tschechien und im Süden an Österreich und den Bodensee. Zum Freistaat gehören drei bayerische Bevölkerungsgruppen: Franken, Schwaben und Baiern.

Geschichte

Siehe die Hauptartikel Vorgeschichte Bayerns, Geschichte Bayerns und Königreich Bayern

Die Schreibweise des Landesnamens mit "y" geht auf eine Anordnung von König Ludwig I. vom 20. Oktober 1825 zurück, mit der die ursprüngliche Schreibweise "Baiern" abgelöst wurde.

Siehe auch: Liste der Herzöge, Kurfürsten und Könige von Bayern, Liste der bayerischen Ministerpräsidenten

Politik

Im Bayerischen Landtag sind derzeit drei Parteien vertreten. Nach den Wahlen vom 21. September 2003 ergab sich folgende Sitzverteilung:

Die Ergebnisse der Landtagswahl 2003 sahen wie folgt aus:

Bayerische Staatsregierung

In Bayern regiert seit 1962 die CSU mit absoluter Mehrheit, seit den Landtagswahlen am 21. September 2003 sogar mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit der Abgeordneten. Amtierender Ministerpräsident ist seit dem 17. Juni 1993 Dr. Edmund Stoiber (CSU).

Am 14. Oktober 2003 wurde das neue Kabinett ernannt. Ihm gehören neben dem Ministerpräsidenten elf Staatsminister an:

Siehe auch: Wahlergebnisse und Staatsregierungen in Bayern seit 1945

Staatsaufbau

Datei:Bayern-regierungsbezirke 2-450x450.png
Die bayerischen Regierungsbezirke

Grundlage der Landespolitik ist die am 2. Dezember 1946 beschlossene Bayerische Verfassung. Seit dem 1. Januar 2000 existiert ein parlamentarisches Einkammersystem. Die gesetzgebende Gewalt liegt beim Bayerischen Landtag, dessen Abgeordnete alle fünf Jahre (bis 1998: alle vier Jahre) gewählt werden. Bis Ende 1999 existierte mit dem Senat eine zweite Kammer und eine dritte, in der Vertreter sozialer und wirtschaftlicher Interessenverbände theoretisch ein politisches Gegengewicht zum Landtag schaffen sollten. In einem Volksentscheid wurde am 8. Februar 1998 die Abschaffung dieser Kammer beschlossen. Chef der Staatsregierung ist der Bayerische Ministerpräsident, der ihre Geschäfte leitet, die Richtlinien der Politik bestimmt, Bayern nach außen vertritt und die Staatsminister und -sekretäre ernennt. Das oberste bayerische Gericht ist der Bayerische Verfassungsgerichtshof. Des weiteren gibt es noch diverse obere Landesgerichte (Bayer. Oberstes Landesgericht, Bayer. Verwaltungsgerichtshof, Landesarbeits-, Landessozialgericht) sowie die restliche Judikative. Am 20. Oktober 2004 beschloss der Bayerische Landtag die Auflösung des Bayerischen Obersten Landesgerichts mit Wirkung zum 1. Juli 2006. Außer vom Landtag können in Bayern Gesetze auch durch Volksbegehren und Volksentscheid beschlossen werden. Ein Volksentscheid ist außerdem zu jeder Änderung der Bayerischen Verfassung notwendig.

Siehe auch: Bayerischer Ministerpräsident, Gesetzgebungsverfahren in Bayern

Wahlrecht

Im Vergleich zu Wahlen auf Bundesebene weist das bayerische Wahlrecht mehrere Besonderheiten auf: Direktkandidaten, die in ihrem Wahlbezirk die Wahl gewonnen haben, können nur in den Landtag einziehen, wenn auch ihre Partei die Hürde von 5 Prozent erreicht hat.

Darüber hinaus ergibt sich die Sitzverteilung im Landtag aus der Summe der Erst- und Zweitstimmen. In anderen Bundesländern und bei Bundestagswahlen entscheidet die Erststimme über die Wahl des Direktkandidaten im Wahlbezirk und allein die Zweitstimme bestimmt die Zahl der Sitze im Parlament, was üblicherweise dazu führt, dass Erststimmen häufiger den großen Parteien mit aussichtsreichen Direktkandidaten gegeben werden. Wer nach Bayern umzieht und eine kleinere Partei wählt, sollte also bei Landtagswahlen darüber nachdenken, ihr auch die Erststimme zu geben, die im bayrischen System also nicht "verloren gehen" kann.

