Landgericht München: Unterschied zwischen den Versionen

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Aus den zwei '''Landgerichtsbezirken''' „Landgericht München links der Isar“ und „Landgericht München rechts der Isar“  wurden [[1862]] die gleichnamigen [[Bezirksamt|Bezirksämter]] und später aus diesen diverse Landkreise gebildet.
Aus den zwei '''Landgerichtsbezirken''' „Landgericht München links der Isar“ und „Landgericht München rechts der Isar“  wurden [[1862]] die gleichnamigen [[Bezirksamt|Bezirksämter]] und später aus diesen diverse Landkreise gebildet.


Heute bestehen in München als Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit das [[Landgericht München I]] (zuständig für das Gebiet der Landeshauptstadt München und des [[Landkreis München|Landkreises München]] (Amtsgerichtsbezirk München) und das [[Landgericht München II]] (zuständig für große Teile von [[Oberbayern]]).
Heute bestehen in München als Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit das [[Landgericht München I]] (zuständig für das Gebiet der Landeshauptstadt München und des [[Landkreis München|Landkreises München]]; Amtsgerichtsbezirk München) und das [[Landgericht München II]] (zuständig für große Teile von [[Oberbayern]]).


==Besondere Prozesse an den Landgerichten==
==Besondere Prozesse an den Landgerichten==
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