Biergärten: Unterschied zwischen den Versionen

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K
Keller
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K (Keller)
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In traditionellen '''Biergärten''' in [[München]] und Umgebung ist das Mitbringen von Speisen und deren Verzehren erlaubt.
In traditionellen '''Biergärten''' in [[München]] und Umgebung ist das Mitbringen von Speisen und deren Verzehren erlaubt.
[[Datei:Hirschgarten_Biergarten.jpg|thumb|Am Westende von [[Nymphenburg]] wartet der Hirschgarten (Foto: [[Karl Schillinger|K. S.]], 2019)]]
[[Datei:Hirschgarten_Biergarten.jpg|thumb|Am Westende von [[Nymphenburg]] wartet der Hirschgarten (Foto: [[Karl Schillinger|K. S.]], 2019)]]
==Geschichte und Tradition==
==Geschichte, Keller zur Bierlagerung bis in den Sommer ==
Die Biergärten sind eine alte Tradition in München. Brauereien war es nur gestattet, Bier in den Wintermonaten zu brauen, in den Sommermonaten waren sie sehr bemüht es kühl zu halten und natürlich auch auszuschänken. So wurden Kelleranlagen zur Bierlagerung gebaut, die von großen Kastanienbäumen Schatten gespendet bekamen. Da die Menschen damals gerne das kühle Bier direkt bei der Brauerei genossen, liefen die Wirte Sturm.
Die Biergärten haben eine lange Tradition in München. Brauereien war es nur gestattet, Bier in den Wintermonaten zu brauen, in den Sommermonaten waren sie sehr bemüht es kühl zu halten und natürlich auch auszuschänken. So wurden Kelleranlagen zur Bierlagerung gebaut, die von großen Kastanienbäumen Schatten gespendet bekamen. Da die Menschen damals gerne das kühle Bier direkt bei der Brauerei genossen, liefen die Wirte dagegen Sturm, weil sie um ihr Geschäft fürchteten.


König [[Ludwig I.]] erließ eine Verordnung, die zum einen besagt, dass die Brauereien ihr Bier nur im Freien “ausschänken“ und zum anderen kein Essen anbieten dürfen. Heutzutage wird natürlich auch Essen in den Biergärten angeboten. Aber es ist in einem traditionellen Biergarten - im Gegensatz zu einem [[Wirtsgarten]] – gestattet und durchaus auch üblich, dass man seine Brotzeit selbst mitbringen kann. Und damit auch das Geld für ein Bier mehr bei dieser Sitzung einspart.
König [[Ludwig I.]] erließ eine Verordnung, die zum einen besagt, dass die Brauereien ihr Bier nur im Freien “ausschänken“ und zum anderen kein Essen anbieten dürfen. Heutzutage wird natürlich auch Essen in den Biergärten angeboten. Aber es ist in einem traditionellen Biergarten - im Gegensatz zu einem [[Wirtsgarten]] – gestattet und durchaus auch üblich, dass man seine Brotzeit selbst mitbringen kann. Und damit auch das Geld für ein Bier mehr bei dieser Sitzung einspart.
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