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<big>'''Maskenpflicht'''</big>
<big>'''Maskenpflicht'''</big>
Mund-Nasen-Schutz im öffentlichen Personennahverkehr, zum Beispiel in U- und S-Bahnen, Trams und Bussen. Die Pflicht gilt aber nicht nur in den Fahrzeugen, sondern '''auch an Bahn- und Bussteigen.'''
Mund-Nasen-Schutz im öffentlichen Personennahverkehr, zum Beispiel in U- und S-Bahnen, Trams und Bussen. Die Pflicht gilt aber nicht nur in den Fahrzeugen, sondern '''auch an Bahn- und Bussteigen.'''


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Ansonsten gilt die Maskenpflicht '''in allen Läden und Einkaufszentren''' und überall dort, wo Verkauf von Produkten im Sinne eines Ladengeschäftes stattfindet, also auch in Postfilialen.
Ansonsten gilt die Maskenpflicht '''in allen Läden und Einkaufszentren''' und überall dort, wo Verkauf von Produkten im Sinne eines Ladengeschäftes stattfindet, also auch in Postfilialen.


Ausgenommen sind nur Wochenmärkte, da sie nicht in Verkaufsräumen stattfinden, sondern an der frischen Luft.
Es ist aber grundsätzlich sinnvoll, eine Maske zum Fremdschutz Dritter zu tragen, wo immer der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden könne.


Es ist aber grundsätzlich sinnvoll, eine Maske zum Fremdschutz Dritter zu tragen, wo immer der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden könne..
In Bayern sind einige andere Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus bereits gelockert worden, andere gelten weiter.


Ab dem sechsten Geburtstag besteht auch für Kinder Maskenpflicht.
Kinos, Theater und Konzerthallen dürfen Mitte Juni wieder öffnen.


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Seit dem 18. Mai dürfen Biergärten und Lokale im Außenbereich öffnen, seit dem 25. Mai Speiselokale auch im Inneren - allerdings unter strengen Auflagen.
Wer muss keine Schutzmasken tragen?


Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Maskenpflicht in Baden-Württemberg ausgenommen.
Inzwischen dürfen alle Vorschulkinder wieder in die Kita, nach den Pfingstferien soll es für alle Schüler wieder tageweise Präsenzunterricht geben.


Ausgenommen bleibt auch, für wen das Tragen einer Maske wegen einer Behinderung oder aus medizinischen Gründen - etwa wegen Asthma - unzumutbar ist. Sofern die Gründe nicht offensichtlich sind, ist ein Nachweis wie etwa eine ärztliche Bestätigung für etwaige Kontrollen erforderlich.


Auch schwerhörige oder gehörlose Menschen und ihre Begleitpersonen, die auf das Mundbild oder eine besonders deutliche Aussprache angewiesen sind, dürfen unverhüllt bleiben.
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Die Maskenpflicht gilt z.B. nicht für Kassiererinnen, die hinter einer Plexiglasscheibe arbeiten.


Welche Mund-Nasen-Bedeckungen sind erlaubt und welche nicht?
stark eingekürzt. Auf Presse und Behörden verweisen
::Empfohlen wird das Tragen einer so genannten Alltagsmaske. Darunter versteht man meist selbstgemachte Masken aller Art, die Mund und Nase vollständig und sicher abdecken. Erlaubt sind auch Schals und Tücher, wenn sie ebenfalls Mund und Nase vollständig und sicher abdecken.


::Nicht erlaubt sind: Strick- und Häkelmasken oder -schals sowie Motorradhelme.


Was passiert bei einem Verstoß gegen die Maskenpflicht? Die Maskenpflicht gilt ab 27. April. Nach einer einwöchigen Übergangsphase sollen ab 4. Mai [[Bußgeldkatalog Corona-Pandemie|Bußgelder]] bei Verstößen verhängt werden.<ref>[https://www.muenchen.de/aktuell/2020-04/muenchner-verkehrsgesellschaft-maskenpflicht-im-oeffentlichen-nahverkehr.html Bei www.muenchen.de</ref>


zur Maskenpflicht


In Bayern gilt seit 5. Mai vorerst bis 10. Mai 2020:
Ausgenommen bleibt auch, für wen das Tragen einer Maske wegen einer Behinderung oder aus medizinischen Gründen - etwa wegen Asthma - unzumutbar ist. Sofern die Gründe nicht offensichtlich sind, ist ein Nachweis wie etwa eine ärztliche Bestätigung für etwaige Kontrollen erforderlich.


