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In Bayern gilt vorerst bis 10. Mai 2020:
In Bayern gilt seit 5. Mai vorerst bis 10. Mai 2020:


GRILLEN/PICKNICKEN - private VERSAMMLUNGEN/ANSAMMLUNGEN
GRILLEN/PICKNICKEN - private VERSAMMLUNGEN/ANSAMMLUNGEN
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* Grillen & Picknick verboten
* Grillen & Picknick verboten
Versammlungen i.S.d. VersammlungsGesetzes: bis 50 Teilnehmer / bis 60 min. Dauer draußen erlaubt
Versammlungen i.S.d. VersammlungsGesetzes: bis 50 Teilnehmer / bis 60 min. Dauer draußen erlaubt
SCHULEN
 


geöffnet für alle Abschlussklassen HOCHSCHULEN
geöffnet für alle Abschlussklassen HOCHSCHULEN
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ab 11. Mai mit bis zu fünf Personen unter freiem Himmel oder in Freiluftsportanlagen sowie Reithallen kontaktfrei erlaubt, Gruppenbildung untersagt
ab 11. Mai mit bis zu fünf Personen unter freiem Himmel oder in Freiluftsportanlagen sowie Reithallen kontaktfrei erlaubt, Gruppenbildung untersagt
SPIELPLÄTZE


geöffnet GESCHÄFTE - 800qm-Regel entfällt ab 11. Mai 2020
 
geöffnet: SPIELPLÄTZE, GESCHÄFTE - 800qm-Regel entfällt ab 11. Mai 2020




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