Akademie für Deutsches Recht

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Die Akademie für Deutsches Recht war die zentrale nationalsozialistische Einrichtung zur Umgestaltung des deutschen Rechtssystems unter ihren totalitären Machtanspruch. Sie diente der pseudo-rechtswissenschaftlichen Gleichschaltung aller Phasen der Rechtsprechung unter den Nationalsozialismus.

Die so genannte Akademie wurde am 26. Juni 1933 in München gegründet und am 2. Oktober 1933 vom führenden Nationalsozialisten in der Justiz, dem "Reichskommissar für die Gleichschaltung der Justiz", Hans Frank auf dem Deutschen Juristentag des Nationalsozialistischen Rechtswahrerbundes in Leipzig mit diesen Aufgaben proklamiert. Durch das Nazi-Reichsgesetz vom 11. Juli 1934 wurde sie zu einer öffentlichen Körperschaft des Reichs mit ihrem Sitz in München. Diese Akademie wirkte repräsentativ und sehr umfangreich publizistisch für diese Ziele. Durch Veranstaltung attraktiver Kongresse trug sie auch zum internationalen Ansehen des Dritten Reichs bei. Sie existierte bis 1945.

Sie war in dem 1936 bis 1939 gebauten und von Oswald Bieber entworfenen Haus des Deutschen Rechts in der Ludwigstraße 28 untergebracht. Es dient, wieder errichtet, heute der Universität als Bibliothek.

Siehe auch

Literatur

  • Susanne Adlberger: Nützliche Kooperation – Die Juristische Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität und die Akademie für Deutsches Recht in: Elisabeth Kraus (Hrsg.): Die Universität München im Dritten Reich. Aufsätze. Teil I. Herbert Utz, München 2006, S. 405–430, ISBN 3-8316-0639-0

Weblinks

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