GRILLEN/PICKNICKEN - private VERSAMMLUNGEN/ANSAMMLUNGEN
Auch schwerhörige oder gehörlose Menschen und ihre Begleitpersonen, die auf das Mundbild oder eine besonders deutliche Aussprache angewiesen sind, dürfen unverhüllt bleiben.


* Grillen & Picknick verboten
Versammlungen i.S.d. VersammlungsGesetzes: bis 50 Teilnehmer / bis 60 min. Dauer draußen erlaubt




geöffnet für alle Abschlussklassen HOCHSCHULEN
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* geschlossen privater SPORT
 
 
ab 11. Mai mit bis zu fünf Personen unter freiem Himmel oder in Freiluftsportanlagen sowie Reithallen kontaktfrei erlaubt, Gruppenbildung untersagt
 
 
geöffnet: SPIELPLÄTZE, GESCHÄFTE - 800qm-Regel entfällt ab 11. Mai 2020
 
 
* Friseure geöffnet, Fußpflegedienste erlaubt
 
 
* für BESUCHE IN KRANKENHÄUSERN / PFLEGE-EINRICHTUNGEN
:- ab 9. Mai für eine feste, registrierte Kontaktperson/Familienmitglied mit fester Besuchszeit erlaubt
 
 
* GOTTESDIENSTE
für eine Dauer bis 60 min. erlaubt; im Freien auf 50 Personen beschränkt
 
 
* [https://www.zeit.de/politik/deutschland/2020-04/ausgangsbeschraenkungen-lockerungen-massnahmen-coronavirus-kontaktverbot-kitas-oeffnungen-geschaefte-faq  Die neuen Corona-Regeln für Deutschland - '''Alle Beschlüsse 30. April''' 2020] Von Zacharias Zacharakis und Tina Groll in [[Die Zeit]].
 
* 13. Mai 2020: [https://www.sueddeutsche.de/muenchen/coronavirus-muenchen-theresienwiese-demonstration-1.4906664 Proteste gegen Corona-Maßnahmen] - ''Großdemo mit 10 000 Personen auf der [[Theresienwiese]] angekündigt.'' (Veranstalter: ……… ; Die Stadt werde den Infektionsschutz mit Auflagen gewährleisten. Gleichzeitig kündigte der [[Kreisverwaltungsreferat|Kreisverwaltungsreferent]] Böhle ein hartes Vorgehen bei Verstößen an. Die Polizei werde rigoros vorgehen und die Einhaltung der Infektionsschutz-Auflagen ebenso kontrollieren wie die Zahl der Teilnehmer. Notfalls werde man auf ein Ende der Versammlung hinwirken.)
 


