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Blass (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
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In Bayern gilt vorerst bis 10. Mai 2020: | In Bayern gilt seit 5. Mai vorerst bis 10. Mai 2020: | ||
GRILLEN/PICKNICKEN - private VERSAMMLUNGEN/ANSAMMLUNGEN | GRILLEN/PICKNICKEN - private VERSAMMLUNGEN/ANSAMMLUNGEN | ||
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* Grillen & Picknick verboten | * Grillen & Picknick verboten | ||
Versammlungen i.S.d. VersammlungsGesetzes: bis 50 Teilnehmer / bis 60 min. Dauer draußen erlaubt | Versammlungen i.S.d. VersammlungsGesetzes: bis 50 Teilnehmer / bis 60 min. Dauer draußen erlaubt | ||
geöffnet für alle Abschlussklassen HOCHSCHULEN | geöffnet für alle Abschlussklassen HOCHSCHULEN | ||
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ab 11. Mai mit bis zu fünf Personen unter freiem Himmel oder in Freiluftsportanlagen sowie Reithallen kontaktfrei erlaubt, Gruppenbildung untersagt | ab 11. Mai mit bis zu fünf Personen unter freiem Himmel oder in Freiluftsportanlagen sowie Reithallen kontaktfrei erlaubt, Gruppenbildung untersagt | ||
geöffnet GESCHÄFTE - 800qm-Regel entfällt ab 11. Mai 2020 | |||
geöffnet: SPIELPLÄTZE, GESCHÄFTE - 800qm-Regel entfällt ab 11. Mai 2020 | |||
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