Stadtarzt: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein '''Stadtarzt''', auch '''Stadtphysicus''', in [[München]] war seit dem Spätmittelalter ein vom [[Stadtrat]] bestallter Arzt und nahm neben seiner privaten Praxis in etwa die Aufgaben eines heutigen [[Gesundheitsamt]]es wahr. Er war verantwortlich für hoheitliche Maßnahmen, die die Gesundheitsvorsorge der Bevölkerung und die hygienischen Bedingungen in der Stadt betrafen. Zu seinen Aufgaben gehörte auch die Aufsicht über die [[Apotheke]]n sowie die Überwachung von [[Hebamme]]n und Badern. Daneben hatte er [[gerichtsmedizin]]ische Aufgaben wie die Begutachtung von Verletzungen lebender Personen, die äußere Leichenschau und die Durchführung von Leichenöffnungen bei nicht natürlicher oder ungeklärter Todesart.  
Ein '''Stadtarzt''', auch '''Stadtphysicus''', war seit dem Spätmittelalter ein vom [[Stadtrat]] bestallter Arzt und nahm neben seiner privaten Praxis in etwa die Aufgaben eines heutigen [[Gesundheitsamt]]es wahr. Er war verantwortlich für hoheitliche Maßnahmen, die die Gesundheitsvorsorge der Bevölkerung und die hygienischen Bedingungen in der Stadt betrafen. Zu seinen Aufgaben gehörte auch die Aufsicht über die [[Apotheke]]n sowie die Überwachung von [[Hebamme]]n und Badern. Daneben hatte er [[gerichtsmedizin]]ische Aufgaben wie die Begutachtung von Verletzungen lebender Personen, die äußere Leichenschau und die Durchführung von Leichenöffnungen bei nicht natürlicher oder ungeklärter Todesart.  




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