* Erfolge in München<br/>
* Erfolge in München<br/>
:Die Münchner Gesundheitsreferentin Stephanie Jacobs spricht [https://www.sueddeutsche.de/muenchen/corona-muenchen-zahl-infektionen-1.4872252 inzwischen von "einem großen Erfolg" bei der Krankheitsbekämpfung in der Stadt: ''Die Zahlen machen Hoffnung.''] (SZ vom 8.4.20)  
:Die Münchner Gesundheitsreferentin Stephanie Jacobs spricht [https://www.sueddeutsche.de/muenchen/corona-muenchen-zahl-infektionen-1.4872252 inzwischen von "einem großen Erfolg" bei der Krankheitsbekämpfung in der Stadt: ''Die Zahlen machen Hoffnung.''] (SZ vom 8.4.20)  
* Die Bayerische Staatsregierung erließ am 20. März 2020 eine '''[[Ausgangsbeschränkung wegen Covid-19 für Bayern ab 21. März 2020|Ausgangsbeschränkung]]''' mit Wirkung vom 21. März 2020, 0&nbsp;Uhr. Die Maßnahmen wurden bis 19. April 2020 verlängert. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist ab Samstag nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Dazu zählen unter anderem der Weg zur Arbeit, notwendige Einkäufe, Arzt- und Apothekenbesuche, Hilfe für andere, Besuche von Lebenspartnern, aber auch Sport und Bewegung an der frischen Luft - dies aber nur alleine oder mit den Personen, mit denen man zusammenlebt. Aufenthalte im Freien sind nur zum Spazierengehen oder Luftschnappen gestattet. „Längeres Sitzen im Freien“ ist beispielsweise allein auf einer Parkbank zum Lesen gestattet, jedoch sind private Treffen in Wohnungen nicht zulässig. Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder, siehe unten: '''Bayerischer Bußgeldkatalog'''. Das in der Ministerpräsidentenkonferenz am 22. März 2020 beschlossene '''Kontaktverbot für mehr als zwei Personen''', wird '''in Bayern nicht''' übernommen. Es bleibt bei der bayerischen Lösung. Auch Restaurants müssen komplett schließen. Alle Geschäfte der Grundversorgung können ihre Öffnungszeiten von Montag bis Samstag bis 22 Uhr verlängern. Am Sonntag können Sie bis 18 Uhr geöffnet sein. <ref>[https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/03/20200320_av_stmgp_ausgangsbeschraenkung.pdf Vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie - Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege] vom 20.03.2020 Gezeichnet war die Bekanntmachung von dem Ministerialdirektor Winfried Brechmann </ref> '''Ausgenommen sind die Osterfeiertage''', an denen auch die Lebensmittelläden geschlossen bleiben. Lediglich Bäckereien und Konditoreien dürfen an diesen Tagen bis zu drei Stunden geöffnet sein.
 
