Sozialistengesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Verbot der sozialdemokratischen Arbeiterpartei in München'''
Das '''Sozialistengesetz''' hatte zum Ziel, die ''gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie'' zu unterbinden. Es galt von 1878 bis 1890 und wurde während dieser Zeit mehrfach verlängert.
*Im Deutschen Reich galt das Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie von 1878 bis 1890, kurz '''Sozialistengesetz'''. Es wurde während dieser Zeit mehrfach verlängert.
 
*In München wurde bereits am 14. September 1874 durch die ''Königliche Polizeidirektion München'' unter der Leitung von [[Maximilian von Feilitzsch]] mit Beschluss vom 12. September die Mitgliedschaften u.a. in der der sozialdemokratischen Arbeiterpartei verboten.


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*In München wurde bereits am 14. September 1874 durch die königliche Polizeidirektion München unter der Leitung von [[Maximilian von Feilitzsch]] mit Beschluß vom 12. September die Mitgliedschaften u.a. in der der sozialdemokratischen Arbeiterpartei verboten.
== Hintergrund ==
== Hintergrund ==
*Formal basierte das Verbot auf dem in Bayern geltenden, von König [[Maximilian II.]] am 26. Februar 1850 erlassenen, Bayrischen Vereinsgesetz.
*Formal basierte das Verbot auf dem in Bayern geltenden, von König [[Maximilian II. Joseph|Maximilian II.]] am 26. Februar 1850 erlassenen, Bayrischen Vereinsgesetz.
*Den Vereinen wurde eine in diesem Vereinsgesetz untersagte Bildung von Dachverbänden "Affiliation" vorgeworfen.
*Den Vereinen wurde eine in diesem Vereinsgesetz untersagte Bildung von Dachverbänden "Affiliation" vorgeworfen.
*Am 10. Januar 1874 hatte die {{WL2|Reichstagswahl 1874}} statt gefunden.
*Am 10. Januar 1874 hatte die {{WL2|Reichstagswahl 1874}} stattgefunden.
*Die bayrische Regierung stützte sich auf die Liberale Partei im [[Bayerischer Landtag|Landtag]], deren Parteigänger [[Maximilian von Feilitzsch]] war.
*Die bayerische Regierung stützte sich auf die Liberale Partei im [[Bayerischer Landtag|Landtag]], deren Parteigänger [[Maximilian von Feilitzsch]] war.
*Die klerikale Opposition war durch den {{WL2|Ultramontanismus}} gespalten.
*Die klerikale Opposition war durch den {{WL2|Ultramontanismus}} gespalten.


==Bekanntmachung==
==Bekanntmachung==
München, 14. Sept. Die k. Polizeidirektion München hat durch Beschluß vom 12. September ds. Js, die in München bestehenden Mitgliedschaften:  
München, 14. Sept. Die K. Polizeidirektion München hat durch Beschluss vom 12. September ds. Js, die in München bestehenden Mitgliedschaften:  
# der sozialdemokratischen Arbeiterpartei,
# der Schuhmachergewerkschaft,
# des allgemeinen deutschen Schneidervereins,
# des allgemeinen deutschen Töpfervereins,
# der Maler-, Lackierer- und Vergoldergewerkschaft,
# der Metallarbeiter-Gewerksgenossenschaft,
# der Holzarbeitergenossenschaft
als selbstständige politische Vereine erklärt und geschlossen.


1) der sozialdemokratischen Arbeiterpartei,
Gleichzeitig erfolgte die Schließung des Arbeiter-Preßvereines.
 
2) der Schuhmachergewerkschaft,
 
3) des allgemeinen deutschen Schneidervereins,
 
4) des allgemeinen deutschen Töpfervereins,
 
5) der Maler, Lakierer und Vergoldergewerkschaft,


6) der Metallarbeiter Gewerksgenossenschaft,
Am Anschlosse hieran wurde am 13. ds bei den hervorragenden Führern der sozialdemokratischen Bewegung polizeiliche Haussuchungen vorgenommen und das auf die Vereinstätigkeit Bezug habende Material in Verwahrung genommen.


