Diskussion:Erste Ausgangsbeschränkung wegen Covid-19 in Bayern 2020

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Notwendigkeit eines Artikels

Die Ausgangsbeschränkung sollte schon mit einem beständigen Artikel dokumentiert werden. Welches Ziel der Löschmeister mit seinem Verhalten verfolgt, ist daraus nicht ablesbar. Es handelt sich um eine öffentliche und publizierte Maßnahme der Bay. Regierung. Bisher einmalig.

  • 12:37, 25. Mär. 2020‎ Blass (Diskussion | Beiträge)‎ . . (1.471 Bytes) (+1.471 Bytes)‎ . . (Die Seite wurde neu angelegt: „Die Bayerische Staatsregierung unter MP Söder erließ am 20. März 2020 eine Ausgangsbeschränkung wegen der neuen Infektionskrankheit Covid-19 .....

--blass, 18:38, 12. Apr. 2020 (CEST)

Lemma zu lang

Moin das Lemma ist zu lang! Wie wärs mit "Ausgangssperre"? --WuffiWuff2 (Diskussion) 11:38, 13. Apr. 2020 (CEST)x

Widerspruch, weil das Wort Ausgangssperre z B im Zusammenhang mit WK2 oder Diktaturen benutzt wird. Hier geht es um eine Krankheitsprävention, ähnlich wie Quarantäne oder Impfung, die nur im Bundesland Bayern so geregelt wurde. Die Länge eines Lemmas ist sekundär, wenn die Lesenden darunter zweifelsfrei das Selbe verstehen können. Bei Ausgangssperre wäre das nicht der Fall. Richtigerweise geht es hier ja auch "nur" um Relativ geringfügige Ausgangsbeschränkungen. Seuchenspezialisten können da sehr viel rigider sein. Vgl. Spanien oder Lateinamerika. --blass, 14:21, 13. Apr. 2020 (CEST)