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Während des [[Oktoberfest]]es gibt auf der Wiesn ein spezielles Fundbüro: http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kreisverwaltungsreferat/Veranstaltungs-und-Versammlungsbuero/Wiesn/Fundbuero.html | Während des [[Oktoberfest]]es gibt auf der Wiesn ein spezielles Fundbüro: http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kreisverwaltungsreferat/Veranstaltungs-und-Versammlungsbuero/Wiesn/Fundbuero.html | ||
== Sie haben etwas verloren == | == Sie haben etwas verloren? == | ||
Mit etwas Glück bekommt man es im '''Fundbüro''' zurück, weil es einE FinderIn dort abgegeben hat. | |||
sonst evtl. in diesen | sonst evtl. in diesen | ||
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|PLZ = 81373 | |PLZ = 81373 | ||
|Stadt = München | |Stadt = München | ||
|Telefon = 089 | |Telefon = 089 233-96045 | ||
|Fax = 089 | |Fax = 089 233-45905 | ||
|Mobil = | |Mobil = | ||
|eMail = fundbuero.kvr@muenchen.de | |eMail = fundbuero.kvr@muenchen.de | ||
}} | }} | ||
==Öffnungszeiten== | ==Öffnungszeiten== | ||
Montag 7.30 – 12 Uhr<br> | Montag 7.30 – 12 Uhr<br> | ||
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Sie erhalten auf eine Anzeige eine Rückmeldung, wenn der Gegenstand registriert wurde. Wenn Sie nichts hören, konnte der Gegenstand leider noch nicht ermittelt werden. | Sie erhalten auf eine Anzeige eine Rückmeldung, wenn der Gegenstand registriert wurde. Wenn Sie nichts hören, konnte der Gegenstand leider noch nicht ermittelt werden. | ||
Wird eine Fundsache nach Ablauf von sechs Monaten von niemandem beansprucht, geht sie in das Eigentum des Finders über (§ 973 BGB<ref>Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): [https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__973.html § 973]</ref>. Darüber wird er vom Fundbüro verständigt und kann die Fundsache abholen. Taucht innerhalb von drei Kalenderjahren doch noch der Verlierer auf, kann dieser vom Finder die Herausgabe verlangen<ref>Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): [https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__977.html § 977]</ref>. | |||
Wurde Bargeld aufgefunden, ist eine Überweisung an den Finder nicht möglich. Er erhält die gefundenen Scheine und Münzen. Damit ist u.a. ausgeschlossen, dass das Fundbüro auf zunächst unerkanntem Falschgeld sitzen bleibt. | |||
==Weblinks== | ==Weblinks== | ||
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==Siehe auch== | ==Siehe auch== | ||
===Fahrrad === | |||
Wird ein [[Fahrrad]] vermisst, muss eine Diebstahlsanzeige bei der [[Polizei]] gemacht werden. Die Anzeige ist zwingende Voraussetzung dafür, dass das Fundbüro ein Fahrrad an den Verlierer aushändigen kann. Sollte sich das Fahrrad als nicht gestohlen erweisen, muss die Anzeige später wieder zurückgenommen werden. | |||
=== Fundbüro des MVG === | |||
Wegen Gegenständen, die möglicherweise in [[U-Bahn]]en, [[Bus|Bussen]] oder [[Straßenbahn|Straßenbahnen]] oder an Haltestellen oder Bahnsteigen verloren wurden, ist das ''Fundbüro der Münchner Verkehrsgesellschaft'' [[MVG]] in der [[Elsenheimerstraße]] 61, 1. Stock zuständig. | |||
Bei Gegenständen, die in [[S-Bahn]]en, Zügen und dem [[Bahnhof|Bahnhofsbereich]] verloren wurden, ist das '''Fundbüro der Deutschen | === Fundbüro der Deutschen Bahn === | ||
Bei Gegenständen, die in [[S-Bahn]]en, Zügen und dem [[Bahnhof|Bahnhofsbereich]] verloren wurden, ist das '''Fundbüro der Deutschen Bahn AG''' im [[Hauptbahnhof München]] die richtige Anlaufstelle. | |||
[[Kategorie:Beratung]] | [[Kategorie:Beratung]] | ||
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[[Kategorie:Oetztaler Straße]] | [[Kategorie:Oetztaler Straße]] | ||
[[Kategorie:Elsenheimerstraße]] | [[Kategorie:Elsenheimerstraße]] | ||
[[Kategorie:Hauptbahnhof]] |
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