7) der Holzarbeitergenossenschaft
als selbstständige politische Vereine erklärt und geschlossen.
Gleichzeitig erfolgte die Schließung des Arbeiter-Preßvereines.
Am Anschlosse hieran wurde am 13. ds bei den hervorragenden Führern der sozialdemokratischen Bewegung polizeiliche haussuchungen vorgenommen und das auf die Vereinstätigkeit Bezug habende Material in Verwahrung genommen.
Gegen die Betheiligung wird Strafeinschreitung wegen Veletzung der Bestimmungen des Vereinsgesetzes eingeleitet werden.  
Gegen die Betheiligung wird Strafeinschreitung wegen Veletzung der Bestimmungen des Vereinsgesetzes eingeleitet werden.  


== Quellen ==
== Quellen ==
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*Bayerisches Vereinsgesetz vom 26. Februar 1850 [https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/AXCUR3GBVNYHKLHB5NQVHAMRIPEZMZ3J][http://bavarica.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb11182131_00005.html]
*Bayerisches Vereinsgesetz vom 26. Februar 1850 [https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/AXCUR3GBVNYHKLHB5NQVHAMRIPEZMZ3J][http://bavarica.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb11182131_00005.html]


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Aktuelle Version vom 21. Februar 2022, 11:32 Uhr

Das Sozialistengesetz hatte zum Ziel, die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie zu unterbinden. Es galt von 1878 bis 1890 und wurde während dieser Zeit mehrfach verlängert.

  • In München wurde bereits am 14. September 1874 durch die Königliche Polizeidirektion München unter der Leitung von Maximilian von Feilitzsch mit Beschluss vom 12. September die Mitgliedschaften u.a. in der der sozialdemokratischen Arbeiterpartei verboten.

Hintergrund

  • Formal basierte das Verbot auf dem in Bayern geltenden, von König Maximilian II. am 26. Februar 1850 erlassenen, Bayrischen Vereinsgesetz.
  • Den Vereinen wurde eine in diesem Vereinsgesetz untersagte Bildung von Dachverbänden "Affiliation" vorgeworfen.
  • Am 10. Januar 1874 hatte die Reichstagswahl 1874W stattgefunden.
  • Die bayerische Regierung stützte sich auf die Liberale Partei im Landtag, deren Parteigänger Maximilian von Feilitzsch war.
  • Die klerikale Opposition war durch den UltramontanismusW gespalten.

Bekanntmachung

München, 14. Sept. Die K. Polizeidirektion München hat durch Beschluss vom 12. September ds. Js, die in München bestehenden Mitgliedschaften:

  1. der sozialdemokratischen Arbeiterpartei,
  2. der Schuhmachergewerkschaft,
  3. des allgemeinen deutschen Schneidervereins,
  4. des allgemeinen deutschen Töpfervereins,
  5. der Maler-, Lackierer- und Vergoldergewerkschaft,
  6. der Metallarbeiter-Gewerksgenossenschaft,
  7. der Holzarbeitergenossenschaft

als selbstständige politische Vereine erklärt und geschlossen.

Gleichzeitig erfolgte die Schließung des Arbeiter-Preßvereines.

Am Anschlosse hieran wurde am 13. ds bei den hervorragenden Führern der sozialdemokratischen Bewegung polizeiliche Haussuchungen vorgenommen und das auf die Vereinstätigkeit Bezug habende Material in Verwahrung genommen.

Gegen die Betheiligung wird Strafeinschreitung wegen Veletzung der Bestimmungen des Vereinsgesetzes eingeleitet werden.

Quellen

  • Sozialdemokratische Partei Deutschlands 100 Jahre SPD im Münchner Rathaus, Buchendorfer, 1994 - 148 S. S. 20
  • Donau-Zeitung Passau: 1874,7/II, [1]
  • Bayerisches Vereinsgesetz vom 26. Februar 1850 [2][3]
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