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Das ''pfälzische Exemplar'' der '''Goldenen Bulle''' wird im [[Hauptstaatsarchiv]] aufbewahrt. Damit liegt in [[München]] ein Teil des schützenswerten kulturellen Welterbes. | Das ''pfälzische Exemplar'' der '''Goldenen Bulle''' wird im [[Hauptstaatsarchiv]] aufbewahrt. Damit liegt in [[München]] ein Teil des schützenswerten [[Weltkulturerbe|kulturellen Welterbes]]. | ||
Die Bulle, so nach der Aufbewahrung des Siegels der Urkunde genannt, war ein kaiserliches Gesetzbuch von [[1356]]. Eine Art „Grundgesetz“ des Heiligen Römischen Reichs, das die Modalitäten der Wahl und der Krönung der römisch-deutschen Könige bzw. [[Kaiser]] regelt. Über die [[Kurfürst]]en kam es nach und blieb in München. | Die ''Bulle'', so nach der Aufbewahrung des Siegels der Urkunde genannt, war ein kaiserliches Gesetzbuch von [[1356]]. Eine Art „Grundgesetz“ des Heiligen Römischen Reichs, das die Modalitäten der Wahl und der Krönung der römisch-deutschen Könige bzw. [[Kaiser]] regelt. Über die [[Kurfürst]]en kam es nach und blieb in München. | ||
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