Eine weitere Besonderheit findet sich im Kommunalwahlrecht. Hier besteht nämlich die Möglichkeit des Kumulierens ("Häufeln", mehrere Stimmen können auf einen Kandidaten abgegeben werden) und des Panaschierens (Stimmen können auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden). Am 21. September 2003 wurde per Volksentscheid die Altersgrenze für das passive Wahlrecht von 21 auf 18 abgesenkt.

Daneben gibt es in Bayern zahlreiche direktdemokratische Elemente. Neben dem Volksentscheid auf Landesebene wurde am 1. Oktober 1995 durch eine Volksabstimmung die direkte Demokratie auf Kommunalebene eingeführt. Pro Jahr gibt es in Bayern rund 100 Volksabstimmungen.

Verwaltungsgliederung

Regierungsbezirke

Landkreise

Die 7 Regierungsbezirke unterteilen sich in 71 Landkreise und 25 kreisfreie Städte:

Landkreise in Bayern
Kreiskarte: Bayern
Die 71 Landkreise des Freistaates Bayern:
  1. Aichach-Friedberg (AIC)
  2. Altötting (AÖ)
  3. Amberg-Sulzbach (AS)
  4. Ansbach (AN)
  5. Aschaffenburg (AB)
  6. Augsburg (A)
  7. Bad Kissingen (KG)
  8. Bad Tölz-Wolfratshausen (TÖL)
  9. Bamberg (BA)
  10. Bayreuth (BT)
  11. Berchtesgadener Land (BGL)
  12. Cham (CHA)
  13. Coburg (CO)
  14. Dachau (DAH)
  15. Deggendorf (DEG)
  16. Dillingen a.d.Donau (DLG)
  17. Dingolfing-Landau (DGF)
  1. Donau-Ries (DON)
  2. Ebersberg (EBE)
  3. Eichstätt (EI)
  4. Erding (ED)
  5. Erlangen-Höchstadt (ERH)
  6. Forchheim (FO)
  7. Freising (FS)
  8. Freyung-Grafenau (FRG)
  9. Fürstenfeldbruck (FFB)
  10. Fürth (FÜ)
  11. Garmisch-Partenkirchen (GAP)
  12. Günzburg (GZ)
  13. Haßberge (HAS)
  14. Hof (HO)
  15. Kelheim (KEH)
  16. Kitzingen (KT)
  17. Kronach (KC)
  18. Kulmbach (KU)
  19. Landsberg am Lech (LL)
  1. Landshut (LA)
  2. Lichtenfels (LIF)
  3. Lindau (Bodensee) (LI)
  4. Main-Spessart (MSP)
  5. Miesbach (MB)
  6. Miltenberg (MIL)
  7. Mühldorf a.Inn (MÜ)
  8. München (M)
  9. Neuburg-Schrobenhausen (ND)
  10. Neumarkt i.d.OPf. (NM)
  11. Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim (NEA)
  12. Neustadt a.d.Waldnaab (NEW)
  13. Neu-Ulm (NU)
  14. Nürnberger Land (LAU)
  15. Oberallgäu (OA)
  16. Ostallgäu (OAL)
  1. Passau (PA)
  2. Pfaffenhofen a.d.Ilm (PAF)
  3. Regen (REG)
  4. Regensburg (R)
  5. Rhön-Grabfeld (NES)
  6. Rosenheim (RO)
  7. Roth (RH)
  8. Rottal-Inn (PAN)
  9. Schwandorf (SAD)
  10. Schweinfurt (SW)
  11. Starnberg (STA)
  12. Straubing-Bogen (SR)
  13. Tirschenreuth (TIR)
  14. Traunstein (TS)
  15. Unterallgäu (MN)
  16. Weilheim-Schongau (WM)
  17. Weißenburg-Gunzenhausen (WUG)
  18. Wunsiedel i.Fichtelgebirge (WUN)
  19. Würzburg (WÜ)

