Erste Ausgangsbeschränkung wegen Covid-19 in Bayern 2020: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Bayerische Staatsregierung unter MP Söder erließ am 20. März 2020 eine '''Ausgangsbeschränkung wegen der neuen Infektionskrankheit [[Covid-19]] für Bayern ab 21. März 2020  0:00 Uhr''' vorerst für 14 Tage.  
Die Bayerische Staatsregierung unter MP Söder erließ am 20. März [[2020]] eine '''Ausgangsbeschränkung wegen der neuen Infektionskrankheit [[Covid-19]] für Bayern ab 21. März 2020  0:00 Uhr''' vorerst für 14 Tage.  


Das Verlassen der eigenen Wohnung ist ab Samstag nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Dazu zählen unter anderem  
Das Verlassen der eigenen Wohnung ist ab Samstag nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Dazu zählen unter anderem  
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=== Quelle===
=== Quelle===
* [https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/03/20200320_av_stmgp_ausgangsbeschraenkung.pdf Vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie - Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege] vom 20.03.2020. Gezeichnet war die Bekanntmachung von dem Ministerialdirektor Winfried Brechmann
* [https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/03/20200320_av_stmgp_ausgangsbeschraenkung.pdf Vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie - Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege] vom 20.03.2020. Gezeichnet war die Bekanntmachung von dem Ministerialdirektor Winfried Brechmann
[[Kategorie:Gesundheit]]
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