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Alle Geschäfte der Grundversorgung können ihre Öffnungszeiten von Montag bis Samstag bis 22 Uhr verlängern. Am Sonntag können Sie bis 18 Uhr geöffnet sein. | Alle Geschäfte der Grundversorgung können ihre Öffnungszeiten von Montag bis Samstag bis 22 Uhr verlängern. Am Sonntag können Sie bis 18 Uhr geöffnet sein. | ||
=== | === Quellen=== | ||
* {{WL2|Infektionsschutzgesetz}} (Bundesgesetz zu Hygiene und zur Seuchenbekämpfung) | |||
* [https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/03/20200320_av_stmgp_ausgangsbeschraenkung.pdf Vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie - Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege] vom 20.03.2020. Gezeichnet war die Bekanntmachung von dem Ministerialdirektor Winfried Brechmann | * [https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/03/20200320_av_stmgp_ausgangsbeschraenkung.pdf Vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie - Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege] vom 20.03.2020. Gezeichnet war die Bekanntmachung von dem Ministerialdirektor Winfried Brechmann | ||
=== Presseartikel=== | |||
* Die Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes in Berlin: ''[https://www.sueddeutsche.de/politik/spahn-infektionsschutz-1.4855511 Vollmacht für den starken Mann.]'' In [[SZ]] vom 25. März 2020 | |||
[[Kategorie:Gesundheit]] | [[Kategorie:Gesundheit]] |
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