Weimarer Republik: Unterschied zwischen den Versionen

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Als '''Weimarer Republik''' wird der Abschnitt der deutschen Geschichte von [[1918]] bis [[1933]] bezeichnet, in dem erstmals eine parlamentarische Demokratie in Deutschland bestand.  
Als '''Weimarer Republik''' wird der Abschnitt der deutschen Geschichte von [[1918]] bis [[1933]] bezeichnet, in dem erstmals eine parlamentarische Demokratie in Deutschland bestand.  


Bis Ende November 1918 hatten alle 22 Monarchen im Deutschen Reich förmlich abgedankt oder sich abgesetzt. In [[Bayern]] wurde unter Führung [[Kurt Eisner]]s bereits am 7. November der [[Freistaat Bayern|Freistaat]] ausgerufen und eine [[Räterepublik]] gegründet. Die Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 in Verbindung mit den weiteren Maßnahmen der sogenannten Machtergreifung bedeuteten das Ende der Weimarer Republik.
Bis Ende November 1918 hatten alle 22 Monarchen im Deutschen Reich entweder förmlich ihrem Machtanspruch abgedankt oder sich ins Exil abgesetzt. In [[Bayern]] wurde unter Führung [[Kurt Eisner]]s bereits am 7. November ein [[Freistaat Bayern|Freistaat]] ausgerufen und eine [[Räterepublik]] gegründet. Das hieß, dass Entscheidungen nicht durch gewählte Abgeordnete sondern durch Räte in Vertretung ihrer Belegschaft, ihrer militärischen Einheit herbeigeführt werden sollten.  Die Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 und dessen weitere diktatorische Schritte bei der sogenannten Machtergreifung bedeuteten das Ende der Weimarer Republik.





Version vom 7. März 2016, 23:02 Uhr

Als Weimarer Republik wird der Abschnitt der deutschen Geschichte von 1918 bis 1933 bezeichnet, in dem erstmals eine parlamentarische Demokratie in Deutschland bestand.

Bis Ende November 1918 hatten alle 22 Monarchen im Deutschen Reich entweder förmlich ihrem Machtanspruch abgedankt oder sich ins Exil abgesetzt. In Bayern wurde unter Führung Kurt Eisners bereits am 7. November ein Freistaat ausgerufen und eine Räterepublik gegründet. Das hieß, dass Entscheidungen nicht durch gewählte Abgeordnete sondern durch Räte in Vertretung ihrer Belegschaft, ihrer militärischen Einheit herbeigeführt werden sollten. Die Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 und dessen weitere diktatorische Schritte bei der sogenannten Machtergreifung bedeuteten das Ende der Weimarer Republik.


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