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Der so genannte '''Ludendorff-Hitler-Putsch''' war der gescheiterte Versuch von Ex-Reichswehr-General [[Erich Ludendorff]], des Parteiredners [[Adolf Hitler]] und deren Anhängern in der Nacht vom 8. zum 9. November [[1923]] durch einen Umsturz in [[München]] die Macht in ganz Deutschland an sich zu reißen. | Der so genannte '''Ludendorff-Hitler-Putsch''' war der gescheiterte Versuch von Ex-Reichswehr-General [[Erich Ludendorff]], weiteren ehemals hochranigigen Militärs, des Parteiredners [[Adolf Hitler]] und deren Anhängern in der Nacht vom 8. zum 9. November [[1923]] durch einen Umsturz in [[München]] die Macht in ganz Deutschland an sich zu reißen. | ||
Obwohl der Aufstand sofort niedergeschlagen wurde, gelang es dem Hitler, sich im folgenden Prozess und der anschließenden Haftstrafe als wichtige Figur der rechten Szene zu etablieren. Nach der "NS-Machtergreifung" [[1933]] (der Beseitigung der ersten demokratischen deutschen Verfassung) wurden die damaligen Ereignisse von der [[NSDAP]] zu einem Mythos verklärt. | Obwohl der Aufstand sofort niedergeschlagen wurde, gelang es dem Hitler, sich im folgenden Prozess und der anschließenden Haftstrafe als wichtige Figur der rechten Szene zu etablieren. Nach der "NS-Machtergreifung" [[1933]] (der Beseitigung der ersten demokratischen deutschen Verfassung) wurden die damaligen Ereignisse von der [[NSDAP]] zu einem Mythos verklärt. | ||
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==Der Prozess == | ==Der Prozess == | ||
Der folgende Prozess wegen Hochverrats etc. wurde, entgegen der Gesetzesbestimmung, beim Volksgericht München verhandelt. Dem Vorsitzenden Richter Georg Neithardt werden Sympathien für Hitler und seine Bewegung nachgesagt. Er verkündete schließlich ein geradezu lächerlich geringes und angesichts der Todesopfer skandalöses Urteil: fünf Jahre Festungshaft. Der Begriff Festungshaft ist heute eher irreführend, denn dies bedeutete gerade nicht, dass es zu besonders strengen Haftbedingungen kam. | Der folgende Prozess wegen Hochverrats etc. wurde, entgegen der Gesetzesbestimmung, beim Volksgericht München verhandelt. Dem Vorsitzenden Richter Georg Neithardt werden Sympathien für Hitler und seine Bewegung nachgesagt. Er verkündete am 1.4.1924 schließlich ein geradezu lächerlich geringes und angesichts der Todesopfer skandalöses Urteil: fünf Jahre Festungshaft. Der Begriff Festungshaft ist heute eher irreführend, denn dies bedeutete gerade nicht, dass es zu besonders strengen Haftbedingungen kam. | ||
[[Datei:Bundesarch München Bande posiert nach .jpg|thumb|Die Bande posiert [[1924]] nach dem Prozess vor der Presse,<br>Foto aus dem Bundesarchiv]] | [[Datei:Bundesarch München Bande posiert nach .jpg|thumb|Die Bande posiert [[1924]] nach dem Prozess vor der Presse,<br>Foto aus dem Bundesarchiv]] | ||
Ganz im Gegenteil, Hitler konnte u. a. dort auch Besucher empfangen, so viele und so oft wie er wollte. Festungshaft bedeutete damals eine Art "Ehrenhaft". Schon nach | Ganz im Gegenteil, Hitler konnte u. a. dort auch Besucher empfangen, so viele und so oft wie er wollte. Festungshaft bedeutete damals eine Art "Ehrenhaft". Schon nach 8 Monaten (plus die U-Haft seit 11.11.) wurde er frei gelassen. Als österreichischer Staatsbürger hätte er nach dem Gesetz nach Verbüßung der Haftstrafe ausgewiesen werden müssen. Das geschah nicht. Sofort kümmerte er sich um seine verbotene Partei, die er wieder ungehindert aufbauen konnte. | ||
Nachtrag: Als der vorbestrafte Hitler 1933 durch den Reichspräsidenten Paul von Hindenburg zum Reichskanzler ernannt wurde, beförderte dieser den Richter Neithardt zum Oberlandesgerichtsrat (vermutlich als Dank für die milde Bestrafung). | Nachtrag: Als der vorbestrafte Hitler 1933 durch den Reichspräsidenten Paul von Hindenburg zum Reichskanzler ernannt wurde, beförderte dieser den Richter Neithardt zum Oberlandesgerichtsrat (vermutlich als Dank für die milde Bestrafung). |
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