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==== Erste Ausgangsbeschränkungen ==== | ==== Erste Ausgangsbeschränkungen ==== | ||
Die Bayerische Staatsregierung unter Ministerpräsident Markus Söder erließ am [[20. März]] [[2020]] eine erste Ausgangsbeschränkung wegen der neuen Infektionskrankheit Covid-19 für Bayern ab 21. März 2020 0:00 Uhr – zunächst für 14 Tage, also bis einschließlich 3. April 2020. Dieser Zeitraum wurde später mehrmals verlängert. | |||
Die Bayerische Staatsregierung unter Ministerpräsident Markus Söder erließ am 20. März 2020 eine erste Ausgangsbeschränkung wegen der neuen Infektionskrankheit Covid-19 für Bayern ab 21. März 2020 0:00 Uhr – zunächst für 14 Tage, also bis einschließlich 3. April 2020. Dieser Zeitraum wurde später mehrmals verlängert. | |||
Das Verlassen der eigenen Wohnung war nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Dazu zählten unter anderem | Das Verlassen der eigenen Wohnung war nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Dazu zählten unter anderem | ||
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Das in der Ministerpräsidentenkonferenz am 22. März 2020 beschlossene Kontaktverbot für mehr als zwei Personen wurde in Bayern nicht übernommen. Es blieb bei der bayerischen Lösung. | Das in der Ministerpräsidentenkonferenz am 22. März 2020 beschlossene Kontaktverbot für mehr als zwei Personen wurde in Bayern nicht übernommen. Es blieb bei der bayerischen Lösung. | ||
Alle Geschäfte der Grundversorgung könnten ihre Öffnungszeiten von Montag bis Samstag bis 22 Uhr verlängern. Am Sonntag konnten | Alle Geschäfte der Grundversorgung könnten ihre Öffnungszeiten von Montag bis Samstag bis 22 Uhr verlängern. Am Sonntag konnten sie bis 18 Uhr geöffnet sein. | ||
==== Einführung eines bayerischen Infektionsschutzgesetzes ==== | ==== Einführung eines bayerischen Infektionsschutzgesetzes ==== |
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