COVID-19-Pandemie in München: Unterschied zwischen den Versionen

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==== Erste Ausgangsbeschränkungen ====
==== Erste Ausgangsbeschränkungen ====
 
Die Bayerische Staatsregierung unter Ministerpräsident Markus Söder erließ am [[20. März]] [[2020]] eine erste Ausgangsbeschränkung wegen der neuen Infektionskrankheit Covid-19 für Bayern ab 21. März 2020  0:00 Uhr – zunächst für 14 Tage, also bis einschließlich 3. April 2020. Dieser Zeitraum wurde später mehrmals verlängert.  
Die Bayerische Staatsregierung unter Ministerpräsident Markus Söder erließ am 20. März 2020 eine erste Ausgangsbeschränkung wegen der neuen Infektionskrankheit Covid-19 für Bayern ab 21. März 2020  0:00 Uhr – zunächst für 14 Tage, also bis einschließlich 3. April 2020. Dieser Zeitraum wurde später mehrmals verlängert.  


Das Verlassen der eigenen Wohnung war nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Dazu zählten unter anderem  
Das Verlassen der eigenen Wohnung war nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Dazu zählten unter anderem  
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Das in der Ministerpräsidentenkonferenz am 22. März 2020 beschlossene Kontaktverbot für mehr als zwei Personen wurde in Bayern nicht übernommen. Es blieb bei der bayerischen Lösung.  
Das in der Ministerpräsidentenkonferenz am 22. März 2020 beschlossene Kontaktverbot für mehr als zwei Personen wurde in Bayern nicht übernommen. Es blieb bei der bayerischen Lösung.  


Alle Geschäfte der Grundversorgung könnten ihre Öffnungszeiten von Montag bis Samstag bis 22 Uhr verlängern. Am Sonntag konnten Sie bis 18 Uhr geöffnet sein.
Alle Geschäfte der Grundversorgung könnten ihre Öffnungszeiten von Montag bis Samstag bis 22 Uhr verlängern. Am Sonntag konnten sie bis 18 Uhr geöffnet sein.


==== Einführung eines bayerischen Infektionsschutzgesetzes ====
==== Einführung eines bayerischen Infektionsschutzgesetzes ====
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