Erste Ausgangsbeschränkung wegen Covid-19 in Bayern 2020
Die Bayerische Staatsregierung unter MP Söder erließ am 20. März 2020 eine Ausgangsbeschränkung wegen der neuen Infektionskrankheit Covid-19 für Bayern ab 21. März 2020 0:00 Uhr vorerst für 14 Tage - also bis einschließlich zum 3. April 2020. Dieser Zeitraum wurde inzwischen verlängert.
Das Verlassen der eigenen Wohnung ist ab Samstag nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Dazu zählen unter anderem
- der Weg zur Arbeit,
- notwendige Einkäufe,
- Arzt- und Apothekenbesuche,
- die Hilfe für andere,
- Besuche von Lebenspartnern, Angehörigen
- einzeln betriebener Sport und Bewegung an der frischen Luft
dies alles aber nur alleine oder mit den Personen, mit denen man zusammenlebt. Der Besuch von Freunden und Bekannten ist untersagt.
Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder bis zu 25.000.- €.
Das in der Ministerpräsidentenkonferenz am 22. März 2020 beschlossene Kontaktverbot für mehr als zwei Personen, wird in Bayern nicht übernommen. Es bleibt bei der bayerischen Lösung.
Auch Restaurants müssen komplett schließen.
Alle Geschäfte der Grundversorgung können ihre Öffnungszeiten von Montag bis Samstag bis 22 Uhr verlängern. Am Sonntag können Sie bis 18 Uhr geöffnet sein.
Siehe auch
- Aktuelle Ereignisse
- Bayerische Infektionsschutzgesetz vom März 2020
Quellen
- InfektionsschutzgesetzW (Bundesgesetz zu Hygiene und zur Seuchenbekämpfung)
- Vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie - Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 20.03.2020. Gezeichnet war die Bekanntmachung von dem Ministerialdirektor Winfried Brechmann
Presseartikel
- Die Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes in Berlin: Vollmacht für den starken Mann. In SZ vom 25. März 2020