* Seit 10. April 2020, 00:00 Uhr ist die Verordnung über Schutzmaßnahmen in Bezug auf Einreisende zur Bekämpfung des Corona-Virus in Kraft. '''Nicht in Quarantäne''' müssen Personen, die sich weniger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten haben, also etwa Tagespendler während der Arbeitswoche. Des Weiteren Personal, das im grenzüberschreitenden Personen-, Waren- oder Güterverkehr auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug unterwegs ist. Weiterhin gelten Ausnahmen für Menschen, deren Tätigkeit etwa für die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens zwingend notwendig ist.
* Die Bayerische Staatsregierung kann seit dem 25. März auf einer gesetzlichen Grundlage einen „'''Gesundheits-Notstand'''“ ausrufen. Das [[bayerische Infektionsschutzgesetz]] wurde so geändert.  In diesem extremen Ausnahmefall bekommt die Staatsregierung dazu Kompetenzen: Beschlagnahmungen von medizinischem Material, ein erleichterter Zugriff auf ausgebildetes Medizin. und pflegerisches Personal und das Recht, jeden Bürger zu Hilfstätigkeiten zu verpflichten. (Letzteres ist der Hilfspflicht von allen Erwachsenen für die Feuerwehren nachgebildet.) Behörden können – etwa von Feuerwehren – die Herausgabe von Mitgliederadressen und von der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns die Adressen von aktiven Ärzten und Ärzten im Ruhestand verlangen. Diese können aus dem Ruhestand wieder aktiviert werden. In jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt kann ein "Versorgungsarzt" eingesetzt werden, der umfassende Befugnisse hat.<ref>[https://www.bayern.landtag.de/aktuelles/aus-dem-plenum/landtag-beschliesst-bayerisches-infektionsschutzgesetz/ Landtag beschließt Bayerisches Infektionsschutzgesetz], Bayerischer Landtag, 25.3.2020.</ref><ref>[https://www.verkuendung-bayern.de/files/gvbl/2020/07/gvbl-2020-07.pdf#page=2 Text des Bayerisches Infektionsschutzgesetzes] (Verkündung, In Kraft: 27.3.)</ref><ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Bayerisches_Infektionsschutzgesetz Artikel dazu bei WP </ref>
*Das Tragen von '''Mund-Nase-Schutz-Masken''' in der Öffentlichkeit wird eingeschränkt empfohlen, denn sie können die Übertragung der Viren nicht sicher verhindern. Die Gefahr der Weitergabe von Keimen an andere können sie etwas reduzieren. Man darf sich aber mit solchen Masken nicht in falscher Sicherheit wiegen und deshalb gar den Sicherheitsabstand reduzieren.<ref>[https://www.morgenpost.de/ratgeber/article228230799/Coronavirus-Mundschutz-Atemmasken-FFP-Masken-So-gut-schuetzen-sie-Corona.html Wir erklären, warum viele Masken keinen richtigen Schutz vor dem Coronavirus bieten], Merkur.</ref><ref>[https://www.lungenaerzte-im-netz.de/krankheiten/covid-19/schutz-vor-ansteckung/ Covid-19: Hygiene- und andere Schutzmaßnahmen - Schutz vor Ansteckung], Lungenärzte im Netz.</ref><ref>[https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Mund_Nasen_Schutz.html FAQ Mund-Nasen-Schutz] des RKI (evtl. zum Fremdschutz - nicht zum Selbstschutz). </ref>
* Das '''Bundesverfassungsgericht''' hat am 8. April 2020 einen Eilantrag gegen die Verbote und Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Bayern abgewiesen. Die Gefahren für Leib und Leben wögen schwerer als die Einschränkungen der persönlichen Freiheit.
* Bei Verstößen gegen die Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung wird ein [[Bußgeldkatalog in Bayern zur Coronoakrise]] zu Grunde gelegt.
* 20.4. bis 4.5. Private Kontakte bleiben in Bayern stark eingeschränkt. Wer das Haus verlassen will, braucht weiterhin einen "triftigen Grund". Auch die Abstandsregeln gelten weiter. Neu ist, dass man im Freien Kontakt zu einer Person außerhalb des eigenen Hausstandes haben darf. Diese Beschränkungen gelten vorerst bis 4. Mai. Ab 27.4. sollen nach einem gestaffelten Zeitplan Schulen wieder öffnen. <ref>[https://www.sueddeutsche.de/bayern/coronavirus-bayern-regeln-lockerung-1.4878824 Die neuen Regeln in Bayern.] SZ vom 16.4.</ref>
</div>
<div name="Oben Mitte" style="background:  #F4FA58;text-align: left;color:    #000000;font-weight: bold;font-size: 125%;margin: 10px 5px 0px 0; padding: 4px 4px 4px 14px;">
<big>Corona-Virus aktuell</big>
</div>
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<div style="margin: 0px 5px 5px 0; padding: 0em 1em 1em 1em; border: 1px dotted  #F4FA58; border-top: 1px solid  #F4FA58; background-color:  #fff;"><br/>
<div style="border:2px solid black; border-radius:1em; padding:1em; text-size:150%">
<!--'''"Aktuelle Veranstaltungen" aus dem [https://landeshauptstadtmuenchen.blogspot.com/p/veranstaltungen.html Rathaus-Terminkalender]'''-->
* Wegen des Coronavirus sind '''alle Veranstaltungen abgesagt''' und alle Geschäfte, die nicht der Grundversorgung dienen, geschlossen. Das '''[[Frühlingsfest]]''', das vom 24. April  bis 10. Mai 2020 auf der Theresienwiese stattfinden sollte, fällt aus. Ebenso der "'''Riesenflohmarkt'''" (25. April) und das '''Oldtimertreffen''' (26. April). Die '''Auer Dult''' (Maidult) auf dem Mariahilfplatz (25.4. bis 3.5.) fällt aus.  Ob das '''[[Oktoberfest]]''' stattfinden kann, sei noch ungeklärt. Bitte informieren Sie sich laufend, weitere Infos gibt es [https://www.muenchen.de/aktuell/2020-03/coronavirus-katastrophenfall-in-bayern.html  hier]<br />
