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Die Bezeichnung '''Landgericht München''' ist eine zwar häufig anzutreffende, aber dennoch falsche Bezeichnung, die meist für das Landgericht München I verwendet wird. | |||
Aus den zwei '''Landgerichtsbezirken''' „Landgericht München links der Isar“ und „Landgericht München rechts der Isar“ wurden [[1862]] die gleichnamigen [[Bezirksamt|Bezirksämter]] und später aus diesen diverse Landkreise gebildet. | Aus den zwei '''Landgerichtsbezirken''' „Landgericht München links der Isar“ und „Landgericht München rechts der Isar“ wurden [[1862]] die gleichnamigen [[Bezirksamt|Bezirksämter]] und später aus diesen diverse Landkreise gebildet. | ||
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