Baumschutzverordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Datei:Muenymphbaum042016c95.jpg|thumb|So weit muss es nicht kommen.]]
Der '''Schutz von  Bäumen''' (auf privaten und öffentlichen Grundstücken) liegt im Interesse der Menschen. In [[München]] wird der Schutz auf kommunaler Ebene durch eine '''[http://www.muenchen.info/dir/recht/901/901_20130118.htm|Baumschutzverordnung]''' vom 18.Januar 2013 geregelt. Das Ziel der Baumschutzverordnung liegt im Erhalt einer aus Sicht der Bürger/Bürgerinnen angemessenen innerstädtischen Durchgrünung und damit in der Sicherung der positiven Wirkungen von Bäumen für das [[Stadtbild]], das Stadtklima sowie den Arten- und Biotopschutz. Der Ziel der Landschaftsschutzverordnung ist im Unterschied dazu weiter gefasst, bezogen auf den Schutz von Gehölzen jedoch sinngemäß übertragbar.
Der '''Schutz von  Bäumen''' (auf privaten und öffentlichen Grundstücken) liegt im Interesse der Menschen. In [[München]] wird der Schutz auf kommunaler Ebene durch eine '''[http://www.muenchen.info/dir/recht/901/901_20130118.htm|Baumschutzverordnung]''' vom 18.Januar 2013 geregelt. Das Ziel der Baumschutzverordnung liegt im Erhalt einer aus Sicht der Bürger/Bürgerinnen angemessenen innerstädtischen Durchgrünung und damit in der Sicherung der positiven Wirkungen von Bäumen für das [[Stadtbild]], das Stadtklima sowie den Arten- und Biotopschutz. Der Ziel der Landschaftsschutzverordnung ist im Unterschied dazu weiter gefasst, bezogen auf den Schutz von Gehölzen jedoch sinngemäß übertragbar.


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