Feinstaub: Unterschied zwischen den Versionen

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Am 27. März [[2005]] wurde in München erstmals die zulässige Feinstaub-Belastung, EU-Tagesgrenzwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft, zum 35. Mal überschritten. Im gesamten Jahr ist jedoch nur ein Überschreiten von 35 mal erlaubt. Die Stadt München hat geplant unter anderem: Umleitung des LKW-Transitverkehrs, jedoch fehlt bisher eine rechtliche Handhabe um das zu ermöglichen.
Am 27. März [[2005]] wurde in München erstmals die zulässige Feinstaub-Belastung, EU-Tagesgrenzwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft, zum 35. Mal überschritten. Im gesamten Jahr ist jedoch nur ein Überschreiten von 35 mal erlaubt. Die Stadt München hat geplant unter anderem: Umleitung des LKW-Transitverkehrs, jedoch fehlt bisher eine rechtliche Handhabe um das zu ermöglichen.
==Grenzwerte==
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| 24-Stunden-Grenzwert || 50 µg/m3<br>darf max. 35mal im Jahr überschritten werden  || 1. Januar 2005
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| 24-Stunden-Grenzwert || 50 µg/m3<br>darf max. 7mal im Jahr überschritten werden || 1. Januar 2010
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| Jahresgrenzwert || 20 µg/m3 (PM10) || 1. Januar 2010
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==Meßstellen in der Stadt München==
==Meßstellen in der Stadt München==

Version vom 11. Juli 2006, 10:24 Uhr

Am 27. März 2005 wurde in München erstmals die zulässige Feinstaub-Belastung, EU-Tagesgrenzwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft, zum 35. Mal überschritten. Im gesamten Jahr ist jedoch nur ein Überschreiten von 35 mal erlaubt. Die Stadt München hat geplant unter anderem: Umleitung des LKW-Transitverkehrs, jedoch fehlt bisher eine rechtliche Handhabe um das zu ermöglichen.

Grenzwerte

Grenzwert gültig ab:
24-Stunden-Grenzwert 50 µg/m3
darf max. 35mal im Jahr überschritten werden
1. Januar 2005
Jahresgrenzwert 40 µg/m3 (PM10) 1. Januar 2005
24-Stunden-Grenzwert 50 µg/m3
darf max. 7mal im Jahr überschritten werden
1. Januar 2010
Jahresgrenzwert 20 µg/m3 (PM10) 1. Januar 2010


Meßstellen in der Stadt München

Weblinks