Goldene Bulle
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Das pfälzische Exemplar der Goldenen Bulle wird im Hauptstaatsarchiv aufbewahrt. Damit liegt in München ein Teil des schützenswerten kulturellen Welterbes.
Die Bulle, so nach der Aufbewahrung des Siegels der Urkunde genannt, war ein kaiserliches Gesetzbuch von 1356. Eine Art „Grundgesetz“ des Heiligen Römischen Reichs, das die Modalitäten der Wahl und der Krönung der römisch-deutschen Könige bzw. Kaiser regelt. Über die Kurfürsten kam es nach und blieb in München.
> Artikel über die Goldene_BulleW bei Wikipedia.
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