21.126
Bearbeitungen
Blass (Diskussion | Beiträge) K (Keller) |
Blass (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 5: | Zeile 5: | ||
König [[Ludwig I.]] erließ eine Verordnung, die zum einen besagt, dass die Brauereien ihr Bier nur im Freien “ausschänken“ und zum anderen kein Essen anbieten dürfen. Heutzutage wird natürlich auch Essen in den Biergärten angeboten. Aber es ist in einem traditionellen Biergarten - im Gegensatz zu einem [[Wirtsgarten]] – gestattet und durchaus auch üblich, dass man seine Brotzeit selbst mitbringen kann. Und damit auch das Geld für ein Bier mehr bei dieser Sitzung einspart. | König [[Ludwig I.]] erließ eine Verordnung, die zum einen besagt, dass die Brauereien ihr Bier nur im Freien “ausschänken“ und zum anderen kein Essen anbieten dürfen. Heutzutage wird natürlich auch Essen in den Biergärten angeboten. Aber es ist in einem traditionellen Biergarten - im Gegensatz zu einem [[Wirtsgarten]] – gestattet und durchaus auch üblich, dass man seine Brotzeit selbst mitbringen kann. Und damit auch das Geld für ein Bier mehr bei dieser Sitzung einspart. | ||
An der Südwestseite vom [[Wiener Platz]] folgte das Gelände der [[Bierkeller]]. Um 1860 gab es auf dem städtischen [[Gasteig]] nicht weniger als 64 Bierkeller von 18 verschiedenen [[Brauerei]]en. Es ging bis hinüber zur [[Rosenheimer Straße]] und zur [[Steinstraße]]. Schließlich entstand hier auch das Gebiet der Mälzereien, Sudkessel und riesigen Restaurationsbetriebe (Münchner-Kindl-Keller, [[Bürgerbräukeller]], [[Hofbräukeller]] usw.). | |||
==Biergärten in München und Umgebung== | ==Biergärten in München und Umgebung== |
Bearbeitungen