Stadtarzt

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Ein Stadtarzt, auch Stadtphysicus, war seit dem Spätmittelalter ein vom Stadtrat bestallter Arzt und nahm neben seiner privaten Praxis in etwa die Aufgaben eines heutigen Gesundheitsamtes wahr. Er war verantwortlich für hoheitliche Maßnahmen, die die Gesundheitsvorsorge der Bevölkerung und die hygienischen Bedingungen in der Stadt betrafen. Zu seinen Aufgaben gehörte auch die Aufsicht über die Apotheken sowie die Überwachung von Hebammen und Badern. Daneben hatte er gerichtsmedizinische Aufgaben wie die Begutachtung von Verletzungen lebender Personen, die äußere Leichenschau und die Durchführung von Leichenöffnungen bei nicht natürlicher oder ungeklärter Todesart.

Münchner Stadtärzte

  • ab 1434: Peter Lamparter[1]
  • 1440-1475: Sigmund Gotzkircher, gest. 1475
  • Balthasar Mansfeld (1440 – 1503)[2]
  • Hans SeyffW (um 1440 – nach 1518), führender Chirurg des Spätmittelalters
  • 1519–1521: Alexander SeitzW (um 1473 – nicht vor 1545), Arzt, Fachautor und Dramatiker
  • ab 1601: Tobias Geiger (1575 – um 1685), Namensgeber der Geigerstraße

Literatur

  • Fridolin Solleder: München im Mittelalter, Oldenbourg Verlag München, 1938

Einzelnachweise

  1. Kay Peter Jankrift: Herren Kranke, arme Siechen. Medizin im spätmittelalterlichen Hospitalwesen. S. 155
  2. Markus Michalski: Dr. Balthasar Mansfeld (1440–1503): Ein Arzt in München an der Wende vom Mittelalter zur Neuzeit. ‎ Herbert Utz Verlag, 2018, ISBN 978-3831646678
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