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* Auch im [[Kreisverwaltungsreferat]] werden ab Dienstag, 17. März 2020, in allen Bereichen mit Publikumsverkehr nur noch '''Termine für nachgewiesene Notfälle''' angeboten. Soweit möglich, werden Dienstleistungen schriftlich abgewickelt.
* Die [[Bayerische Staatsregierung]] hat ein '''Soforthilfeprogramm''' eingerichtet, das sich an Betriebe und Freiberufler richtet, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind. Mittlerweile liegen mehrere Zehntausend Anträge mit einem gesamten Finanzvolumen von mehreren Hundert Millionen Euro vor.  Vor Inanspruchnahme der Soforthilfe ist verfügbares liquides Privatvermögen einzusetzen. Das heißt, nicht anzurechnen sind z. B. langfristige Alters­versorgung (Aktien, Immobilien, Lebensversicherungen, etc.) und Mittel, die für den Lebensunterhalt benötigt werden. Weitere Infos  [https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/ hier].
* Der '''Bundesrat''' hat die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Hilfsmaßnahmen wegen der Corona-Krise einschließlich des '''Nachtragshaushaltes über 156,0 Milliarden Euro''' einstimmig gebilligt.
* Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat am 29. März 2020 angekündigt, in der Corona-Krise '''Bonuszahlungen pro Arbeitnehmer bis 1500 Euro  steuerfrei''' zu stellen.
* Wegen des Coronavirus und ersten Corona-Fällen innerhalb des BR und damit verbundene Quarantänemaßnahmen, legt der [[Bayerischer Rundfunk|Bayerische Rundfunk]] (BR) ab Montag, den 23. März 2020 die beiden Hörfunkprogramme B5 aktuell und Bayern 2 überwiegend zusammen.
* Ab Montag, den 23. März 2020 können Eltern in Bayern auch dann eine '''Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen''' und Schulen in Anspruch nehmen, wenn nur ein Elternteil in den Bereichen Gesundheitsversorgung oder Pflege tätig ist.
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* Im Erzbistum München und Freising werden '''Firmung''' und '''Erstkommunion''' wegen der rasanten Ausbreitung des Coronavirus bis Pfingsten verschoben.
* Der Beginn der '''Abiturprüfungen''' und sonstigen '''Abschlussprüfungen''' an Schulen in Bayern verschiebt sich vom 30. April 2020 auf den 20. Mai 2020 (Deutsch), 26. Mai 2020 (Mathematik), 29. Mai 2020 3. Abiturprüfungsfach (mit Französisch). Kolloquiumsprüfungen: Erste Prüfungswoche: Montag, 15. Juni mit Freitag, 19. Juni 2020. Zweite Prüfungswoche: Montag, 22. Juni mit Freitag, 26. Juni 2020. Die mündlichen Zusatzprüfungen sind bis spätestens Freitag, den 3. Juli 2020 abzuschließen. Auch die Nachholtermine für die schriftlichen Abiturprüfungen werden so angesetzt, dass eine termingerechte Bewerbung für bundesweit bzw. örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge möglich ist.
* Das '''Sommersemester''' an den bayerischen Hochschulen beginnt trotz der Corona-Krise wie geplant am 20. April 2020. Das Vorlesungsende hingegen wird auf den 7. August verschoben. Es wird den etwa 400 000 Studenten in Bayern nicht als Semester auf die '''Regelstudienzeit''' und das '''Bafög''' angerechnet. Damit sich möglichst wenig Studierende und Lehrende in Hörsälen anstecken, startet das Sommersemester überwiegend digital.
* Das zweite '''Staatsexamen für Medizinstudierende''' wird auf das Jahr 2021 verschoben, um eine Ansteckung zu vermeiden. Teil des Examens ist die Untersuchung von Patienten, womit ein Infektionsrisiko verbunden ist. Die Medizinstudenten können sich jedoch sofort in die  Gesundheitsversorgung einbringen und gleichzeitig ihr Studium fortsetzen, indem sie direkt ins Praktische Jahr einsteigen.
* Die mündlichen Prüfungen des zweiten '''juristischen Staatsexamens''', die planmäßig am 17. April beginnen sollten, werden auf die Zeit ab dem 4. Mai verlegt.
* Der Staat will bei Krediten bis zu 800.000 Euro 100 Prozent des Ausfallrisikos übernehmen. In der Regel sollen Mittelständler drei Monatsumsätze aus dem Jahr 2019 als '''Hilfskredit''' bekommen. Bei Firmen mit 11 bis 49 Mitarbeitern liegt die Obergrenze bei 500.000 Euro, bei über 50 Beschäftigten sind es 800.000 Euro. Die Laufzeit der Darlehen ist auf zehn Jahre angelegt, wovon zwei Jahre tilgungsfrei sein können. Die Unternehmen dürfen bis Ende 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein, um diese Hilfe mit kompletter Staatshaftung zu bekommen. Die Darlehen werden mit 3 %/anno verzinst.
* Längere Zeit hieß es, dass im Juni die bayerische Staatsregierung entscheiden wird, '''ob das [[Oktoberfest]] stattfindet'''. Inzwischen ist auf Grund der Tatsachen, das Bayern deutschlandweit die meisten Covid-19-Fälle zu versorgen hat, die '''Absage''' erfolgt (siehe unten).
* [[Berufsschule]]n werden nur für die Abschlussklassen ab 27. April 20 wieder geöffnet. Beschlossen wurde die teilweise Öffnung der Schulen für Abschlussklassen ab 27. April 2020 und die Fortsetzung des „Lernens zuhause“ in den übrigen Jahrgangsstufen.<ref> Damit findet zumindest für Schüler der Abschlussklassen der weiterführenden und beruflichen Schulen ab dem 27. April der Unterricht wieder statt. Die entsprechende VO unter [http://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/04/20200416_av_schulen_kitas.pdf Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege] </ref>
* 27.4.: Am Montag verkündeten der Bayerische Verfassungsgerichtshof (BayVGH) ein Urteil, danach sieht er die 800-Quadratmeter-Regel zur Ladenöffnung als einen verfassungswidrigen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes an.
</div></div>


