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::Auf den Bundespräsidenten kommt nun eine wichtige Rolle zu. [[Den|Den - gemeint: Denn]] eine Selbstauflösung des Bundestages ist im Grundgesetz nicht vorgesehen (Falsch. Wer hat das denn gefordert oder auch nur ins Gespräch gebracht? Da muss der Bundespräsident auf niemand reagieren. Alle Beteiligten kennen das eindeutige Grundgesetz). [[Lediglich durch ein Misstrauensvotum]], aber da Bundeskanzlerin Merkel nur noch Geschäftsführend im Amt ist, also nicht vom Parlament gewählt ist auch dies nicht möglich (Falsch. Ist überhaupt keine gegenwärtige Alternative). Somit [[muss jetzt]] der Bundespräsident entscheiden (Falsch. Im Widerspruch zum GG.). | ::Auf den Bundespräsidenten kommt nun eine wichtige Rolle zu. [[Den|Den - gemeint: Denn]] eine Selbstauflösung des Bundestages ist im Grundgesetz nicht vorgesehen (Falsch. Wer hat das denn gefordert oder auch nur ins Gespräch gebracht? Da muss der Bundespräsident auf niemand reagieren. Alle Beteiligten kennen das eindeutige Grundgesetz). [[Lediglich durch ein Misstrauensvotum]], aber da Bundeskanzlerin Merkel nur noch Geschäftsführend im Amt ist, also nicht vom Parlament gewählt ist auch dies nicht möglich (Falsch. Ist überhaupt keine gegenwärtige Alternative). Somit [[muss jetzt]] der Bundespräsident entscheiden (Falsch. Im Widerspruch zum GG.). | ||
Also wurde der Abschnitt nun entfernt, nachdem A. erklärt hat, daran nicht weiter arbeiten zu wollen. Auch mein Angebot, es mit ihm durchzusprechen, hat er abgelehnt. --[[Benutzer:Blass| | Also wurde der Abschnitt nun entfernt, nachdem A. erklärt hat, daran nicht weiter arbeiten zu wollen. Auch mein Angebot, es mit ihm durchzusprechen, hat er abgelehnt. --[[Benutzer:Blass|blass]], 13:50, 22. Nov. 2017 (CST) | ||
Auch Reste entfernt, es kamen keine Veränderungen. Der SZ-Artikel mag ja richtig den Zustand kommentiert haben. Seine Widergabe war grob falsch. Das zu erkennen bräuchte es keinen Ius-Abschluss. Jeglicher Münchenbezug (zum Bspl. zu hiesigen Akteuren) fehlte. dto. blass, 01. Dez. 2017 |
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