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Was passiert bei einem Verstoß gegen die Maskenpflicht? Die Maskenpflicht gilt ab 27. April. Nach einer einwöchigen Übergangsphase sollen ab 4. Mai [[Bußgeldkatalog Corona-Pandemie|Bußgelder]] bei Verstößen verhängt werden.<ref>[https://www.muenchen.de/aktuell/2020-04/muenchner-verkehrsgesellschaft-maskenpflicht-im-oeffentlichen-nahverkehr.html Bei www.muenchen.de</ref>
Was passiert bei einem Verstoß gegen die Maskenpflicht? Die Maskenpflicht gilt ab 27. April. Nach einer einwöchigen Übergangsphase sollen ab 4. Mai [[Bußgeldkatalog Corona-Pandemie|Bußgelder]] bei Verstößen verhängt werden.<ref>[https://www.muenchen.de/aktuell/2020-04/muenchner-verkehrsgesellschaft-maskenpflicht-im-oeffentlichen-nahverkehr.html Bei www.muenchen.de</ref>
In Bayern gilt vorerst bis 10. Mai 2020:
GRILLEN/PICKNICKEN - private VERSAMMLUNGEN/ANSAMMLUNGEN
* Grillen & Picknick verboten
Versammlungen i.S.d. VersammlungsGesetzes: bis 50 Teilnehmer / bis 60 min. Dauer draußen erlaubt
SCHULEN
geöffnet für alle Abschlussklassen HOCHSCHULEN
* geschlossen privater SPORT
ab 11. Mai mit bis zu fünf Personen unter freiem Himmel oder in Freiluftsportanlagen sowie Reithallen kontaktfrei erlaubt, Gruppenbildung untersagt
SPIELPLÄTZE
geöffnet GESCHÄFTE - 800qm-Regel entfällt ab 11. Mai 2020
* Friseure geöffnet, Fußpflegedienste erlaubt
* für BESUCHE IN KRANKENHÄUSERN / PFLEGE-EINRICHTUNGEN
:- ab 9. Mai für eine feste, registrierte Kontaktperson/Familienmitglied mit fester Besuchszeit erlaubt
* GOTTESDIENSTE
für eine Dauer bis 60 min. erlaubt; im Freien auf 50 Personen beschränkt




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