Kreisfreie Städte

Die 25 kreisfreien Städte in Bayern:
  1. Amberg (AM)
  2. Ansbach (AN)
  3. Aschaffenburg (AB)
  4. Augsburg (A)
  5. Bamberg (BA)
  6. Bayreuth (BT)
  7. Coburg (CO)
  8. Erlangen (ER)
  9. Fürth (FÜ)
  1. Hof (HO)
  2. Ingolstadt (IN)
  3. Kaufbeuren (KF)
  4. Kempten (Allgäu) (KE)
  5. Landshut (LA)
  6. Memmingen (MM)
  7. München (M)
  8. Nürnberg (N)
  9. Passau (PA)
  1. Regensburg (R)
  2. Rosenheim (RO)
  3. Schwabach (SC)
  4. Schweinfurt (SW)
  5. Straubing (SR)
  6. Weiden i.d.OPf. (WEN)
  7. Würzburg (WÜ)

Städte und Gemeinden

Der Freistaat Bayern besteht aus 2.056 politisch selbständigen Städten und Gemeinden sowie 216 gemeindefreien Gebieten (letztere sind ausnahmslos unbewohnt und auf 44 der 71 Landkreise verteilt). Die Gemeinden verteilen sich wie folgt: 25 kreisfreie Städte und 2.031 kreisangehörige Gemeinden (davon 27 Große Kreisstädte, 262 sonstige Städte, 384 Märkte und 1.358 sonstige Gemeinden (Stand 1. Oktober 2004). Von den 2.031 kreisangehörigen Gemeinden sind 991 Mitgliedsgemeinden in 314 Verwaltungsgemeinschaften, und 1.040 Einheitsgemeinden (Stand 1. Oktober 2004).
Siehe auch: Liste der Orte in Bayern, Liste der Gemeinden in Bayern nach Einwohnerzahl

Regionen




Geografie

Datei:ChapelBavaria.JPG
Dorf in Nordbayern

Bayern liegt in Süddeutschland und umfasst:

Die niedrigste Stelle von Bayern befindet sich mit 107 m in Kahl am Main (Unterfranken), die höchste auf dem Gipfel der Zugspitze (2.962 m ü. NN), dem höchsten Berg von Deutschland im Wettersteingebirge (Landkreis Garmisch-Partenkirchen).

Hauptfluss ist die Donau, die bei Passau nach Österreich übertritt. Ihre größeren Nebenflüsse sind (von Westen):

Die 4 ersteren entspringen in den Alpen und sind wasserreicher. Der Inn führt (wegen des langen Oberlaufs) bei seiner Mündung in Passau meist etwas mehr Wasser als die Donau.

Das Klima geht vom Nordwesten (relativ ausgeglichen) nach Osten ins Kontinentalklima über. An etwa 100 Tagen sind die Temperaturen unter Null, die Westwinde bringen durchschnittlich 70 cm Regen, im Südstau der Alpen lokal bis 180 cm. Im Süden beträgt die mittlere Sonnenscheindauer 1500 Stunden, im Norden trotz geringerer Niederschläge um 10 Prozent weniger.

Eigene Artikel existieren für: Seen in Bayern, Flüsse in Bayern und Landschaften in Bayern, Liste der Berge in Bayern

Wirtschaft

Bayern gilt als sehr wirtschaftsstarkes und reiches Bundesland, es hat sich in den letzten Jahrzehnten vom Agrar- zum Technologieland entwickelt. Die Arbeitslosenquote betrug im Juli 2004 6,5 Prozent.

Das Bundesland Bayern weist allerdings auch die größten wirtschaftlichen Unterschiede aller Bundesländer auf. So verteilt sich die Wirtschaftskraft vor allem auf die Regionen um München (mit Oberbayern und Augsburg), so wie auf die Region Nürnberg-Fürth-Erlangen, auf Unterfranken zwischen Würzburg und Aschaffenburg sowie die Region Regensburg. Regionen wie Oberfranken oder die nördliche Oberpfalz kann man als wirtschaftlich unterentwickelt betrachten. Diese Regionen weisen teilweise Arbeitslosenzahlen von über 10 % auf. In den letzten Jahren konnten hier allerdings sehr gute Fortschritte in der Entwicklung vorgewiesen werden.

Kultur

Die Bayern können auf eine über 1000 Jahre alte Kultur- und Geistesgeschichte zurückblicken. Laut Art. 3 der Verfassung des Freistaates Bayern ist Bayern ein Kulturstaat. Der Freistaat fördert in seinem Haushalt 2003 Kunst und Kultur mit jährlich über 500 Mio. €, zusätzlich kommen erhebliche Leistungen der bayerischen Kommunen und privater Träger hinzu.

