1.999
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(Entscheid zu Maßnahmen gegen Feistaub) |
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Am 27. September [[2007]] entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in der Klage eines Münchner Bürgers gegen die Landeshauptstadt München für den Bürger, der Maßnahmen gegen überhöhte Feinstaubemissionen forderte. | Am 27. September [[2007]] entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in der Klage eines Münchner Bürgers gegen die Landeshauptstadt München für den Bürger, der Maßnahmen gegen überhöhte Feinstaubemissionen forderte. | ||
Nicht gemessen wird bisher der Anteil an Ultrafeinstaub in der Luft. Durch die "Dieselzerstäuber" und die Nanopartikel werden durch Verkehr, Bautätigkeit und Industrie, sowie Müllverbrennung und Hausbrand immer grössere Mengen an Ultrafeinstaub freigesetzt. | |||
==Grenzwerte== | ==Grenzwerte== |
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