<div name="Oben Mitte" style="background:  #F4FA58;text-align: left;color:    #000000;font-weight: bold;font-size: 125%;margin: 10px 5px 0px 0; padding: 4px 4px 4px 14px;"><big>[[Zahlen der Erkrankungen mit Covid-19 in München‎|Coronavirus/Covid-19-Erkrankungen: Statistik]]</big>
<div name="Oben Mitte" style="background:  #F4FA58;text-align: left;color:    #000000;font-weight: bold;font-size: 125%;margin: 10px 5px 0px 0; padding: 4px 4px 4px 14px;"><big>[[Zahlen der Erkrankungen mit Covid-19 in München‎|Coronavirus/Covid-19-Erkrankungen: Statistik]]</big>
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[[Datei:RKI-Corona.jpg|800px]]


*Die Krankenhäuser der [[München Klinik]] haben ab sofort eine '''Urlaubssperre''' vorerst bis 19. April 2020 für alle Ärzte und Pflegekräfte angeordnet. Auch alle bereits genehmigten Urlaubs-, Dienst-  und Fortbildungreisen wurden wiederrufen. Die stationär pflichtigen Infizierten werden in der Reihenfolge, [[München Klinik Schwabing]], [[München Klinik Harlaching]], [[München Klinik Neuperlach]], [[München Klinik Bogenhausen]] aufgenommen. Inzwischen sind die Kapazitäten so ausgeschöpft, so dass bereits Patienten in alle Kliniken aufgenommen werden.<br />
Reserve-Platz
*44 % der Infizierten übertragen das Virus, bevor die ersten Krankheitssymptome auftreten. Sie wissen demnach noch gar nicht, dass sie infiziert sind.<br />
*Das Robert-Koch-Institut geht davon aus, dass bis Sommer 2020 mit etwa 10 Millionen Infizierten in Deutschland zu rechnen ist, wenn die erlassenen Maßnahmen nicht greifen würden. Die Corona-Krise könnte dann bis zu zwei Jahren dauern.<br />
* '''Zahnarztpraxen''' sollte nur bei akuten Schmerzen aufgesucht werden, da es dort bis auf Weiteres an umfassender Schutzkleidung fehlt. Durch die Wasserkühlung der Bohrinstrumente entsteht eine besonders hohe Aerosolbildung. Da zahlreiche Praxen mangels Schutzausrüstung vorübergehend schließen, wurde tagsüber ein zahnärztlicher Notdienst eingerichtet werden, der sonst nur an Wochenenden und Feiertagen besteht. Diese Praxen sind [https://www.kzvb.de/fileadmin/user_upload/Zahnarztpraxis/Coronavirus/Muenchen_200327.pdf hier] abrufbar. Man sollte jedoch vorher telefonisch abklären, ob die jeweilige Praxis tatsächlich über die notwendige Schutzausrüstung, einschließlich FFP3-Masken verfügt.<br />
*Der Freistaat Bayern will ab dem 1. April die '''Kosten für Essen und Trinken der Pflegerinnen und Pfleger''' in Krankenhäusern, Altenheimen, aber auch Behinderteneinrichtungen übernehmen.
* Das '''[[Helios Klinikum München West]]''' in [[Pasing]] nimmt wegen zahlreichen COVID-19-Erkrankungen seit 1. April 2020 keine Patienten mehr auf. Es erfolgen auch keine Entlassungen. Auch die dortige Notaufnahme ist geschlossen. Nachdem alle 14 Mütter und ihre Babys negativ auf das Virus getestet worden sind, hat das städtische Gesundheitsreferat den Entlass-Stopp für den gynäkologischen und geburtshilflichen Bereich der Klinikum 4. April 2020 aufgehoben. Am 3. April 2020 wurde auch das '''[[Helios Amper-Klinikum Dachau]]''' unter Quarantäne gestellt und nimmt nur noch COVID-19-Patienten auf.
*Damit die Münchner Ärzte und Pflegekräfte weiter ihren Job machen können, befördern sie Münchens '''Taxifahrer''' ab 1. April 2020 unentgeltlich innerhalb Münchens auf dem Arbeitsweg.
* Für eine umfassende epidemiologische Langzeitstudie des [[Tropeninstitut]]s der LMU wIrd seit 5. April 2020 eine Zufalls-Stichprobe aus der Bevölkerung, die so genannte ''München-Kohorte'', gebildet, die aus Angehörigen von ca. 3000 Haushalten bestehen soll. Diese 4.500 bis 5.000 Personen sollen voraussichtlich ein Jahr lang begleitet werden, um mehr über die Verbreitung und den Krankheitsverlauf zu erfahren. Dazu werden mit den freiwillig Teilnehmenden Bluttests und Fragebögen(Befragungen) wiederholt durchgeführt. Die Tester werden quasi zur Beglaubigung des Hintergrunds jeweils von Polizisten begleitet. Damit wird auch  Betrugsversuchen in der Art des Enkeltricks vorgebeugt.<ref>Stephan Handel beschreibt es in der Süddt. Ztg. so: [https://www.sueddeutsche.de/muenchen/corona-muenchen-lmu-studie-dunkelziffer-1.4866592?fbclid Das Tropeninstitut der Ludwig-Maximilians-Universität will in einer großen Studie herausfinden, wie viele Menschen tatsächlich schon mit dem Coronavirus infiziert sind.]</ref>
* Bayern verfügt über 1387 '''Intensivbetten'''.<ref>[https://divi.de/images/Dokumente/DIVI-IntensivRegister_Tagesreport_2020_04_03.pdf Divi-Register], Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI)</ref>
 
