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Der '''Dachau-Hauptprozess''', (''United States of America v. Martin Gottfried Weiss et al.''), richtete sich gegen Teile der Mannschaft des KZ | Der '''Dachau-Hauptprozess''', (''United States of America v. Martin Gottfried Weiss et al.''), richtete sich gegen Teile der Wach-Mannschaft des KZ Dachaus und wurde vom 15. November bis zum 13. Dezember 1945 durchgeführt. Die Liste der dort Angeklagten reichte vom zeitweiligen KZ-Kommandanten Martin Weiß, der Lagerführer des [[Außenlager Allach|Außenlagers Allach]] Josef Jarolin, die Kommandanten diverser Kauferinger Nebenlager, wie Johann Eichelsdörfer, Arno Lippmann, Otto Förschner und Alfred Kramer, die Schutzhaftlagerführer Michael Redwitz und Friedrich Ruppert und drei Funktionshäftlingen. Unter dem angeklagten so genannter Mediziner befanden sich die KZ-Lagerärzte Hans Eisele, Wilhelm Witteler und Fritz Hintermayer. Der Tropen- und NSarzt Claus Schilling, der die ''Malariaversuchsstation'' in Dachau geleitet hatte, wurde wegen der Menschenversuche angeklagt. Ebenso stand Otto Schulz als Vertreter der parteieigenen Deutsche Ausrüstungswerke (DAW) unter Anklage. Otto Moll wurde wegen seiner Tätigkeit in diversen [[Europäische Holocaustgedenkstätte in Landsberg|Kauferinger Außenlagern]] im Jahr 1945 angeklagt. Als einziger Vertreter der „Politischen Abteilung“ (Gestapo-Abteilung des KZs) war Kriminalkommissar Johann Kick angeklagt.<ref>Vgl. Dachau-Hauptprozess: Case No. 000-50-2 (US vs. Martin Gottfried Weiss et al) Tried 13 Dec. 45, S. 2ff.</ref> | ||
Der '''Urteilsverkündung''' schickte das Gericht bereits damals einige grundsätzliche Überlegungen voraus. Tötungen und Misshandlungen seien im Rahmen eines gemeinsamen Vorgehens ('' | Der '''Urteilsverkündung''' schickte das Gericht bereits damals einige grundsätzliche Überlegungen voraus. Tötungen und Misshandlungen seien im Rahmen eines gemeinsamen Vorgehens (''Common Design'') geschehen. Sie erforderten, gegen jeden Anklage zu erheben, der mit der Verwaltung oder Arbeit im Lager zu tun gehabt habe. Das Gericht sei zwar von Siegerseite eingesetzt worden, es wende jedoch ausschließlich Normen internationalen Rechts und solche Rechtsgrundsätze an, die von allen zivilisierten Menschen anerkannt seien.<ref>Holger Lessing: ''Der erste Dachauer Prozess.'' Baden-Baden 1993, S. 249</ref> Dies wurde danach jahrzehntelang von deutschen Gerichten übergangen. Die 40 Angeklagten wurden sämtlich schuldig befunden und 36 von ihnen zum Tode verurteilt. Von den zum Tode Verurteilten wurden 28 am 28. und 29. Mai 1946 im Landsberger Kriegsverbrechergefängnis (heute JVA) gehängt. | ||
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