Säkularisation: Unterschied zwischen den Versionen

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Bereits [[1703]] schlug Kurfürst [[Karl Albrecht|Karl I. Albrecht]] Österreich vor, die Besitztümer von Österreich und [[Bayern]] durch die Säkularisierung und Einverleibung von Fürstbistümern zu vergrößern, fand aber keine Gegenliebe. In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts engten die bayerischen [[Kurfürst|Kurfürsten]] die Besitzrechte der bayerischen [[Klöster]] ein. [[1773]] fielen nach der Aufhebung des [[Jesuiten]]ordens durch den Papst die in Bayern gelegenen Jesuitengüter staatlicher Verwaltung zu.
Bereits [[1703]] schlug Kurfürst [[Karl Albrecht|Karl I. Albrecht]] Österreich vor, die Besitztümer von Österreich und [[Bayern]] durch die Säkularisierung und Einverleibung von Fürstbistümern zu vergrößern, fand aber keine Gegenliebe. In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts engten die bayerischen [[Kurfürst|Kurfürsten]] die Besitzrechte der bayerischen [[Klöster]] ein. [[1773]] fielen nach der Aufhebung des [[Jesuiten]]ordens durch den Papst die in Bayern gelegenen Jesuitengüter staatlicher Verwaltung zu.


[[1789]] verfasste Maximilian von [[Montgelas]] eine Denkschrift zur Säkularisation. Er schlägt darin vor, kirchliche Einrichtungen zurückzudrängen und kirchlichen Besitz auf den Staat zu übertragen. [[1802]] verfügte Kurfürst [[Maximilian I. Joseph|Max IV. Joseph]]s die Aufhebung fast aller [[Klöster]] in Bayern, vor allem die der {{WL2|de:Dominikaner|Dominikaner}}, [[Franziskaner]], [[Kapuzinerkloster München|Kapuziner]], [[Augustiner]] und {{WL2|de:Karmeliten|Karmeliten}}. Das Vermögen der Klöster wurde zugunsten des Staates enteignet. Nur wenige Klöster blieben von der Auflösung verschont.  
[[1789]] verfasste Maximilian von [[Montgelas]] eine Denkschrift zur Säkularisation. Er schlägt darin vor, kirchliche Einrichtungen zurückzudrängen und kirchlichen Besitz auf den Staat zu übertragen. [[1802]] verfügte Kurfürst [[Maximilian I. Joseph|Max IV. Joseph]]s die Aufhebung fast aller [[Klöster]] in Bayern, vor allem die der {{WL2|de:Dominikaner|Dominikaner}}, [[Franziskaner]], [[Kapuzinerkloster München|Kapuziner]], [[Augustiner]] und {{WL2|de:Karmeliten|Karmeliten}}. Eingezogen wurden auch die geistlichen Fürstentümer wie das [[Hochstift Freising]]. Das Vermögen der Klöster wurde zugunsten des Staates enteignet. Nur wenige Klöster blieben von der Auflösung verschont.  


Unter König [[Ludwig I.]] wurden von [[1817]] an Klöster wiederhergestellt oder sogar neu gegründet.
Unter König [[Ludwig I.]] wurden von [[1817]] an Klöster wiederhergestellt oder sogar neu gegründet.

Aktuelle Version vom 5. Mai 2019, 10:37 Uhr

Säkularisation nennt man die staatliche Nutzung oder Einziehung kirchlichen Besitzes.

Bereits 1703 schlug Kurfürst Karl I. Albrecht Österreich vor, die Besitztümer von Österreich und Bayern durch die Säkularisierung und Einverleibung von Fürstbistümern zu vergrößern, fand aber keine Gegenliebe. In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts engten die bayerischen Kurfürsten die Besitzrechte der bayerischen Klöster ein. 1773 fielen nach der Aufhebung des Jesuitenordens durch den Papst die in Bayern gelegenen Jesuitengüter staatlicher Verwaltung zu.

1789 verfasste Maximilian von Montgelas eine Denkschrift zur Säkularisation. Er schlägt darin vor, kirchliche Einrichtungen zurückzudrängen und kirchlichen Besitz auf den Staat zu übertragen. 1802 verfügte Kurfürst Max IV. Josephs die Aufhebung fast aller Klöster in Bayern, vor allem die der DominikanerW, Franziskaner, Kapuziner, Augustiner und KarmelitenW. Eingezogen wurden auch die geistlichen Fürstentümer wie das Hochstift Freising. Das Vermögen der Klöster wurde zugunsten des Staates enteignet. Nur wenige Klöster blieben von der Auflösung verschont.

Unter König Ludwig I. wurden von 1817 an Klöster wiederhergestellt oder sogar neu gegründet.

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