* Die '''Autovermietung''' Hertz bietet Angehörigen der Heilberufe die Miete eines Fahrzeuges für 10,-€ pro Tag in Deutschland an. Darüber hinaus übernimmt sie die Kosten für einen zusätzlichen Fahrer. Ferner sind bei einer Mietdauer von mindestens sieben Tagen zwei Tage mietfrei.
* 252.000 Pflegekräfte in Bayern erhalten eine steuerfreie '''Zusatzprämie''' vom Freistaat Bayern, vorläufig für einen Monat. Rettungsassistenten und Notfallsanitäter. Der Bonus beträgt 500 Euro bei einer Arbeitszeit von mehr als 25 Stunden in der Woche, bei weniger Arbeitszeit 300 Euro. Die Bonuszahlung wurde am 7. April 2020 im Kabinett beschlossen und das Geld soll so bald wie möglich bei den Pflegekräften ankommen. Bei einer längeren Infektionsdauer werden möglicherweise in Zukunft weitere Prämien ausgelobt. Die Prämie erhalten auch Rettungsassistenten und Notfallsanitäter. x
* Vom 4. April 2020 bis vorerst 19. April gilt ein '''Aufnahmestopp für Menschen mit Behinderung''' in stationären Einrichtungen, ausgenommen wenn gewährleistet ist, dass neue Bewohnerinnen und Bewohner für einen Zeitraum von 14 Tagen in Quarantäne untergebracht werden können. Voraussetzung ist, dass das zuständige Gesundheitsamt zustimmt. Auch Rückverlegungen von Bewohnerinnen und Bewohnern in ihre Einrichtung aus dem Krankenhaus fallen darunter.


