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[[Datei:Muenymphbaum042016c95.jpg|thumb|So weit muss es nicht kommen.]] | |||
Der '''Schutz von Bäumen''' (auf privaten und öffentlichen Grundstücken) liegt im Interesse der Menschen. In [[München]] wird der Schutz auf kommunaler Ebene durch eine '''[http://www.muenchen.info/dir/recht/901/901_20130118.htm|Baumschutzverordnung]''' vom 18.Januar 2013 geregelt. Das Ziel der Baumschutzverordnung liegt im Erhalt einer aus Sicht der Bürger/Bürgerinnen angemessenen innerstädtischen Durchgrünung und damit in der Sicherung der positiven Wirkungen von Bäumen für das [[Stadtbild]], das Stadtklima sowie den Arten- und Biotopschutz. Der Ziel der Landschaftsschutzverordnung ist im Unterschied dazu weiter gefasst, bezogen auf den Schutz von Gehölzen jedoch sinngemäß übertragbar. | Der '''Schutz von Bäumen''' (auf privaten und öffentlichen Grundstücken) liegt im Interesse der Menschen. In [[München]] wird der Schutz auf kommunaler Ebene durch eine '''[http://www.muenchen.info/dir/recht/901/901_20130118.htm|Baumschutzverordnung]''' vom 18.Januar 2013 geregelt. Das Ziel der Baumschutzverordnung liegt im Erhalt einer aus Sicht der Bürger/Bürgerinnen angemessenen innerstädtischen Durchgrünung und damit in der Sicherung der positiven Wirkungen von Bäumen für das [[Stadtbild]], das Stadtklima sowie den Arten- und Biotopschutz. Der Ziel der Landschaftsschutzverordnung ist im Unterschied dazu weiter gefasst, bezogen auf den Schutz von Gehölzen jedoch sinngemäß übertragbar. | ||
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