Säkularisation

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Säkularisation nennt man die staatliche Nutzung oder Einziehung kirchlichen Besitzes.

Bereits 1703 schlug Kurfürst Karl I. Albrecht Österreich vor, die Besitztümer von Österreich und Bayern durch die Säkularisierung und Einverleibung von Fürstbistümern zu vergrößern, fand aber keine Gegenliebe. In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts engten die bayerischen Kurfürsten die Besitzrechte der bayerischen Klöster ein. 1773 fielen nach der Aufhebung des Jesuitenordens durch den Papst die in Bayern gelegenen Jesuitengüter staatlicher Verwaltung zu.

1789 verfasste Maximilian von Montgelas eine Denkschrift zur Säkularisation. Er schlägt darin vor, kirchliche Einrichtungen zurückzudrängen und kirchlichen Besitz auf den Staat zu übertragen. 1802 verfügte Kurfürst Max IV. Josephs die Aufhebung fast aller Klöster in Bayern, vor allem die der DominikanerW, Franziskaner, Kapuziner, Augustiner und KarmelitenW. Eingezogen wurden auch die geistlichen Fürstentümer wie das Hochstift Freising. Das Vermögen der Klöster wurde zugunsten des Staates enteignet. Nur wenige Klöster blieben von der Auflösung verschont.

Unter König Ludwig I. wurden von 1817 an Klöster wiederhergestellt oder sogar neu gegründet.

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