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'''Siehe auch: [[Prävention Covid-19]]'''
'''Siehe auch: [[Prävention Covid-19]]'''
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aktuell:  <big><big><big>'''Dampflokfahrten''' </big></big> am Wochenende</big>
Mit einer historischen Dampflok fahren und dabei den Nikolaus treffen: Das geht am Samstag und auch am Sonntag bei einer Aktion des ''Bayerischen Eisenbahnmuseums''. Eine Lok aus den 19.Vierziger-Jahren startet
:: jeweils '''um 10:00, 11:30, 13:30 und 15:00 Uhr am [[Ostbahnhof]]'''
zu einer einstündigen Fahrt. Erwachsene können dabei für 20 Euro mitfahren, Kinder ab vier Jahren für zwölf Euro
<div name="Oben Mitte" style="background:  #F4FA58;text-align: left;color:    #000000;font-weight: bold;font-size: 125%;margin: 10px 5px 0px 0; padding: 4px 4px 4px 14px;"><big>Sonstige Corona-Neuigkeiten</big>
</div>
<div style="margin: 0px 5px 5px 0; padding: 0em 1em 1em 1em; border: 1px dotted  #F4FA58; border-top: 1px solid  #F4FA58; background-color:  #fff;"><br/>
* Die '''Passionsspiele''', die vom 16. Mai bis 4. Oktober 2020 in '''Oberammergau''' stattfinden sollten, wurden '''abgesagt'''. Alle zehn Jahre führen die Einwohner von Oberammergau die  Passionsspiele auf. Einst dankten sie damit Gott für die Erlösung von der Pest
* Die '''Olympischen Spiele''', die vom Freitag, den 24. Juli 2020 bis Sonntag, den 9. August 2020 in Tokio stattfinden sollten, werden um ein Jahr verschoben. Die Eröffnung soll am 23. Juli 2021 stattfinden.
* '''Fußballspiele''' der 1. und 2. Bundesliga werden (vorerst) bis Ende April 2020 ausgesetzt. Ebenso die '''Handball'''-Bundesliga.
* Die '''Bayreuther Festspiele''', die vom 25. Juli bis  30. August 2020 stattfinden sollten, wurden abgesagt. Die Neuinszenierung von Richard Wagners ''Ring des Nibelungen'' wird erst 2021 aufgeführt.
* Das Tennis-Grand-Slam-Turnier in '''Wimbledon''', das vom 29. Juni bis 12. Juli 2020 stattfinden sollte, fällt aus und wird erst wieder 2021 ausgetragen.
* Die '''Leichtathletik-Weltmeisterschaft''' wird vom August 2021 in den Juli 2022 verschoben, nachdem die olympischen Spiele 2021 stattfinden sollen.
=== Politik ===
* [[Dieter Reiter]] (SPD) wurde für weitere sechs Jahre zum Münchner Oberbürgermeister wiedergewählt. Er hat sich gegen seine Gegenkandidatin Kristina Frank (CSU)  in einer Stichwahl am 29. März 2020 klar durchgesetzt. Laut vorläufigem Endergebnis erreichte Dieter Reiter 71,7 Prozent der Stimmen, seine Herausforderin Kristina Frank kommt auf 28,3 Prozent. Die Wahlbeteiligung lag bei 50,7%.
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