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Seit 1973 dürfen in Deutschland keine Paternosteraufzüge mehr in Betrieb genommen werden, die endgültige Stilllegung aller Paternoster konnte der Münchner "Verein zur Rettung der letzten Personenumlaufaufzüge" 1994 verhindern. Seither galt ein Bestandsschutz. Für diese Paternoster gelten nun neue Regeln. Seit Montag gilt eine neue Regel: Paternoster dürfen vorerst nur noch Mitarbeiter benutzen, die dafür geschult wurden. Das führt dazu, dass nach einer Verordnungsänderung zum 1.6.2015 praktisch alle öffentlich zugänglichen Paternoster stillgelegt werden. | Seit 1973 dürfen in Deutschland keine Paternosteraufzüge mehr in Betrieb genommen werden, die endgültige Stilllegung aller Paternoster konnte der Münchner "Verein zur Rettung der letzten Personenumlaufaufzüge" 1994 verhindern. Seither galt ein Bestandsschutz. Für diese Paternoster gelten nun neue Regeln. Seit Montag gilt eine neue Regel: Paternoster dürfen vorerst nur noch Mitarbeiter benutzen, die dafür geschult wurden. Das führt dazu, dass nach einer Verordnungsänderung zum 1.6.2015 praktisch alle öffentlich zugänglichen Paternoster stillgelegt werden. | ||
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