Außenansicht des Deutschen Museums

Museen

Bayern ist mit über 1.150 Museen das museumsreichste Bundesland in Deutschland, wozu auch Sammlungen, Schlösser, Gärten und private Sammlungen gehören. Zu den größten und bekanntesten gehören:


Datei:München Hoftheater 19Jh.jpg
Münchner Hoftheater, 19. Jahrhundert

Theater, Schauspiel und Oper

Bayern verfügt über vier staatliche und 18 kommunale Theater mit eigenen Ensembles sowie eine Vielzahl privater Bühnen und freier Gruppen. Als letzte große Neugründung ging 2004 aus den Städtischen Bühnen Nürnberg das Staatstheater Nürnberg hervor. Insgesamt gibt es 35 feste Schauspiel-, Opern- und Operettenbühnen, 41 Freilicht- und Festspielunternehmen und 17 Puppentheater mit mehr als 14.000 Vorstellungen und über 4,8 Millionen Zuschauern jährlich. Unter diesen Bühnen befinden sich so renommierte Häuser wie:

sowie eine große Fülle privater und freier Bühnen, Boulevardtheater, Kabaretts und Experimentierbühnen.


Musik

Bayern ist nicht nur das Land der traditionellen Volksmusik, der Jodler und Schuhplattler, sondern auch die Heimat so bekannter Komponisten wie

Zu den besten in Bayern beheimateten klassischen Orchestern zählen

Unter den Musikfestspielen herausragend sind die Richard-Wagner-Festspiele in Bayreuth und die Münchner Opernfestspiele.


Küche

Durch das Nebeneinander der drei Bayerischen Stämme Altbaiern, Franken und Schwaben ist die bayerische Küche sehr vielfältig. Auch wenn die bayerische Küche deutlich mehr bietet als deftige und rustikale Spezialitäten, so sind es dennoch besonders diese Gerichte, die weit über die bayerischen Landesgrenzen hinweg bekannt geworden sind:

Religion, „Stämme“ und Sprache

Das bayerische Volk setzt sich aus vier gesetzlich anerkannten Stämmen zusammen: Zu den drei alten Stämmen, Altbayern, Franken und Schwaben kamen nach 1945 über zwei Millionen Flüchtlinge und Heimatvertriebene, die so genannten Sudetendeutschen.

Gesprochen werden mehrere Dialekte aus drei großen Dialektfamilien:

  • Bairisch im Großteil des Landes (Nord- und Mittelbairisch, am Rand zu Tirol auch Südbairisch)
  • Fränkisch von etwa 3 Millionen im nördlichen und westlichen Landesteil
  • Alemannisch von 2 Millionen Schwaben im Westen

Ferner gibt es kleinere Gebiete, in denen Südostthüringisch sowie hessische und sudetendeutsche Mundarten gesprochen werden.

siehe: Dialekte in Bayern

Staatswappen, Flagge und Hymne

Das bayerische Staatswappen besteht aus sechs heraldischen Komponenten: Der goldene Löwe, ursprünglich mit der wittelsbachischen Pfalz am Rhein verbunden, steht heute für die Oberpfalz, der „fränkische Rechen“ für die drei fränkischen Bezirke, der blaue Panther für die Altbayern und die drei schwarzen Löwen für Schwaben. Das weiß-blaue Herzschild deutet den Gesamtstaat Bayern an, die Volkskrone bezeichnet nach dem Wegfall der Königskrone die Volkssouveränität.

Der Freistaat Bayern besitzt zwei gleichgestellte Staatsflaggen: einmal die weiß-blau gerautete Flagge, zum anderen die Flagge mit horizontalen Streifen in den Farben Weiß und Blau.

Zur Hymne siehe: Bayernhymne

Literatur

  • Max Spindler (Hg.): Handbuch der bayerischen Geschichte, München, 1971-1975 (4 Bände)
  • Max Spindler (Hg.), Gertrud Diepolder: Bayerischer Geschichtsatlas, München, 1969
  • Wilhelm Volkert, Richard Bauer: Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte: 1799-1980, München, 1983 ISBN 3-406-09669-7

Weblinks



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