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Krankschreibung ist ''nun-doch-weiter-moeglich“
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* 252.000 Pflegekräfte in Bayern erhalten eine steuerfreie '''Zusatzprämie''' vom Freistaat Bayern, vorläufig für einen Monat. Rettungsassistenten und Notfallsanitäter. Der Bonus beträgt 500 Euro bei einer Arbeitszeit von mehr als 25 Stunden in der Woche, bei weniger Arbeitszeit 300 Euro. Die Bonuszahlung wurde am 7. April 2020 im Kabinett beschlossen und das Geld soll so bald wie möglich bei den Pflegekräften ankommen. Bei einer längeren Infektionsdauer werden möglicherweise in Zukunft weitere Prämien ausgelobt. Die Prämie erhalten auch Rettungsassistenten und Notfallsanitäter. x
* 252.000 Pflegekräfte in Bayern erhalten eine steuerfreie '''Zusatzprämie''' vom Freistaat Bayern, vorläufig für einen Monat. Rettungsassistenten und Notfallsanitäter. Der Bonus beträgt 500 Euro bei einer Arbeitszeit von mehr als 25 Stunden in der Woche, bei weniger Arbeitszeit 300 Euro. Die Bonuszahlung wurde am 7. April 2020 im Kabinett beschlossen und das Geld soll so bald wie möglich bei den Pflegekräften ankommen. Bei einer längeren Infektionsdauer werden möglicherweise in Zukunft weitere Prämien ausgelobt. Die Prämie erhalten auch Rettungsassistenten und Notfallsanitäter. x
* Vom 4. April 2020 bis vorerst 19. April gilt ein '''Aufnahmestopp für Menschen mit Behinderung''' in stationären Einrichtungen, ausgenommen wenn gewährleistet ist, dass neue Bewohnerinnen und Bewohner für einen Zeitraum von 14 Tagen in Quarantäne untergebracht werden können. Voraussetzung ist, dass das zuständige Gesundheitsamt zustimmt. Auch Rückverlegungen von Bewohnerinnen und Bewohnern in ihre Einrichtung aus dem Krankenhaus fallen darunter.
* Vom 4. April 2020 bis vorerst 19. April gilt ein '''Aufnahmestopp für Menschen mit Behinderung''' in stationären Einrichtungen, ausgenommen wenn gewährleistet ist, dass neue Bewohnerinnen und Bewohner für einen Zeitraum von 14 Tagen in Quarantäne untergebracht werden können. Voraussetzung ist, dass das zuständige Gesundheitsamt zustimmt. Auch Rückverlegungen von Bewohnerinnen und Bewohnern in ihre Einrichtung aus dem Krankenhaus fallen darunter.
* Die Möglichkeit, bei leichten Atemwegsbeschwerden eine bis zu 14 Tage gültige Krankschreibung ohne persönliche Vorsprache in einer Arztpraxis telefonisch zu erhalten, lief als Ausnahmeregelung wegen der Corona-Pandemie an diesem Sonntag 19.4. aus.
* Die Möglichkeit, bei leichten Atemwegsbeschwerden eine bis zu 14 Tage gültige Krankschreibung ohne persönliche Vorsprache in einer Arztpraxis telefonisch zu erhalten ist ''nun-doch-weiter-moeglich''. Sie lief als Ausnahmeregelung wegen der Corona-Pandemie an diesem Sonntag 19.4. aus - wurde am 20.4. aber dann doch bis 4. Mai verlängert.<ref>[https://www.spiegel.de/karriere/coronavirus-krankschreibung-per-telefon-nun-doch-weiter-moeglich-a-23a9e283-1346-44ac-857f-c2d60525991f  "Grundsätzlich ist es nicht möglich, eine Krankschreibung zu bekommen, ohne bei einem Arzt vorzusprechen. Mit der Sonderregelung, die am 20. März in Kraft trat,] sollte die weitere Verbreitung des Coronavirus in Arztpraxen eingedämmt werden. Dass der Kassen-Ausschuss die Regelung jetzt wieder kippen wollte, sorgte bei der Ärzteschaft für Empörung: "Das ist unverantwortlich. Diese Patienten könnten eine harmlose Erkältung haben, aber auch an Covid-19 erkrankt sein und damit Ärzte, Praxispersonal sowie andere Patienten mit teilweise schweren Erkrankungen anstecken." Danach müßten Arztpraxen geschlossen werden.</ref>
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